19.02.2020 Bettina Glaser

Richtiges Verhalten im Kreisverkehr

Blinken oder nicht? Vorfahrt gewähren oder weiterfahren? Wann gilt rechts vor links? Erst recht kompliziert wird’s im und am Kreisverkehr, wenn auch noch die sogenannten schwachen Verkehrsteilnehmer dazukommen. Eine kleine Hilfestellung, damit Ihnen beim „Kreiseln“ nicht schwindelig wird.


Der klassische Kreisverkehr
Haben Sie das gewusst? Kreisverkehr ist nicht gleich Kreisverkehr. Von einem Kreisverkehr spricht man laut Straßenverkehrsordnung erst, wenn er mit einem blauen runden Schild mit drei weißen Pfeilen (Verkehrszeichen 215) und einem Vorfahrt-gewähren-Schild (Verkehrszeichen 205) gekennzeichnet ist. Fahrzeuge im Kreis- verkehr (hier: oranges und dunkelblaues Auto) haben Vorfahrt. Was von vielen Verkehrsteilnehmern falsch gemacht oder vergessen wird: Wer in den Kreisverkehr einfährt (rotes Auto), darf nicht blinken (StVO §8 Abs. 1a), wer herausfährt (oranges und dunkel- blaues Auto) muss dagegen blinken (StVO §9 Abs. 1).

Der kreisförmige Knotenpunkt
Der kreisförmige Knotenpunkt sieht dem klassischen Kreisverkehr zwar zum Verwechseln ähnlich, doch gibt es einen kleinen, sehr wichtigen Unterschied: die Kreisverkehr-Beschilderung fehlt. Und so gilt hier eine andere Regel: rechts vor links. Wer sich im Kreis befindet, hat also keine Vorfahrt (rotes Auto). Diese hat derjenige, der in den Kreis einfährt (hellblaues Auto). Hier müssen Autofahrer – wie an jeder Kreuzung – beim Ein- und Ausfahren blinken (hellblaues und dunkelblaues Auto). Der kreisförmige Knotenpunkt kommt übrigens seltener vor als der klassische Kreisverkehr und findet sich häufig in Wohngebieten.

Der zweispurige Kreisverkehr
Manche Kreisverkehre sehen so aus – zum Teil auch ohne gestrichelte Mittellinie oder mit weiteren Spuren. Das kommt in Deutschland nicht so häufig vor und stellt den ein oder anderen Verkehrsteilnehmer deshalb vor Herausforderungen. Bei einer zweispurigen Zufahrt nimmt der rechts Fahrende die rechte Spur (dunkelblaues Auto), der links Fahrende die Innenspur (oranges Auto). Am besten ordnet sich schon vorab rechts ein, wer an der ersten oder zweiten Ausfahrt abfahren möchte (dunkelblaues Auto). Die Innenspur nimmt, wer erst später abfahren möchte (oranges Auto). Dann muss man allerdings beim Verlassen den Vorrang eines Fahrzeugs auf der Außenspur beachten und zur Not noch eine weitere Runde im Kreisel bleiben. Bei manchen mehrspurigen Kreisverkehren führen Spuren direkt zu einer Ausfahrt. Dann den Pfeilen folgen oder Spur wechseln. Beim Blinken gelten die gleichen Regeln wie beim klassischen Kreisverkehr. Auch beim Spurwechsel müssen Verkehrsteilnehmer blinken.

Fußgänger beim Ein- und Ausfahren
Wenn Fußgänger ins Spiel kommen, wird alles noch ein bisschen komplizierter. An der Einfahrt müssen Fußgänger vor dem Überqueren der Straße warten und Autos durchlassen – außer natürlich, es gibt eine spezielle Beschilderung und Markierung (Zebrastreifen). Anders sieht es an der Ausfahrt aus (siehe rechts). Hier müssen Autofahrer nämlich auf jeden Fall besonders auf querende Fußgänger achten, Rücksicht nehmen und wenn nötig warten, da die Situation wie das Rechtsabbiegen eingeordnet wird (StVO §9 Abs. 3).

Radfahrer im und am Kreisverkehr
Radfahrer müssen sich im Kreisverkehr grundsätzlich so verhalten wie Autofahrer, also zum Beispiel beim Verlassen Handzeichen geben. Ist im Kreisverkehr eine extra Spur für Fahrradfahrer vorgesehen, müssen Radler diese benutzen und haben wie Autos im Kreisel Vorfahrt (siehe links). Das gilt auch für begleitende Fahrradwege (bis fünf Meter vom Kreisel entfernt, die Kreisverkehrbeschilderung steht vor dem Radweg). Manchmal gibt es eine extra Beschilderung für Radfahrer, die natürlich beachtet werden muss. Dennoch sollte keiner auf seinem Recht beharren und in schwierigen Situationen lieber Blickkontakt zu den anderen aufnehmen – ganz nach dem ARCD-Motto „Rücksicht statt Risiko“.

Grafiken: ARCD

Titelfoto: Glaser