Blick auf Altstadt und Hafen von Dubrovnik.

Dubrovnik: Zufahrtsregeln für Autofahrer – so vermeiden Sie Bußgelder

3 min

01.08.2026Thomas Schreiner

Aktuelle Verkehrsregeln in Dubrovnik: Was Autofahrer und Wohnmobilreisende vor der Einfahrt wissen müssen – inklusive Registrierung und Bußgelder.

 

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Die historische Altstadt von Dubrovnik zählt zu den beliebtesten Reisezielen an der Adriaküste. Damit der Verkehr rund um das UNESCO-Weltkulturerbe nicht weiter zunimmt, hat die Stadt eine besondere Verkehrszone eingerichtet. Wer mit dem eigenen Auto, Wohnmobil oder einem Mietwagen unterwegs ist, sollte die Regeln kennen – denn Verstöße können teuer werden.

Sonderverkehrszone Dubrovnik: 
Zufahrt zur Altstadt nur mit Berechtigung

Bereits seit Juni 2025 gilt rund um die Altstadt die sogenannte Sonderverkehrszone („Zone posebnog prometnog režima“). Sie soll den Verkehr verringern und das historische Stadtbild schützen. Die Regelung betrifft den Bereich rund um die Altstadt und ihre Pufferzone. 

Die Zufahrtsbeschränkung gilt grundsätzlich vom 1. März bis 30. November. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist die Zufahrt dann möglich. Zusätzlich kann die Zufahrtsbeschränkung auch außerhalb dieses Zeitraums bei Großveranstaltungen oder außergewöhnlich hohem Verkehrsaufkommen aktiviert werden. 

Woran erkennt man die Zufahrtsbeschränkung?

An den Zufahrten weisen Verkehrszeichen, elektronische Informationstafeln und Ampeln auf die Sonderverkehrszone hin. Die Kennzeichen aller einfahrenden Fahrzeuge werden automatisch von Kameras erfasst. Dadurch lässt sich feststellen, ob für das Fahrzeug eine gültige Zufahrtsberechtigung vorliegt. Ein Youtube-Video erklärt anschaulich die genauen Regeln

Wer darf in die Zone einfahren?

Für Urlauber gilt: Die Stadt empfiehlt grundsätzlich, das Fahrzeug außerhalb der Zone abzustellen und für den Weg in die Altstadt öffentliche Verkehrsmittel oder den Fußweg zu nutzen. Eine Einfahrt ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Hotel oder Ferienunterkunft mit Parkplatz

Wer eine Unterkunft innerhalb der Sonderverkehrszone gebucht hat und dort einen Stellplatz nutzen kann, darf einfahren. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kennzeichen des Fahrzeugs registriert wird – vorab oder innerhalb von drei Tagen nach Ankunft. Diese Anmeldung übernimmt in der Regel der Vermieter oder Hotelbetrieb. Reisende sollten sich vor der Anreise bestätigen lassen, dass die Registrierung tatsächlich erfolgt ist.

Auch wer noch keine Unterkunft reserviert hat, darf zur Unterkunftssuche in die Zone fahren. Sobald eine Unterkunft gefunden wurde, muss der Gastgeber das Fahrzeug innerhalb der vorgeschriebenen Frist von drei Tagen registrieren.

Vorgebuchter Parkplatz

Auch bei einem vorab reservierten Parkplatz innerhalb der Sonderverkehrszone ist die Zufahrt möglich. In diesem Fall wird das Kennzeichen im Zusammenhang mit der Parkplatzbuchung registriert. Über das städtische Reservierungsportal ist die Parkplatzreservierung vorab online möglich. 

Keine Unterkunft gefunden – was nun?

Wer auf der spontanen Suche nach einer Unterkunft ohne Registrierung in die Sonderverkehrszone einfährt, aber nicht fündig wird, muss wieder ausfahren. Um ein Bußgeld zu vermeiden, rät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) in diesen Fällen dazu, innerhalb von drei Tagen eine E-Mail an zona@dubrovnik.hr zu schreiben. Diese E-Mail sollte das Kfz-Kennzeichen sowie Datum und Uhrzeit der Einfahrt beinhalten. Zusätzlich sollte eine schriftliche Erklärung abgegeben werden, weshalb in die Zone eingefahren wurde.

Was gilt für Wohnmobile in der Sonderverkehrszone Dubrovnik?

Für Wohnmobile gibt es keine generelle Ausnahme von den Zufahrtsbeschränkungen. Auch sie dürfen nur mit einer gültigen Berechtigung in die Sonderverkehrszone fahren.

Hohe Bußgelder bei Verstößen

Wer ohne gültige Registrierung in die Sonderverkehrszone fährt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Für private Pkw beträgt das Bußgeld 260 Euro. Es kann laut EVZ bei Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Bescheides auf etwa 173 Euro sinken.

Teuer kann es mit einem Mietwagen werden. Da die Strafe zunächst an den Fahrzeughalter geht und Vermieter häufig weitere Gebühren in Rechnung stellen, sind dem EVZ sogar Forderungen von über 1.600 Euro bekannt.

Besonders bitter: Da die Bescheide dann häufig erst verspätet bei den Urlaubern landen, ist die knappe Frist für die reduzierte Strafgebühr meist verstrichen.

 

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