11.01.2023 Bettina Glaser

Das ändert sich 2023: Neues für Verkehrsteilnehmer

Für 2023 gibt es wieder einige Neuerungen rund um die Themen Mobilität und Verkehr. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.


Führerschein-Umtausch:

  • Für Verkehrsteilnehmende, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind, endet am 19. Januar die Frist für den Umtausch des roten oder grauen Führerscheins in einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Ausgenommen sind Besitzer eines nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten EU-Scheckkartenführerscheins. Die nächste Frist gilt für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970: Sie müssen bis 19. Januar 2024 ihr Dokument bei der Führerscheinbehörde umtauschen. Mehr dazu unter www.arcd.de/fuehrerscheinumtausch.

Umweltbonus:

  • Mit der neuen Umweltbonus-Richtlinie für E-Autos sind zum 1. Januar Plug-in-Hybride aus der Förderung gefallen. Die Mindesthaltedauer wird auf 12 Monate erhöht. Ab 1. September profitieren nur noch Privatpersonen von der Förderung. Nach fünf Milliarden Euro für 2022 sind für das Gesamtjahr 2023 nur noch 2,1 Milliarden Euro an Haushaltsmitteln für den Umweltbonus vorgesehen. Die Fördersätze werden zudem gesenkt: Für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro beträgt der Bundesanteil nun 4.500 Euro (vorher 6.000 Euro). Bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro liegt der Anteil des Bundes bei 3.000 Euro (vorher 5.000 Euro).

Lkw-Maut:

  • Zum 1. Januar sind die Kosten der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen oder Bundesstraßen gestiegen. Lärm- und Luftverschmutzung sollen dadurch stärker berücksichtigt werden. Eine umfassende Mautreform soll 2024 folgen.

Abgasuntersuchung:

  • Wie effizient der Partikelfilter arbeitet, soll bei einer Partikelzählung im Rahmen der Abgasuntersuchung bei allen Euro6/VI-Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor festgestellt werden. Diese soll zum Stichtag 1. Januar oder 1. Juli eingeführt werden.

49-Euro-Ticket / Entschädigung Bahnverkehr:

  • Eigentlich war das viel diskutierte 49-Euro-Ticket für den Nah- und Regionalverkehr schon zum 1. Januar geplant. Nun wird der Nachfolger des Neun-Euro-Tickets zum 1. April oder 1. Mai erwartet.
  • Auch bei den Entschädigungsbedingungen der Bahn gibt es Änderungen: Bahnunternehmen müssen Reisende nicht mehr für Verspätungen, die sie nicht hätten vermeiden können, entschädigen. Hierzu zählen beispielsweise Unwetter und Naturkatastrophen, nicht jedoch Streiks.

CO2-Abgabe:

  • Die jährliche Erhöhung der CO2-Bepreisung für Benzin und Diesel wurde zum Jahreswechsel 2022/23 wegen der Energiekrise von der Bundesregierung ausgesetzt. Weiterhin gilt der Preis von 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid im Jahr 2023 statt wie ursprünglich angedacht 35 Euro. Ab Anfang 2024 soll der neue Preis gelten.

Automatisiertes Fahren:

  • Seit 1. Januar 2023 dürfen automatisiert fahrende Fahrzeuge statt mit 60 km/h auf Autobahnen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h eigenständig fahren. Auch Spurwechsel durch automatisierte Systeme sind jetzt erlaubt. Bislang gibt es jedoch noch kein Fahrzeug mit einer Automatisierungsfunktion bis 130 km/h.

Kfz-Verbandkasten:

  • Zum 31. Januar läuft die Übergangsregelung zur neuen DIN-Norm für Verbandkästen vom Februar 2022 aus. Ab dann müssen neue Exemplare mit zwei Gesichtsmasken ausgestattet sein. Diese DIN-Norm 13164:2022 wurde bislang noch nicht in die StVZO übernommen. Erst dann gilt der Verbandkasten laut Polizei Mittelfranken ohne Masken als unvollständig und kann mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von fünf Euro belegt werden. Wann das der Fall sein wird, war zum Redaktionsschluss noch unklar. Eine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen gibt es laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr nicht.

Legalisierung Cannabis:

  • Wann die Legalisierung von Cannabis genau kommt, ist noch offen, ein Entwurf könnte 2023 vorliegen. Verboten bleibt weiterhin das Führen eines Fahrzeugs unter Cannabis-Einfluss. Ob der Grenzwert von 1,0 ng THC pro Milliliter Blutserum angepasst wird, ist noch unklar.

Sicherheitsbewertung von Neufahrzeugen:

  • Die Anforderungen bei der Bewertung aktiver und passiver Sicherheit neuer Fahrzeuge durch die europäische Crashtest-Organisation Euro NCAP werden 2023 verschärft: Bei der Bewertung mit bis zu fünf Sternen werden vorausschauende Assistenzsysteme stärker berücksichtigt und die Tests anspruchsvoller.

Bußgelder Schweiz:

  • Schweizer Bußgelder sollen 2023 auch in Deutschland vollstreckt werden können. Ein genauer Termin ist noch nicht bekannt, ein Vollstreckungsabkommen aber auf dem Weg.

Grenzkontrolle Kroatien:

  • Das bei vielen Deutschen beliebte Reiseland Kroatien ist zum 1. Januar neues Mitglied im Schengen-Raum. Durch die nun wegfallenden Grenzkontrollen sind Reisen mit dem Auto in den Balkanstaat erleichtert. Insbesondere die Staus zur Hochsaison an der kroatisch-slowenischen Grenze dürften künftig der Vergangenheit angehören.
  • Außerdem löst mit dem Jahreswechsel der Euro die kroatische Währung Kuna ab.
     

Foto: stock.adobe.com/© xy

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