Neue Bußgelder beschlossen: Jetzt wird’s teuer
Ein Formfehler sorgte im vergangenen Jahr dafür, dass die Politik die überarbeitete Straßenverkehrsordnung wieder zurückziehen musste. In der Folge sollte besonders die Frage um verschärfte Limits für Fahrverbote die Gemüter erhitzen. Nun kommt es anders: Während die Fahrverbots- und Punkteregelungen meist unangetastet bleiben, müssen sich Autofahrer bei Verstößen bald auf deutlich gestiegene Bußgelder einrichten.
Zusätzlich zu den am 28. April 2020 in Kraft getretenen Regelungen der Straßenverkehrsnovelle hatten sich die Verkehrsminister am 15./16. April 2021 nach zähem Ringen auf eine Reform der Bußgeldkatalog-Verordnung geeinigt. Am 8. Oktober 2021 hat der Bundesrat dem Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) einstimmig zugestimmt.
Parken/Halten
Verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen wird künftig härter sanktioniert. Auch wer auf Schutzstreifen wie etwa Fahrspuren für Radfahrer hält oder in zweiter Reihe parkt oder anhält, muss sich auf Bußgelder in Höhe von bis zu 110 Euro einstellen. Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz ist kein Kavaliersdelikt und kostet nicht mehr 35, sondern bald 55 Euro. Neu: Genauso empfindlich trifft es Autofahrer, die sich unberechtigt auf den Ladeplatz eines Elektrofahrzeugs oder den ausgewiesenen Parkplatz eines Carsharing-Autos stellen. Halt- oder Parkverstöße auf Bussonderstreifen oder gar im Haltestellenbereich steigen von 35 auf bis zu 100 Euro. Autofahrer, die allgemeine Halte- und Parkverbotsschilder missachten, zahlen künftig bis zu 55, statt wie bisher nur 15 Euro. Feuerwehrzufahrten zuzustellen kostet je nach Behinderung bis zu 100 Euro. Und Fahrer, die rechtswidrig ihr Auto in engen oder unübersichtlichen Straßenteilen abstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve parken, finden unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen in Höhe von bis zu 55 Euro.
Rechtswidriges Parken im Schienenraum wird auf bis zu 70 Euro angehoben. Neu: Wer dem Schienenverkehr keinen Vorrang gewährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro rechnen.
Geschwindigkeit
Nicht angepasste Geschwindigkeit gilt im Straßenverkehr als eine der häufigsten Unfallursachen. Laut Statistischem Bundesamt entfiel 2019 jeder dritte Unfalltote auf zu hohe Geschwindigkeit. Besondere Rücksicht verlangt der Gesetzgeber gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern und blickt deshalb bei der Reform der Bußgeldkatalog-Verordnung besonders scharf auf innerörtliche Tempoüberschreitungen. Während bis zu zehn km/h über dem Limit für Pkw (bis 3,5 Tonnen) 30 statt 15 Euro kosten, kommt es für Autofahrer bei 26-30 km/h schon dicker: 180 anstelle von 100 Euro. Bei 31-40 km/h sind es innerorts schon 260 statt 160 Euro. Und Autofahrer, die das Limit um über 70 km/h überschreiten, zahlen die Höchststrafe: 800 statt 680 Euro. Hohe Differenzgeschwindigkeiten bergen auf Autobahnen oder Schnellstraßen ein größeres Unfallrisiko. Abschrecken will der Gesetzgeber mit spürbar gestiegenen Bußgeldern: Bei 21-25 km/h über dem Limit kostet es außerorts anstelle von 70 bald 100 Euro. Bei 31-40 km/h sind es statt 120 nun 200 Euro. Und wer um 51-60 km/h zu schnell ist, schmälert sein Guthaben statt um 240 gleich um 480 Euro.
Fahrern von Gespannen und Wohnmobilen (über 3,5 Tonnen) aufgepasst: Kommt es zu einer Überschreitung bis zu 15 km/h (länger als 5 Minuten) außerorts, verdoppelt sich das Bußgeld von 70 auf 140 Euro. Bei 21-25 km/h zu viel sind es 150 statt 80 Euro und bei 31-40 km/h sind künftig statt 160 schnell 255 Euro fällig.
Abbiegen und Ein-/Ausstieg
Autofahrer müssen sich bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- und Aussteigen auf verdoppelte Geldbußen einstellen. Kommt eine Gefährdung anderer hinzu, kann zusätzlich noch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden. Neu: Lkw-Fahrer dürfen beim Rechtsabbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Wer sich nicht daran hält, zahlt 70 Euro.
Rettungsgasse
Wer Rettungsgassen künftig unberechtigt durchfährt oder gar nicht erst bildet, muss mit Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Auto-Posing
Hochtouriges Fahren in niedrigen Gängen, starkes Beschleunigen mit durchdrehenden Reifen oder etwa lautes Reifenquietschen bei Kurvenfahrt nennt sich Auto-Posing und kostet die Verursacher statt 20 künftig satte 100 Euro.
Rechtswidrige Nutzung von Geh- und Radwegen
Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen sowie linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge kostet statt 25 bis zu 100 Euro Bußgeld.
Dieser Beitrag wurde am 8. Oktober 2021 aktualisiert.
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