500 Millionen Euro für Wallboxen: Neues Förderprogramm beschleunigt Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern
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Die Bundesregierung hat ein 500-Millionen-Euro-Förderprogramm für private Ladepunkte in Mehrparteienhäusern gestartet. Eigentümer und Unternehmen können seit April 2026 Zuschüsse für Wallboxen und Stellplätze beantragen.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) treibt den Ausbau der Elektromobilität voran: Ein neues Förderprogramm stellt 500 Millionen Euro für private Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern bereit. Ziel ist es, den Zugang zu Ladestationen für rund 20 Millionen Wohnungen zu verbessern.
Der Nachholbedarf ist erheblich. Von etwa neun Millionen Stellplätzen in Wohnanlagen ist bislang nur ein Bruchteil elektrifiziert.
Anträge seit April 2026 möglich
Seit dem 15. April 2026 können Eigentümer, Unternehmen und Wohnungsverwaltungen Fördermittel beantragen. Die Bundesregierung will damit gezielt Investitionen in Wallboxen und Ladepunkte anstoßen.
Warum das Förderprogramm wichtig ist
Die Nachfrage nach E-Autos steigt, doch vielen Bewohnern von Mehrparteienhäusern fehlen private Lademöglichkeiten. Das Programm soll diese Lücke schließen und den Umstieg auf Elektromobilität erleichtern – vor allem in urbanen Räumen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten. Pro Stellplatz sind bis zu 2.000 Euro Zuschuss möglich.
Förderhöhe im Überblick:
- Stellplatz mit Vorverkabelung: bis zu 1.300 Euro
- Stellplatz mit betriebsbereitem Ladepunkt inklusive Vorverkabelung: bis zu 1.500 Euro
- Stellplatz mit betriebsbereitem Ladepunkt, inklusive Vorverkabelung und bidirektionaler Ladefunktion: bis zu 2.000 Euro
Wer kann Anträge stellen?
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümer
- Privateigentümer von Mehrparteienhäusern
- Eigentümer von Stellplätzen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
- Ladeleistung: mindestens 11 kW, maximal 22 kW
- Mindestens 20 % der Stellplätze vorverkabelt oder mindestens 6 vollständig elektrifiziert
- Nutzung der Stellplätze muss wohnbezogen sein
- Start der Maßnahmen erst nach Bewilligung
- Betrieb der Ladeinfrastruktur mindestens 3 Jahre
- Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend
- Umsetzungsfrist: 24 Monate (Verlängerung möglich)
- WEG-Beschluss spätestens 6 Monate nach Förderzusage
Fristen für die Antragstellung
- WEG, KMU, Privateigentümer: Antragstellung bis 10. November 2026
- Große Wohnungsunternehmen: Einreichung im Wettbewerbsverfahren bis 15. Oktober 2026
Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier auf der Themenseite des BMV „Laden im Mehrparteienhaus“.
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