Umweltplakette für E-Autos: Seit Oktober 2026 reicht das E-Kennzeichen
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Seit Oktober 2026 ersetzt das E-Kennzeichen bei vielen Elektroautos die grüne Umweltplakette. Doch die neue Regelung gilt nicht für jedes E-Auto.
Elektroautos mit E-Kennzeichen brauchen seit dem 1. Oktober 2026 keine zusätzliche grüne Umweltplakette mehr. Für die Einfahrt in deutsche Umweltzonen genügt die amtliche Kennzeichnung am Nummernschild. Wer ein Elektroauto ohne E-Kennzeichen fährt, benötigt dagegen weiterhin eine grüne Plakette.
Grundlage ist eine Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Sie wurde am 30. September 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am folgenden Tag in Kraft. Die Neuregelung nimmt Fahrzeuge mit einer amtlichen Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge von der zusätzlichen Plakettenpflicht aus.
Für welche Fahrzeuge entfällt die Umweltplakette?
Die Befreiung gilt für Fahrzeuge mit einer anerkannten amtlichen Kennzeichnung. Dazu gehören:
- reine Elektroautos mit E-Kennzeichen
- Brennstoffzellenfahrzeuge mit E-Kennzeichen
- Plug-in-Hybride, die die gesetzlichen Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen erfüllen
- ausländische Elektrofahrzeuge mit einer in Deutschland anerkannten Kennzeichnung
Entscheidend ist nicht allein der elektrische Antrieb, sondern die amtliche Kennzeichnung nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Das E-Kennzeichen wird auf Antrag vergeben und ist freiwillig.
Wer braucht weiterhin eine grüne Umweltplakette?
Elektroautos ohne E-Kennzeichen benötigen weiterhin eine grüne Umweltplakette, wenn sie in eine deutsche Umweltzone einfahren. Das gilt auch für Plug-in-Hybride, die kein E-Kennzeichen tragen.
Für Benziner und Dieselfahrzeuge ändert sich nichts. Sie benötigen weiterhin eine passende Umweltplakette, sofern sie die jeweiligen Zufahrtsbedingungen erfüllen.
Die Umweltzonen bleiben bestehen. Die Neuregelung schafft lediglich die zusätzliche Plakettenpflicht für entsprechend gekennzeichnete Elektrofahrzeuge ab. Die übrigen Zufahrtsbeschränkungen gelten weiter.
Muss eine vorhandene Umweltplakette entfernt werden?
Nein. Wer bereits eine grüne Umweltplakette an der Windschutzscheibe hat, kann sie dort belassen. Eine Entfernung ist nicht erforderlich.
Die Änderung macht sich vor allem bei Neuzulassungen, einem Kennzeichenwechsel oder dem Austausch der Windschutzscheibe bemerkbar. Fahrzeuge mit anerkanntem E-Kennzeichen benötigen in diesen Fällen keine neue Umweltplakette.
Wer ein Elektroauto ohne E-Kennzeichen besitzt, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Die grüne Umweltplakette weiterhin verwenden.
- Ein E-Kennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen, sofern das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt.
Ob sich eine Umkennzeichnung allein wegen der Umweltplakette lohnt, hängt von den Gebühren und der persönlichen Nutzung des Fahrzeugs ab. Wer bereits eine gültige grüne Plakette besitzt, muss zunächst nichts unternehmen.
Was gilt für Elektroautos aus dem Ausland?
Auch ausländische Elektroautos können von der zusätzlichen Plakettenpflicht befreit sein. Voraussetzung ist eine in Deutschland anerkannte Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Welche Kennzeichnungen dafür ausreichen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Die Neuregelung gilt nur in Deutschland. Im Ausland gelten die jeweiligen nationalen Vorschriften. Wer beispielsweise mit dem Elektroauto nach Frankreich fährt, muss deshalb weiterhin die dort geltenden Umweltzonen-Regeln beachten. Das deutsche E-Kennzeichen ersetzt nicht die französische Crit’Air-Plakette.
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