28.07.2023 Holger Holzer/SP-X

 

Bundeskartellamt mahnt Google

Foto: Renault

Das Bundeskartellamt kritisiert Googles Automotive-Geschäfte. Die Wettbewerbshüter bemängeln nach vorläufigen Einschätzungen vor allem, dass Google Dienste für Infotainmentsysteme im Fahrzeug nur gebündelt anbietet. Dadurch verringerten sich die Chancen der Wettbewerber, konkurrierende Dienste einzeln zu vertreiben. Dem Digitalkonzern droht damit das Verbot bestimmter Geschäftsgebaren.

Die wichtigsten Komponenten in Googles Automotive-Software sind der Kartendienst „Google Maps“, eine für das Auto optimierte Variante des „Play Stores“ für Apps sowie der Sprachassistent „Google Assistant“. Dazu kommt ein auf Android basierendes Betriebssystem, das Android Automotive Operating System (AAOS), für das Fahrzeug-Infotainment. Aktuell integrieren immer mehr Autohersteller dieses Software- und Service-Paket in ihre Fahrzeuge, da es bei Bedienung und Funktionsumfang den von ihnen selbst entwickelten Systemen oft überlegen ist. Ferner geht die Behörde der Frage nach, ob auch Googles Bedingungen zur Nutzung des Kartendiensts „Google Maps“ gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Kategorien