Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 ist in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, hinweisgebende Personen (sogenannte Whistleblower) zu schützen, die anonym und ohne Angst vor Repressalien auf Missstände sowie Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen können. Kern des Gesetzes ist daher die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen und Behörden, an die sich Hinweisgeber wenden können, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer solchen Informationen über Verstöße erhalten haben.

Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. arbeitet mit einem Drittdienstleister zusammen, um eine größtmögliche Anonymität möglicher Hinweisgebender zu gewährleisten.

Sollten Sie Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten innerhalb des ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. haben oder diese vermuten, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Interne Meldestelle.
 

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