Spanien: Neue Verkehrsregeln ab 1. Oktober 2026
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Wer nach Spanien reist, muss sich ab Oktober auf einige neue Regeln einstellen. Das spanische Verkehrsrecht wird mit dem Real Decreto 518/2026 grundlegend überarbeitet. Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen für Urlauber.
Beim Überholen von Radfahrern:
Abstand halten und Tempo reduzieren
Autofahrer müssen sich auf eine wesentliche Änderung beim Überholen von Radfahrern einstellen. Fahren diese auf derselben Spur wie ein Auto, muss der Autofahrer einen Abstand von mindestens fünf Metern vor und nach dem Radler einhalten. Beim Überholvorgang selbst gilt weiterhin ein seitlicher Mindestabstand von 1,5 Meter. Neu ist aber, dass beim Überholen auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen je Richtung obligatorisch vollständig auf den benachbarten Fahrstreifen zu wechseln ist.
Außerhalb geschlossener Ortschaften kommt beim Überholen von Radfahrern eine weitere Vorgabe hinzu: Während des gesamten Überholvorgangs muss der Autofahrer seine Geschwindigkeit mindestens 20 km/h unter das für die Strecke geltenden Tempolimit drosseln.
Rettungsgasse muss auf Autobahnen und
Autovías gebildet werden
Spanien regelt die Bildung der Rettungsgasse auf Autobahnen und Autovías (autobahnähnlichen Schnellstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen) künftig wie in Deutschland. Wenn sich der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bewegt oder staut, muss eine freie Gasse für Einsatzfahrzeuge gebildet werden.
Bei zwei Fahrstreifen je Richtung entsteht die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren. Bei drei oder mehr Fahrstreifen je Richtung wird sie zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar danebenliegenden Fahrstreifen gebildet.
Neue Regeln für Fahrradfahrer:
Helmpflicht und mehr
Radfahrer jeden Alters müssen künftig einen Helm tragen, wenn sie auf Straßen außerorts unterwegs sind. Innerorts besteht für Freizeitradler keine Helmpflicht. Kinder unter 16 Jahren benötigen schon bisher auf allen Straßen einen Helm.
In Städten sollen Radfahrer möglichst mittig auf ihrem Fahrstreifen fahren, um besser wahrgenommen zu werden. Sind zwei Fahrstreifen je Richtung vorhanden, ist der rechte Fahrstreifen zu nutzen.
Leicht verschärfte Parkregeln für Wohnmobile
In der Stadt parkende Wohnmobile müssen künftig verpflichtend auf ihren eigenen Reifen stehen. Damit ist das Ausfahren von Stützen beim Parken tabu.
Außerdem dürfen bei geparkten Freizeitfahrzeugen keine Teile über die äußern Konturen des Fahrzeugs hinausragen, zum Beispiel ausgeklappte Trittstufen. Ebenfalls strikt untersagt ist jetzt, Flüssigkeiten aus dem Fahrzeug auf die Straße abzulassen.
Mehr Selbstschutz von Motorradfahrern gefordert
Auf Mofas, Motorrollern oder Motorräder müssen alle – Fahrer und Mitfahrer – verpflichtend Schutzhandschuhe tragen, wenn sie außerorts unterwegs sind. Außerdem muss auf allen Straßen künftig geschlossenes Schuhwerk getragen werden. Mal schnell in offenen Sandalen oder Badelatschen an den Strand zu fahren, ist somit nicht mehr erlaubt.
Eine Erleichterung gibt es für Motorradfahrer bei Staus auf Autobahnen und Schnellstraßen. Ihnen soll ermöglicht werden, den rechten Standstreifen zum Vorbeifahren zu nutzen. Und zwar vorsichtig und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Striktere Vorgaben für E-Scooter
Für die Nutzung von E-Scootern führt Spanien ein Mindestalter von 15 Jahren ein. Außerdem gilt für alle und überall eine Helmpflicht. Im Dunkeln oder bei schlechten Sichtverhältnissen ist reflektierende Kleidung (Warnweste) zu tragen und das Licht einzuschalten. Eine Pflicht zur dauerhaften Beleuchtung auch am Tag soll zum Oktober 2027 folgen.
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