27.03.2024 Jessica Blank

Was bei Geschwindigkeitsbegrenzungen gilt

Das Verkehrszeichen für die zulässige Höchstgeschwindigkeit kennt jeder Fahranfänger spätestens nach der ersten Stunde in der Fahrschule: eine schwarze Zahl umringt von einem roten Kreis. Doch welche Regeln gelten eigentlich rund um das Tempolimit – innerorts, auf Landstraßen und Autobahnen?


Wo beginnt eine Geschwindigkeitsbegrenzung – direkt am Verkehrszeichen bzw. Ortsschild?

Schon in der Fahrschule lernen Fahranfänger, die Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass sie bereits am Ortseingangsschild Tempo 50 erreicht haben. Das gleiche Prinzip gilt für jedes Verkehrszeichen, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit anzeigt. Ausnahme ist ein Zusatzzeichen (1004-30), das ein Tempolimit in z. B. 100 Metern ankündigt – es handelt sich um ein weißes Schild mit der Streckenangabe ohne Pfeile, das meist in Kombination mit einem Gefahrenzeichen wie Baustelle oder Schule verwendet wird.
 

Bei diesem Zusatzschild beginnt die ausgeschilderte Gefahr oder das Tempolimit erst in der angezeigten Entfernung. Foto: BASt

In welchem Abstand zum Verkehrszeichen dürfen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden?

Die Richtlinien für die Verkehrsüberwachung schreiben vor, in welchem Abstand nach einem Verkehrszeichen, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit angibt, Geschwindigkeitsmessanlagen stehen dürfen. Dieser ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich festgelegt. In Rheinland-Pfalz muss der Abstand beispielsweise 100 Meter betragen, darf aber bei besonderen Voraussetzungen wie Gefahrenstellen auch nur 50 Meter sein. In Niedersachsen sollen Blitzer mindestens 150 Meter vom Schild entfernt stehen, in manchen Bundesländern gibt es keine festen Vorgaben. Auch das ist rechtens.

Gilt ein Tempolimit nach einer Kreuzung oder Einmündung automatisch weiter?

Streckenverbote, zu denen auch Tempolimits gehören, enden nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Sie bestehen weiter, auch wenn sie nicht wiederholt werden. Deshalb kann bei ortsunkundigen Fahrern kein Tempoverstoß geahndet werden, wenn nach dem Einbiegen kein Verkehrszeichen mehr steht.

Wodurch kann eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden?

Ein Tempolimit kann aufgehoben werden durch das Verkehrszeichen „Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung“ – ein weißes rundes Schild, auf dem die vorher angezeigte Höchstgeschwindigkeit diagonal durchgestrichen ist (Zeichen 278). Alternativ kann das Zeichen „Ende aller Streckenverbote“ (282) ein Tempolimit beenden. Das Schild sieht ähnlich aus, nur ohne die Zahl in der Mitte. Auch eine neue zulässige Höchstgeschwindigkeit hebt die vorhergehende auf. Zudem endet ein Tempolimit an einem gelben Ortseingangs- oder -ausgangsschild.
 

Mit diesem Schild wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgehoben. Foto: stock.adobe.com/© 1stGallery

Wenn ein die Geschwindigkeit regelndes Verkehrszeichen mit einem Gefahrenzeichen kombiniert wird, ist die Begrenzung automatisch aufgehoben, wenn die Gefahrenstelle passiert wurde. Dies ist auch bei Baustellen der Fall. In der Praxis verdeutlicht allerdings häufig ein Verkehrszeichen, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung zu Ende ist. Ein Zusatzschild, das eine bestimmte Streckenlänge anzeigt – weißes Schild mit Meterangabe und Pfeilen (1001-30) –, beendet das Limit, sobald die entsprechende Distanz zurückgelegt wurde.
 

Ist ein Verkehrszeichen mit diesem Zusatzschild versehen, bedeutet das, dass dies für die angegebene Streckenlänge gilt. Foto: BASt

Welche Regeln gelten bei Bremsschwellen?

Wenn ein Tempolimit wegen einer Bremsschwelle – einem sogenannten Sleeping Policeman – angeordnet ist, um zur Verkehrsberuhigung an einer unfallträchtigen Kreuzung beizutragen, endet die Begrenzung hinter der Bremsschwelle und der gefährlichen Kreuzung. Sollten keine weiteren Bremsschwellen mehr angezeigt sein, darf mit der ursprünglich angegebenen Höchstgeschwindigkeit weitergefahren werden.

Wo gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts?

Außerhalb der mit einem gelben Ortsschild gekennzeichneten geschlossenen Ortschaft gilt grundsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit für außerorts. Bei Ortshinweistafeln – gelbe Schrift auf grünem Grund – handelt es sich nicht um geschlossene Ortschaften. Auf Landstraßen ist daher Höchsttempo 100 für Pkw bis 3,5 Tonnen und Motorräder vorgeschrieben, wenn es nicht anders angezeigt wird. Allerdings liegen auch Autobahnen außerhalb geschlossener Ortschaften, doch dort gilt nicht das in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegte Tempolimit. Stattdessen existiert dort – sofern nicht anders ausgeschildert – keine Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern 130 km/h werden als Richtgeschwindigkeit empfohlen.

Was bedeutet eigentlich Richtgeschwindigkeit?

Autofahrer dürfen auf Autobahnen, auf denen Richtgeschwindigkeit 130 km/h gilt, schneller fahren, aber auch langsamer. Ist ein anderes Tempo einzuhalten, wird dies durch entsprechende Verkehrszeichen geregelt. Die Richtgeschwindigkeit stellt eine Empfehlung dar, wer schneller fährt, muss keine Strafe befürchten. Aber: Bei einem Unfall mit mehr als 130 km/h kann der Fahrer dazu verpflichtet werden, einen Teil des Schadens zu übernehmen, auch wenn der Unfall nicht selbst verursacht wurde. Außer der Fahrer kann nachweisen, dass es zu vergleichbaren Schäden bei Tempo 130 gekommen wäre. Dies hat der Bundesgerichtshof 1992 in einem Urteil so entschieden (Az. VI ZR 62/91).

Wann ist das Tempolimit auf der Autobahn aufgehoben?

Auch auf der Autobahn endet ein Tempolimit mit einem entsprechenden Aufhebungszeichen oder einem neuen Tempolimit. Steht die Geschwindigkeitsbegrenzung in Kombination mit einer Streckenangabe oder einer Gefahrenstelle mit entsprechendem Zusatzschild, dürfen Autofahrer nach der angegebenen Strecke oder nach Passieren der Gefahrenstelle wieder beschleunigen. Ein Tempolimit besteht auch über eine Autobahnauffahrt hinweg, meistens wird das Verkehrszeichen danach wiederholt.

 

Titelfoto: stock.adobe.com/© Björn Wylezich