Alleinreisende minderjährige Kinder: Diese Dokumente brauchen sie für die Auslandsreise
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Alleinreisende minderjährige Kinder:
Das müssen Eltern vor der Reise beachten
Reist ein minderjähriges Kind allein, mit Großeltern, Freunden oder nur einem Elternteil ins Ausland, sollten Eltern die Reise sorgfältig vorbereiten. Neben einem gültigen Ausweisdokument empfiehlt sich eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. So lassen sich Verzögerungen bei Grenzkontrollen vermeiden und der Verdacht einer Kindesentziehung ausräumen.
Eigene Reisedokumente sind Pflicht
Auch minderjährige Kinder benötigen für Auslandsreisen ein eigenes gültiges Reisedokument – unabhängig vom Alter. Je nach Reiseziel kann dies ein Reisepass oder Personalausweis sein. Für einige Länder ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablaufdatum gültig, sofern das Kind anhand des Lichtbildes eindeutig identifizierbar ist und alle Eintragungen richtig sind. Der Kinderreisepass wird allerdings nicht in allen Staaten anerkannt. Prüfen Sie daher vor Reiseantritt die Vorgaben des Ziellandes beim Auswärtigen Amt.
Einverständniserklärung der Eltern mitführen
Eine Einverständniserklärung ist zwar bei der Ausreise aus Deutschland grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird von der Bundespolizei und dem Auswärtigen Amt jedoch dringend empfohlen, wenn
- das Kind allein reist,
- nur mit einem Elternteil unterwegs ist,
- von Verwandten oder anderen Begleitpersonen begleitet wird,
- Kind und Eltern unterschiedliche Nachnamen tragen.
Diese Angaben sollte die Einverständniserklärung enthalten
Die Erklärung sollte folgende Informationen enthalten:
- Name, Geburtsdatum und Passdaten des Kindes
- Namen, Geburtsdaten und Kontaktdaten der abwesenden Sorgeberechtigten
- Reiseziel und Reisedauer bzw. Reiseverlauf
- Name, Geburtsdatum und Passdaten volljähriger Begleitperson(en) (falls vorhanden)
- Unterschriften der abwesenden Sorgeberechtigten
Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Kopie der Ausweise der abwesenden Sorgeberechtigten sowie – bei unterschiedlichen Familiennamen – eine Kopie der Geburtsurkunde zur Belegung des Sorgerechts mitzuführen.
Ein entsprechendes ARCD-Formular der Einverständniserklärung zum Ausfüllen finden Sie unter diesem Link.
Besondere Einreisebestimmungen beachten
Einige Staaten verlangen eine Einverständniserklärung ausdrücklich oder schreiben sogar eine Beglaubigung der Unterschriften bzw. eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung vor. Deshalb sollten sich Eltern vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes informieren. Auch Fluggesellschaften können für alleinreisende Minderjährige zusätzliche Vorgaben haben.
Checkliste für alleinreisende minderjährige Kinder
✔ Gültiger Reisepass oder Personalausweis
✔ Eventuell erforderliches Visum
✔ Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
✔ Ausweiskopien der Sorgeberechtigten
✔ Kopie der Geburtsurkunde bei Namensabweichungen
✔ Notfall-Kontaktdaten der Eltern
✔ Einreisebestimmungen des Ziellandes geprüft
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