09.11.2023 Jessica Blank

Kinderreisepass wird abgeschafft:
Darauf müssen sich Eltern einstellen

Wer den nächsten Familienurlaub plant, muss sich zum 1. Januar 2024 auf eine gravierende Änderung gefasst machen: Der Kinderreisepass (unter zwölf Jahren) wird abgeschafft. Das müssen Eltern jetzt wissen.


Ab dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Kinder benötigen dann für Reisen einen Reisepass oder einen Personalausweis. Foto: Jessica Blank

Bisher war es relativ einfach, an ein Ausweisdokument für Kinder zu kommen, um ins Ausland zu reisen. Der Kinderreisepass für Kinder bis zwölf Jahre konnte schnell und direkt im Bürgeramt ausgestellt werden. Zwar musste dieser jährlich mit einem aktuellen Foto erneuert werden, doch die Kosten hielten sich im Rahmen. Nun wird es für Eltern deutlich teurer und komplizierter, wenn die Familie verreisen möchte. Ab dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Noch gültige Dokumente dürfen Familien aber bis zum Ablaufdatum verwenden.
 

Beschlossen wurde dies letztlich vom Bundesrat, der im Oktober 2023 für ein „Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ stimmte. Der Grund: Der Kinderreisepass wird in manchen Ländern nicht anerkannt, da dem Dokument sicherheitsrelevante Merkmale fehlen. So gibt es keinen elektronischen Speicherchip, auf dem ab einem Alter von sechs Jahren Fingerabdrücke hinterlegt werden. Bei USA-Reisen ist das zum Beispiel ein Problem, weshalb Eltern zusätzlich für ihr Kind ein Visum beantragen müssen.
Dies soll nun einfacher – aber auch teurer – werden. Der Kinderreisepass kostete bisher 13 Euro, die Verlängerung sechs Euro. Für Reisen außerhalb der EU beziehungsweise des Schengenraums benötigen Kinder ab 2024 einen richtigen Reisepass. Dieser hat eine Gültigkeit von sechs Jahren (bei über 24-jährigen Erwachsenen zehn Jahre) und kostet 37,50 Euro (70 Euro ab 24 Jahre). Doch die Gültigkeit kann schon früher ablaufen, wenn das Kind auf dem biometrischen Passfoto nicht mehr eindeutig identifizierbar ist. Lassen Eltern also für einen Säugling oder ein Kleinkind einen solchen Reisepass anfertigen, kann es gut sein, dass sie diesen bereits vor Ablauf der sechs Jahre erneuern müssen.
„In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, welcher in der Regel sofort ausgestellt werden kann“, heißt es in dem Gesetz. Ein vorläufiger Pass verfügt allerdings über keinen Speicherchip.
Übrigens: Einen Reisepass braucht man auch, um in Großbritannien einzureisen. Urlauber sollten sich deshalb rechtzeitig über die Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren: www.auswaertiges-amt.de.

Für Reisen innerhalb der EU beziehungsweise im Schengenraum genügt ein Personalausweis mit elektronischem Speicherchip, der auf Antrag auch für Kinder unter zwölf Jahren ausgestellt werden kann. Dieser kostet 22,80 Euro (37 Euro ab 24 Jahren) und ist sechs Jahre (zehn Jahre) gültig. Die zweifelsfreie Identifizierung mittels Lichtbild muss natürlich auch hier gegeben sein.
Welchen Pass Eltern nun wählen, hängt vom Reiseziel und auch vom Alter des Kindes ab. Der Reisepass ist weltweit gültig. Ein Ausweisdokument ist für jeden deutschen Staatsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Pflicht.
 

In der Gesetzesänderung geht es zudem nicht nur um die Abschaffung des Kinderreisepasses. Auf Wunsch kann man sich nun auch Pässe oder Personalausweise von der Behörde per Post – im Inland – zustellen lassen. Das heißt, Bürgerinnen und Bürger müssen die Dokumente nicht mehr persönlich beim Amt abholen. Das Ziel: weniger Bürokratie, mehr Datenschutz.

 

Titelfoto: Jessica Blank