22.04.2021 Thomas Schreiner

Toter-Winkel-Hinweis in Frankreich

Ein Warnhinweis auf die Gefahr des Toten Winkels ist seit Januar 2021 Pflicht in Frankreich für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.


Etwa 15 Prozent (Quelle: CIVD) der in Deutschland zugelassenen Wohnmobile fahren in dieser Gewichtsklasse, somit gilt auch für sie die Verpflichtung des Toter-Winkel-Vermerks auf französischen Straßen. Die 17 mal 25 Zentimeter großen Warnhinweise mit der Aufschrift „Attention! Angles Morts“ (französisch: „Achtung! Toter Winkel“) müssen an beiden Seiten des Fahrzeugs sowie am Heck rechts angebracht werden (siehe Grafik oben). Von der Vorschrift betroffen sind auch nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge.

Wer ohne die Kennzeichnung unterwegs ist, muss mit bis zu 135 Euro Strafe rechnen. Die Vorschrift Nummer 2020-1396 der französischen Regierung bezieht sich auf einzelne Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Gespanne, die insgesamt diese Gewichtsgrenze überschreiten, deren einzelne Fahrzeuge jedoch jeweils unterhalb der Grenze von 3,5 Tonnen bleiben, werden darin nicht explizit erwähnt. Als Kennzeichnungen gibt Lkw-, Bus- und Wohnmobil-Motive.

Erhältlich sind die Toter-Winkel-Hinweise beim ARCD unter der Telefonnummer 0 98 41 / 4 09 500.

Titelfoto: Grafik: ARCD