THG-Prämie sichern mit unserem Partner Stadtwerke Heidenheim
Seit Anfang des Jahres 2022 können E-Auto-Halter die eingesparten Treibhausgas-Emissionen ihres Fahrzeugs verkaufen und mehrere hundert Euro einnehmen. Um das Geld abzurufen zu können, benötigen private Fahrzeughalter einen Zwischenhändler. Mit der Stadtwerke Heidenheim AG haben Sie einen Partner der Ihnen hervorragenden Service und Top-Konditionen bietet.
THG-Prämie für 2023Für das Jahr 2023 erhalten Sie bei unserem Partner Stadtwerke Heidenheim AG derzeit pauschal 275 Euro. |
Unser Tipp:
Die THG-Prämie kann pro Fahrzeug und Jahr einmal beantragt werden. Stichtag für die jährliche Beantragung beim Umweltbundesamt ist jeweils der 28. Februar des folgenden Jahres. Sollten Sie einen Gebrauchtwagen kaufen und der Vorbesitzer hat bereits die THG-Prämie beantragt, können Sie erst für das Folgejahr eine Auszahlung beantragen.
Bei unserem Partner Stadtwerke Heidenheim kann der Antrag bis spätestens 15. Januar des Folgejahres gestellt werden. Damit stellen wir sicher, dass vor Fristende genug Puffer für eventuell anfallende längere Bearbeitungszeiten oder Rückfragen besteht.
Grundlage für den Zuverdienst ist die Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote. Diese schreibt Mineralölunternehmen vor, wie viele Tonnen Treibhausgas sie emittieren dürfen. Wird der Wert überschritten, drohen Strafen. Wer ihn unterschreitet, kann die überflüssigen Verschmutzungsrechte an Wettbewerber verkaufen. Privatpersonen erhalten als Verkäufer im Prinzip die Strafzahlungen der Industrie. Die kauft jedoch nicht direkt vom Fahrzeughalter, sondern aus praktischen Gründen über einen Vermittler. Zum Mitmachen berechtigt sind ausschließlich Halter von reinen E-Autos. Hybride und Plug-in-Hybride bleiben wie Wasserstoff und Erdgas-Pkw außen vor.
So funktioniert die Beantragung
Der ARCD hat für Sie als Clubmitglied einen starken Vermittler als Partner: die Stadtwerke Heidenheim, mit denen zusammen wir Ihnen auch die ARCD-Ladekarte für E-Autos (www.arcd.de/ladekarte) anbieten. Damit Sie die THG-Prämie für Ihr E-Auto erhalten können, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins hoch, um den Besitz Ihres E-Autos nachzuweisen
- Senden Sie das Formular anschließend ab
- Die Stadtwerke Heidenheim bündeln die eingehenden Anträge und reichen sie beim Umweltbundesamt ein
- Das Umweltbundesamt prüft die CO2-Einsparungen und zertifiziert diese
- Sie werden informiert, sobald die Rückmeldung des Umweltbundesamts vorliegt
- Anschließend wird Ihnen die Prämie in Höhe von 275 EUR ausgezahlt
FAQ zur THG-Quote
Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) ist ein Klimaschutz-Instrument, um Treibhausgase im Verkehrssektor zu verringern und die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Klimaschonende Mobilität soll damit günstiger und attraktiver werden.
Welche Fahrzeuge sind für die THG-Quote zugelassen?
Für die THG-Quote sind nur reine Elektroautos zugelassen, also Fahrzeuge, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden. Hybrid-Autos, Plug-In Hybride und Verbrenner sind nicht dafür zugelassen – ebenso wenig wie Wasserstoff- und Erdgas-Autos.
Sind Leasing-Fahrzeuge auch THG-Quoten berechtigt?
Um für Ihr Leasing-Fahrzeug die THG-Quote beantragen zu können, müssen Sie als dessen Halter im Fahrzeugschein eingetragen sein.
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?
Es reicht, wenn Sie im Besitz eines reinen Elektrofahrzeugs sind und noch kein Antrag auf Ihr Fahrzeug beim Umweltbundesamt eingegangen ist.
Bis wann kann der THG-Antrag gestellt werden?
Bei uns haben Sie die Möglichkeit bis zum 15.01. des Folgejahres den Antrag zu stellen. Alle danach eingereichten Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden
Sie haben noch Fragen zur THG-Prämie?Das Kundenzentrum der Stadtwerke Heidenheim beantwortet Ihnen diese gerne direkt. Tel. 07321 328-180 kundenzentrum@stadtwerke-heidenheim.de |