09.02.2023 Wolfgang Sievernich

Der ARCD rät: Keine Narrenfreiheit im Straßenverkehr

Jedes Jahr im Februar ist es wieder so weit: Von Weiberfastnacht an strömen die Jecken auf die Straßen und läuten bis Aschermittwoch nicht nur in den Hochburgen Köln, Düsseldorf und Mainz den Karneval in Deutschland ein.


Wer sich kostümiert ins närrische Treiben der sogenannten fünften Jahreszeit stürzt, muss als Autofahrer aber einige Verhaltensregeln beachten.

  • Grundsätzlich sind Kostüme am Steuer erlaubt, dürfen aber Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit nicht einschränken. Während Perücken oder falsche Bärte von den Polizei- und Ordnungsbehörden in der Regel toleriert werden, sind verhüllende Masken oder Verkleidungen gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung, Abs. 4, Satz 1 gesetzeswidrig, da sie das Gesicht des Fahrers verdecken. Hintergrund ist die jederzeit zu gewährleistende Identifizierbarkeit von Verkehrsteilnehmern in der Verkehrsüberwachung.
  • Auch unpassendes Schuhwerk wie übergroße Clownsschuhe oder klobige Stiefel eignen sich nicht zum Autofahren, da mit diesen die ordnungsgemäße Betätigung der Pedale nicht gewährleistet ist und damit die Verkehrssicherheit gefährdet sein könnte. Ungeeignetes Schuhwerk kann beim unsicheren Tritt auf das Pedal den Bremsvorgang verlangsamen; rutscht der Schuh dabei sogar vom Pedal ab, drohen möglicherweise schlimmere Folgen. Besser ist festes und geschlossenes Schuhwerk mit flacher Sohle, das sicheren Halt bietet und sich nicht unter den Pedalen verklemmen kann. Kommt es infolge falschen Schuhwerks zu einem Unfall, ist die Polizei berechtigt, Bußgelder zu verhängen. Vor Gericht kann dem Autofahrer mangelnde Sorgfaltspflicht angelastet und eine Teilschuld festgestellt werden. Neben strafrechtlichen Folgen könnte die Kfz-Versicherung zudem ihre Leistung im Schadenfall teilweise oder gänzlich verweigern.

Der ARCD rät Autofahrern deshalb, fahrtaugliche Schuhe im Auto zu deponieren und unpassendes Schuhwerk vor Fahrtantritt zu wechseln. Ausladende Kostüme und Verkleidungen sollten in den Kofferraum geräumt und erst am Ort der Feierlichkeiten angezogen werden. Im Zweifelsfall gilt für Autofahrer: lieber auf den Pkw verzichten und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen oder für An- und Abreise ein Taxi rufen.

 

Titelbild:
Ausladende Kostüme und Karnevalsmasken können die Sicht auf das Verkehrsgeschehen einschränken. Perücken und Pappnasen sind dagegen erlaubt.
Foto: stock.adobe.com/© Route66Photography

 

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