Bußgeld aus dem Ausland: Was Autofahrer jetzt wissen müssen
3 min
Die Urlaubsreise ist längst vorbei – doch Wochen oder sogar Monate später liegt ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten. Viele Autofahrende fragen sich dann: Muss ich wirklich zahlen? Ist das Schreiben echt? Und was passiert, wenn ich es einfach ignoriere? Die wichtigsten Antworten im Überblick.
Bußgeld aus dem Ausland:
Diese Verstöße führen häufig zum Bescheid
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße, die Einfahrt in Umwelt- oder Zufahrtszonen oder eine nicht bezahlte Maut – Verkehrsverstöße können unterschiedliche Gründe haben und werden in vielen europäischen Ländern inzwischen automatisiert erfasst. Dank des EU-weit grenzüberschreitenden Datenaustauschs können die Behörden den Halter eines Fahrzeugs auch dann ermitteln, wenn dieses im Ausland zugelassen ist.
Bußgeldbescheid aus dem Ausland:
Jetzt richtig reagieren
Auch wenn der Brief überraschend kommt – mitunter lange nach dem Urlaub: Ignorieren sollte man ihn nicht. Sinnvoll ist zunächst eine sorgfältige Prüfung.
- Wurde das Fahrzeug tatsächlich von Ihnen zur angegebenen Zeit dort genutzt?
- Ist der Ort des Verstoßes plausibel?
- Stimmen Kennzeichen und Fahrzeugdaten?
- Handelt es sich um ein Schreiben einer Behörde oder eines privaten Inkasso-Unternehmens?
- Gibt es Hinweise auf Einspruchsfristen oder Rechtsmittel?
Sind die Angaben im Bußgeldbescheid nachvollziehbar, spricht vieles dafür, dass die Forderung berechtigt ist.
Bußgeld oder private Forderung aus dem Ausland?
Der Unterschied
Nicht jedes Schreiben betrifft ein behördliches Bußgeld. Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Arten von Forderungen.
Behördliches Bußgeld
Hier geht es um einen Verkehrsverstoß wie etwa zu schnelles Fahren, Rotlichtverstöße oder Falschparken. Die Geldbuße wird von einer staatlichen Behörde verhängt.
Private Forderung
Sie stammt beispielsweise von einem privaten Maut- oder Parkplatzbetreiber. Rechtlich handelt es sich dabei nicht um ein Bußgeld, sondern um eine zivilrechtliche Forderung oder Vertragsstrafe, mit deren Eintreibung oft ein Inkasso-Büro beauftragt wird.
Bußgeld aus dem Ausland:
Wann wird es in Deutschland vollstreckt?
Der Unterschied zwischen behördlichem Bußgeld und privater, zivilrechtlicher Forderung ist wichtig, weil für beide Fälle unterschiedliche Regeln gelten.
Für behördliche Bußgelder aus den meisten EU-Staaten gilt: Eine Vollstreckung in Deutschland ist grundsätzlich möglich, wenn die Geldsanktion – einschließlich Gebühren – mindestens 70 Euro beträgt. Zuständig ist dafür ausschließlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) – allerdings nur auf Antrag der ausländischen Behörde. Private Inkasso-Unternehmen können eine solche Vollstreckung nicht selbst veranlassen.
Liegt die Forderung unter dieser sogenannten Bagatellgrenze, erfolgt in der Regel keine Vollstreckung durch das BfJ. Eine Ausnahme ist Österreich, hier liegt die Bagatellgrenze bei 25 Euro.
Ist eine Strafe übrigens berechtigt, kann es sich lohnen, sie zu bezahlen. Das vermeidet Probleme bei Kontrollen nach erneuter Einreise in das jeweilige Land. Die Verjährungsfristen sind unterschiedlich und mitunter lang. Viele Länder räumen bei zügiger Zahlung außerdem teils spürbare Nachlässe ein.
Inkassoschreiben aus dem Ausland:
Was Autofahrer wissen sollten
Viele Kommunen oder Unternehmen im Ausland beauftragen Inkassobüros mit dem Einzug offener privater Forderungen. Das allein ist kein Hinweis auf unseriöses Vorgehen.
Dennoch sollte genau geprüft werden:
- Wer ist der eigentliche Gläubiger?
- Ist die Forderung plausibel?
- Liegt tatsächlich ein behördliches Bußgeld oder eine private Forderung vor?
- Sind zusätzlich verlangte Inkassokosten nachvollziehbar und angemessen?
Gerade bei Inkassokosten lohnt sich ein genauer Blick, denn nicht jede zusätzliche, möglicherweise deutlich überhöhte Gebühr muss ohne Weiteres akzeptiert werden.
Besonderheit Italien:
Maut-Nachforderung richtig prüfen
Nach einer Italienreise kann auch Monate später eine Maut-Nachforderung im Briefkasten liegen. Ursache sind oft fehlgeschlagene Kartenzahlungen, offene Schranken oder die versehentliche Nutzung einer Telepass-Spur. Die Forderungen werden häufig über das Inkassounternehmen Nivi Credit eingezogen.
Wer sicher ist, die Maut bereits bezahlt zu haben, sollte Belege oder andere Nachweise einreichen.
Wurde die Maut tatsächlich nicht entrichtet, empfiehlt es sich, den offenen Mautbetrag möglichst zeitnah zu bezahlen. Zusätzliche Bearbeitungs- oder Inkassokosten sollten dagegen genau geprüft werden. Wer die Forderung ignoriert, riskiert bei einer späteren Einreise nach Italien Probleme bis hin zu einer Vollstreckung.
ARCD-Tipp: Am besten die Maut vor Ort bar bezahlen und sämtliche Belege mindestens drei Jahre aufbewahren – sie können im Streitfall entscheidend sein.
Bußgeld aus dem Ausland vermeiden:
Die wichtigsten Tipps
Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, kann mit ein paar Verhaltensregeln das Risiko späterer Überraschungen deutlich verringern:
- Informieren Sie sich vor Reisebeginn über Mautsysteme und Verkehrsregeln Ihres Urlaubslandes.
- Bewahren Sie Mautbelege möglichst mindestens drei Jahre nach der Reise auf.
- Prüfen Sie bei einem Bescheid zunächst alle Angaben sorgfältig und achten Sie auf Fristen.
Holen Sie im Zweifel erst eine Rechtsberatung ein. Der ARCD unterstützt Sie als Clubmitglied mit einer kostenlosen juristischen Ersteinschätzung durch seine Partner-Anwälte.
War der Artikel hilfreich?
Ihr Feedback ist uns wichtig! Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen der Artikel gefallen hat. Ihre Meinung hilft uns, unsere Inhalte zu verbessern.
ARCD-Newsletter
Bleiben Sie immer informiert!
Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie informative Beiträge und hilfreiche Tipps rund um Mobilität und Reise direkt in Ihr Postfach.
Außerdem warten attraktive Aktionen und Gewinnspiele auf Sie.
Wir freuen uns darauf, Sie als Abonnenten willkommen zu heißen!