22.03.2021 Bettina Glaser

Neue Regelung beim Automatik-Führerschein

Zum 1. April 2021 trat eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in Kraft. Wenn Fahranfänger die praktische Fahrprüfung mit einem Auto mit Automatik absolvieren, dürfen sie nun hinterher unter bestimmten Voraussetzungen auch eines mit Schaltgetriebe fahren.


Wer in den vergangenen Jahren seine Fahrprüfung mit einem Auto mit Automatikgetriebe absolvierte, hatte hinterher wenig Spielraum: Er durfte ein Auto mit Automatik- oder ohne Getriebe fahren, aber keines mit Handschaltung. Der sogenannte Automatik-Vermerk im Führerschein mit der Schlüsselzahl 78 dokumentierte diese Beschränkung.

Voraussetzungen
Das ändert sich jetzt. Folgende Voraussetzungen muss der Fahranfänger erfüllen, damit er nach der Prüfung mit einem Auto mit Automatikgetriebe auch eines mit manueller Schaltung fahren darf: Nachweis einer Schaltkompetenzschulung mit mindestens zehn Fahrstunden à 45 Minuten in einer Fahrschule und einer 15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeugs mit Schaltgetriebe der Klasse B fähig ist. Der beschränkende Eintrag mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein entfällt dann. Auch Führerscheininhaber mit Automatikvermerk im Führerschein können die Beschränkung so wieder loswerden.

Hintergrund
Gründe für die Neuerung sind unter anderem, dass „der Automatikanteil im Nutzerbereich massiv angestiegen ist und wir auch eine Strategie umsetzen müssen in Bezug auf automatisiertes und vernetztes Fahren“, wie Dieter Quentin, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, erklärt. Denn Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, Fahrerassistenzsystemen und hochautomatisierten Fahrfunktionen sind meist mit Automatikgetriebe oder ohne Getriebe ausgestattet. „Mit dieser Regelung machen wir den Verkehr sicherer und nachhaltiger, indem die Attraktivität von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler gesteigert und somit auch der Einsatz solcher Fahrzeuge in den Fahrschulen gefördert wird“, heißt es vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Auch Quentin erwartet positive Aspekte für die Elektromobilität. „Es gibt dann eine hohe Akzeptanz in diesem Bereich schon über die Fahrschüler. Vielleicht lassen sich sogar
Eltern davon ein bisschen beeinflussen“, sagt er.

Einschränkung
Doch die neue Regelung hat auch einen Nachteil: der Eintrag der Schlüsselzahl 197 in den Führerschein, der zwar in erster Linie statistischen Zwecken dient, aber auch eine einschränkende Wirkung bei aufbauenden Erweiterungsklassen hat. „Dann muss der Kandidat entweder damit leben, dass er einen Automatikeintrag für den Führerschein auf den Lkw bekommt oder er muss eine Schaltprüfung absolvieren, die ihm dann ermöglicht, in diesem Bereich jedes Fahrzeug zu fahren.“ Deswegen geht Quentin davon aus, dass Bewerber, die irgendwann eine Erweiterung machen wollen, die neue Regelung nicht nutzen und die Prüfung weiterhin auf einem Schaltfahrzeug absolvieren werden.

Titelfoto: stock.adobe.com/© Jürgen Fälchle