28.02.2024 Stefan Weißenborn

Reisedokumente für den Familienurlaub

Wer reist, benötigt Dokumente. Gerade Eltern, die mit dem Nachwuchs unterwegs sind, müssen an einiges denken. Gilt der Kinderreisepass noch, obwohl er zum Januar 2024 abgeschafft wurde? Was, wenn Ausweisdokumente kurz vor der Abreise fehlen? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.


Sind noch alle Pässe gültig? Erkennt man das Kind auf den Bildern noch? Höchst ärgerlich, wenn man als Familie umdrehen muss oder ratlos am Flughafenschalter steht, weil Reisedokumente fehlen. Damit erwachsenen Reisenden mit Kindern so etwas nicht passiert, ist zeitige Vorbereitung gefragt. Immerhin: Mit der Änderung des Passrechts ist das Reisen mit Nachwuchs seit dem 1. Januar 2024 ein Stück weit unkomplizierter geworden – teils aber auch teurer.

Abschied vom Kinderreisepass

Mit Jahresbeginn ist das „Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ in Kraft getreten. Wichtigste Änderung: Der Kinderreisepass wurde abgeschafft. Heißt: Seit 1. Januar werden Kinderreisepässe weder ausgestellt, noch können sie verlängert werden. Damit benötigen auch Kinder für die meisten Reisen außerhalb Europas einen elektronischen Reisepass wie Erwachsene, der länger gültig ist.
Den alten Kinderreisepass ohne Chip gab es für Kinder bis zwölf Jahren. Bis Ende 2023 konnte er beantragt werden. Nach 2020 beantragte Kinderreisepässe wurden mit einer Gültigkeit von nur noch einem Jahr ausgestellt, davor waren es sechs Jahre.

Laut Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sinkt mit der Neuregelung der Aufwand für Eltern und Verwaltung, da nicht mehr jedes Jahr ein Kinderreisepass neu beantragt oder verlängert werden muss.
 

Der alte Kinderreisepass wird seit 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt oder verlängert. Vorhandene Dokumente bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Foto: Stefan Weißenborn
Bei Neuanträgen wird ab sofort auch für Kinder ein echter Reisepass mit elektronischem Speicherchip ausgestellt, der sechs Jahre gültig ist. Foto: stock.adobe.com/© Irina Schmidt

Vorzüge des Reisepasses

Gut zu wissen: Mit der Reform des Passrechts erlischt die Gültigkeit des Kinderreisepasses nicht sofort. Er kann noch bis zum Ablaufdatum verwendet werden. Sich vorher schon für einen Reisepass mit elektronischem Speicherchip fürs Kind zu entscheiden, kann aber Vorteile haben: Denn manche Reiseländer akzeptieren Kinderreisepässe nur, wenn diese nicht verlängert oder aktualisiert wurden, Südafrika zählt dazu. Und bei der Einreise in die USA wird der Kinderreisepass zwar anerkannt, doch am vereinfachten Einreiseverfahren Esta können Kinder damit nicht teilnehmen. Ein reguläres Visum muss her – zeitraubend, umständlich, teurer.
Der deutsche Reisepass ist eine Art Ticket in die Welt: Mit ihm lassen sich 190 Länder visafrei bereisen – das gilt für Erwachsene und nun auch für Kinder. Wichtig ist: Je nach Reiseland ist oft eine Restgültigkeit von mehreren Monaten erforderlich.

Welche Vorgaben im Einzelnen gelten, darüber gibt die Website des Auswärtigen Amtes Auskunft.
 

Der deutsche Reisepass ist ein Türöffner für die visafreie Einreise in 190 Länder der Welt. Foto: Bundesministerium des Innern und für Heimat
Ob Kind oder Erwachsener: Wer seine Reiseziele in Europa wählt, für den genügt meist der Personalausweis. Ausnahme: Großbritannien seit dem Brexit. Foto: Bundesministerium des Innern und für Heimat

Wann der Personalausweis genügt

Führt der Urlaub nur ins benachbarte Ausland oder zu Zielen innerhalb der Grenzen Europas, wird kein Reisepass benötigt. Für freies Reisen in den 27 EU-Ländern, auch in den dem Schengen-Raum zugehörigen Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, genügt der Personalausweis. Auch die Türkei akzeptiert ihn als Reisedokument. Hingegen gilt für Großbritannien im Zuge des Brexit seit Oktober 2021: Einreisen können EU-Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass.

Der Personalausweis muss am Tag der Reise gültig sein. Er kann ab Geburt beantragt werden.

Kosten und Gültigkeit

Der Reisepass kostet laut Passverordnung 37,50 Euro für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind. Er ist dann für sechs Jahre gültig. Doch er kann vorzeitig ungültig werden: Und zwar immer dann, wenn das Kind auf dem Bild darin nicht mehr zu erkennen ist. Vor allem bei schnell sich verändernden Säuglingen und Kleinstkindern ist das oft der Fall. Eltern sollten ihr Kind frühzeitig vor Reiseantritt mit dem Passfoto vergleichen. Diese Einschränkung gilt auch für die alten Kinderreisepässe sowie Personalausweise.
Bleibt ein Reisepass für Kinder volle sechs Jahre gültig, ist er günstiger als der alte Kinderreisepass (13 Euro), der im gleichen Zeitraum jährlich hätte neu ausgestellt werden müssen (entsprechende Reisetätigkeit vorausgesetzt). Hat sich das Kind schnell verändert und ist im Pass nicht mehr zu erkennen, können allerdings etwa für zwei aufeinanderfolgende Sommerurlaube 75 Euro für zwei Reisepässe anfallen.
Ab 24 Jahren kostet der Reisepass 70 Euro und ist zehn Jahre gültig.

Ein Personalausweis für Personen unter 24 Jahren kostet 22,80 Euro (Gültigkeit sechs Jahre), ältere Menschen zahlen 37 Euro (zehn Jahre).

Wenn es schnell gehen muss

Fällt Ihnen drei Wochen vor der Reise auf, dass der Pass für den Nachwuchs oder auch Ihr eigener abgelaufen ist, kann es mit der Beantragung eines neuen Passes gerade noch hinhauen: Denn nach dem Termin im Bürgeramt dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie den Reisepass abholen können. Reisepässe verlängern zu lassen, ist übrigens keine Option: Das ist grundsätzlich nicht möglich.
Im Zweifel aber kann das Expressverfahren weiterhelfen, allerdings mit Einschränkungen: Denn schneller als bis zum dritten Werktag ab Antragstellung (am Vormittag bis zwölf Uhr) geht es meist nicht. Und es wird teurer: Zusätzlich werden 32 Euro fällig, also insgesamt 69,50 Euro für Unter-24-Jährige, ansonsten 102 Euro.

Steht die Reise direkt bevor, kann noch der vorläufige Reisepass den Urlaub retten: Dieser wird sofort ausgestellt und kostet unabhängig vom Alter nur 26 Euro. Ob er notwendig ist, kann das Bürgeramt überprüfen und dazu zum Beispiel verlangen, dass Sie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen vorlegen. Die Gültigkeitsdauer wird dem Reisezweck angepasst, länger als ein Jahr darf sie nicht betragen. Und weil das schnell gedruckte Provisorium kein elektronisches Speichermedium für biometrische Daten enthält, würde etwa für eine USA-Reise ein Visum erforderlich werden, das so spontan natürlich nicht zu bekommen ist.

Auch vom Personalausweis gibt es eine vorläufige Version, die sofort ausgestellt werden kann, aber nicht mehr als drei Monate gültig sein darf. Sie kostet zehn Euro.

Erforderliche Unterlagen

Pass- und Perso-Anträge sind persönlich zu stellen. Eltern müssen also auch mit dem Nachwuchs vorsprechen. Erforderlich ist je ein biometrisches Passbild.

Die Vorgaben sind einer Mustertafel zu entnehmen, die das BMI auf seiner Website bereithält.
 

Beim Antrag auf Pässe und Personalausweise muss ein biometrisches Passbild vorgelegt werden. Foto: stock.adobe.com/©agenturfotografin
Die Vorgaben sind hier bei Kindern etwas weniger streng als bei Erwachsenen. Foto: stock.adobe.com/©dvoinik

Dabei sind die Regeln für Kinder unter zehn Jahren weniger strikt und für Kinder bis fünf nochmals gelockert. Es muss aber stets eine Frontalaufnahme in guter Qualität sein. Gegebenenfalls muss der bisherige Pass oder die Geburtsurkunde mitgebracht werden und die Zustimmung der Sorgeberechtigten vorliegen. Zu den genauen Vorgaben des zuständigen Bürgeramtes gelangen Sie über hier über den Online-Behördenfinder.

Abholen muss man das beantragte Dokument noch persönlich. Doch im Zuge des neuen Passrechts wird die Bundesdruckerei Pässe und Personalausweise bald auch nach Hause versenden – laut BMI flächendeckend spätestens ab Mai 2025.


Wichtige Infos zu Reisedokumenten

Wer auf Reisen geht, kann einige Stolperfallen in Bezug auf die benötigten Reisedokumente bereits im Vorfeld vermeiden. Wir haben die wichtigsten Informationsquellen für Sie zusammengestellt.

Der ARCD informiert: Kinderreisepass abgeschafft

Durch Änderung des Passgesetzes wurde zum 1. Januar 2024 der Kinderreisepass für Kinder unter zwölf Jahren abgeschafft.

FAQ des BMI zum Thema Reisepass

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat auf seiner BMI-Website einen umfangreichen Katalog mit Fragen und Antworten rund um Reisepässe und vorläufige Reisepässe zusammengestellt.
Dort erfahren Sie alles über Beantragung, Gebühren und Gültigkeitsdauer.

Außerdem finden Sie zahlreiche Hintergrundinfos zu Biometrie, Daten im Reisepass und Chip und zu Grenzkontrollen.

Reiseinfos des Auswärtigen Amtes

Sie wollen in ein bestimmtes Land reisen und sich vorher informieren, welche spezifischen Anforderungen an Ihre Reisedokumente dafür zu erfüllen sind? Auf der Website des Auswärtigen Amtes finden Sie in der Rubrik „Reise und Sicherheitshinweise“ aktuellen Rat. Einfach in das Suchfeld das gewünschte Land eingeben und zu den Einreise-Informationen navigieren.

Alles Wichtige zum Personalausweis

Der Personalausweis dient nicht nur in vielen Fällen als Reisedokument, sondern ist darüber hinaus auch ein zentrales Dokument in Ihrem Alltag. Was Sie darüber wissen müssen, insbesondere auch zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)

Offizielle Foto-Mustertafel

An die Bilder in Ausweisdokumenten werden besondere Anforderungen gestellt. Was erlaubt ist und was nicht, bei Kindern wie bei Erwachsenen, sehen Sie mit einem Blick auf die Foto-Mustertafel des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).

Zuständige Behörden finden

Sie müssen ihre Ausweisdokumente erneuern und wollen wissen, welche Unterlagen Sie dafür vorlegen müssen. Die für Ihr Anliegen zuständige Behörde gibt Ihnen Auskunft darüber, in den meisten Fällen auch online.

Titelfoto: unsplash/Natalya Zaritskaya

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