Immer entspannt unterwegs, mit den Schutzbrief-Leistungen des ARCD.

Egal, ob auf dem Weg zum Bäcker oder auf Traumreise: Der ARCD ist der starke und faire Partner an Ihrer Seite. Der ARCD-Schutzbrief ist bereits im fünften Jahr von FOCUS-MONEY getestet und auch im Jahr 2022 mit der Bestnote „sehr gut“ bewertet worden. Die umfangreichen Service- und Hilfeleistungen begeistern unsere Mitglieder bereits seit über 90 Jahren.

Wir sind für Sie da!

Sie haben eine Frage zum Leistungsangebot des ARCD?  
Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne:

Telefon: 0 98 41 / 4 09 500

E-Mail: info@arcd.de


Unsere Leistungsbereiche

> Hilfe bei Fahrzeugausfall

> Weitere Leistungen ab 50 km Luftlinie vom Wohnort

> Weitere Leistungen im Ausland

> Hilfe bei Krankheit und Unfall

> Hilfe bei Abbruch der Reise im Not- oder Katastrophenfall

> Hilfe bei sonstigen Notlagen auf Reisen im Ausland

> Hilfe bei Notfall zu Hause


Wer ist durch eine ARCD-Mitgliedschaft abgesichert?

Die Mitgliedschaft im ARCD bietet Hilfe und Service für Sie und andere.

  • Denn der ARCD-Schutzbrief beinhaltet Leistungen für Sie als Mitglied, sowie berechtigte Fahrer und Insassen eines auf Sie zugelassenen Fahrzeugs.
  • Bei Reisen besteht zudem Versicherungsschutz für Ihren Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre minderjährigen Kinder. Die mitversicherten Personen müssen mit Ihnen als ARCD-Mitglied in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Im Rahmen einer ARCD-Mitgliedschaft sind Fahrzeuge abgesichert, die auf Sie als Mitglied zugelassen und im privaten Gebrauch stehen. Ebenfalls geschützt sind Fahrzeuge, die von Ihnen zum privaten Gebrauch angemietet oder im Rahmen von Car-Sharing genutzt werden – sofern kein Leistungsanspruch gegen Dritte, etwa den Car-Sharing-Betreiber, vorliegt. Abgesichert sind außerdem Fahrzeuge, die Sie als berechtigter Fahrer nutzen. Die versicherten Fahrzeuge dürfen nach ihrer Bauart und Ausstattung nur zur Beförderung von maximal neun Personen bestimmt sein und zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht gewerblich genutzt werden.
  • Nutzen Ehe- oder Lebenspartner ein auf sie selbst zugelassenes Fahrzeug, besteht ein Anrecht auf den Abschluss einer vergünstigten ARCD-Partnermitgliedschaft.
  • Existieren Fahrzeuge, die auf das Kind eines ARCD-Mitglieds zugelassen sind, können diese – wenn sie zur Schule gehen, eine Ausbildung durchlaufen oder studieren – bis zum 27. Lebensjahr durch eine ermäßigte ARCD-Mitgliedschaft für junge Leute ebenfalls den vollen Leistungsumfang einer ARCD-Mitgliedschaft in Anspruch nehmen.

Welche Fahrzeuge sind durch eine ARCD-Mitgliedschaft abgesichert?

  • Pkw, die als Personenkraftwagen zugelassen sind. Auch Pkw mit alternativen Antrieben bzw. Elektroantrieb. Grundsätzlich ausgenommen sind Mietwagen, Taxen und Pkw zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung.
  • Wohnmobile bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse. Als Wohnmobile gelten Campingfahrzeuge, die als sonstige Kraftfahrzeuge zugelassen sind. Sie dürfen eine maximale Höhe von 3,2 m sowie eine Länge von höchstens 8 m aufweisen. Die höchste zulässige Breite beträgt 2,55 m. Alle Maße verstehen sich einschließlich Ladung.
  • Krafträder und Roller, die zur Führung eines amtlichen Kennzeichens verpflichtet sind.
  • Mopeds sowie Roller mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm sowie einer Nennleistung von maximal 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.
  • Mitgeführte Wohnwagen, Reisegepäck- und Bootsanhänger mit höchstens einer Achse. Achsen mit weniger als 100 cm Abstand gelten als eine Achse.
     

Über eine ARCD-Mitgliedschaft nicht abgesichert werden können Fahrzeuge, die nicht unter die Kategorien 1 bis 5 fallen. Ausgeschlossen sind außerdem Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte Fahrzeuge oder sichergestellte Fahrzeuge und deren Ladung. Ebenfalls nicht versichert sind Fahrzeuge zur gewerbsmäßigen Personen- und/oder Güterbeförderung, Fahrzeuge mit rotem Dauerkennzeichen (ausgenommen sind Kennzeichen für Oldtimer nach §17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen sowie nicht zugelassene Fahrzeuge, außer Kraft gesetzte Fahrzeuge und Quads ohne Pkw-Zulassung.


Durch den ARCD-Fahrradschutzbrief abgesichert sind

  • alle Fahrräder – inkl. Fahrräder mit einer Motorunterstützung bis max 250 Watt und max. 25 km/h
  • mitgeführte Fahrradanhänger (z.B. Kinder- oder Lastenanhänger) mit einer maximalen Zuladungslast von 50 kg

Mehr zu den Leistungen des ARCD-Fahrradschutzbrief 


Fahrzeugbezogene Hilfe

Hilfe bei Fahrzeugausfall

Soforthilfe am Schadenort (Pannenhilfe)

Wir helfen bei der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 100 €. Haben Sie uns mit der Organisation der Pan­nenhilfe beauftragt, erstatten wir die Kosten unbegrenzt.

Die Kosten umfassen auch die erforderlichen Kleinteile. Autobatterien und Reifen gehören nicht zu den Kleinteilen.

Abschleppen des Fahrzeugs

Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeuges zur nächstgelegenen Fachwerkstatt oder zu einem gewünschten Ort in gleicher Entfernung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe, wenn Sie ausschließlich uns nach Eintritt des Schadenfalls mit der Organisation der Leistung beauftragen. Ansonsten beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistung auf 150 €. Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeuges entstandenen Kosten werden in Abzug gebracht.

Die Kosten umfassen auch das Reiseepäck und die Ladung. Bei dieser darf es sich aber nicht um gewerblich beförderte Ladung handeln.

Bergen des Fahrzeugs

Wenn das Fahrzeug von der Straße abgekommen ist, sorgen wir für seine Bergung. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Darin eingeschlossen sind das Reisegepäck und die Ladung. Bei dieser darf es sich aber nicht um gewerblich beförderte Ladung handeln.

 

Mietwagen nach Unfall oder Diebstahl

Nach einem Unfall oder Diebstahl helfen wir Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung eines Mietwagens. Wir übernehmen auch die Kosten, solange Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können. Dies jedoch höchstens für sieben Tage bei maximal 60 € pro Tag bis zu insgesamt 420 €.

 


Weitere Leistungen ab 50 km Luftlinie vom Wohnort

Mietwagen-Service

Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung eines Mietwagens. Wir übernehmen auch die Kosten, bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit ist. Dies jedoch höchstens für sieben Tage bei maximal 60 € pro Tag bis zu insgesamt 420 €.

In drei Fällen tragen wir die Mietwagen-Kosten nicht:     

  • Sie nutzen unseren Weiter- und Rückfahrt-Service
  • Sie nutzen den Übernachtungs-Service
  • Sie nutzen den Pick-Up-Service

Weiter- und Rückfahrt-Service

Wir leisten finanzielle Hilfe bei folgenden Fahrten:

  • die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder zu Ihrem Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Schutzbrief-Geltungsbereichs
  • die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland sowie
  • die Abholung des reparierten Fahrzeugs vom Schadenort durch eine Person.

Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen. Bei größerer Ent­fer­nung bis zur Höhe der Kosten eines Linienfluges (Economy Class). Für nachgewiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 €.

Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall

Ist Ihr Fahrzeug ausgefallen oder wurde es gestohlen und Sie müssen zusätzliche Fahrten unternehmen, so übernehmen wir die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und Taxi bis insgesamt 50 €, wenn Sie uns diese nachweisen.

 

Übernachtung-Service

Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Übernachtungskosten bis zu dem Tag, an dem das Fahrzeug repariert oder wiederaufgefunden wurde. Dies jedoch höchstens für drei Nächte bis zu 90 € je Übernachtung und Person.

Wenn Sie unseren Weiter- und Rückfahrt-Service in Anspruch nehmen, tragen wir die Übernachtungskosten nur für max. eine Nacht.

Fahrzeugöffnung

Wenn der Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen ist, organisieren wir die Öffnung bzw. das Abschleppen des Fahrzeugs und übernehmen die Kosten bis zu 120 €.

 

Hilfe nach Falschbetankung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug versehentlich mit dem falschen Kraftstoff betankt haben, sorgen wir für entsprechende Hilfe bzw. das Abschleppen des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt oder zu einem gewünschten Ort in gleicher Entfernung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe, wenn Sie ausschließlich uns nach Eintritt des Schadenfalls mit der Organisation der Leistung beauftragen. Ansonsten beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistung auf 150 €. Die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeuges entstandenen Kosten werden in Abzug gebracht.

 

Fahrzeugtransport und Pick-Up-Service

Wenn das Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen repariert werden kann, dann sorgen wir für den Transport zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. Dies geschieht jedoch nur, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten geringer sind als die Kosten für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. Die Kosten für den Transport Ihres Fahrzeugs übernehmen wir. Dies jedoch nur bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland.

Fahrzeugunterstellung

Muss das Fahrzeug bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, zum Rücktransport oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden, dann übernehmen wir die Kosten für bis zu zwei Wochen.

 

Krankenbesuch

Wenn Sie sich länger als zwei Wochen im Krankenhaus aufhalten müssen, organisieren wir den Besuch einer Ihnen nahestehenden Person. Wir tragen die Fahrt- und Übernachtungskosten für den Besucher. Dies bis insgesamt 800 €.

 

Krankentransport

Wenn Sie an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten.

Art und Zeitpunkt des Rücktransportes müssen medizinisch sinnvoll und vertretbar sein. Hierüber entscheidet ein von uns beauftragter Arzt in Absprache mit dem behandelnden Arzt vor Ort.

Wir übernehmen die Übernachtungskosten bis zum Rücktransport auch für die nicht erkrankten versicherten Personen. Wir zahlen für bis zu drei Nächte bis zu je 90 € pro Person.

Können Sie wegen eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts die ursprünglich geplante Rückfahrt nicht antreten, dann übernehmen wir den Fahrtkosten-Mehrpreis gegenüber der ursprünglich geplanten Rückfahrt:

  • ab einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometer bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse, einschließlich Zuschlägen,
  • bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines Linienflugs (Economy-Class)
  • Taxifahrten erstatten wir Ihnen bis zu 50 €, wenn Sie uns diese nachweisen.

Rückholung von Kindern

Können mitreisende minderjährige Kinder nicht mehr betreut werden, weil ihre Begleitperson erkrankt, verletzt oder gestorben ist, dann sorgen wir für die Rückholung der Kinder durch eine Begleitperson. Diese kann von Ihnen oder uns benannt werden.

Die Kosten erstatten wir:

  • bei einfacher Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen
  • bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines Linieflugs (Economy-Class)
  • Taxifahrten erstatten wir Ihnen bis zu 50 €

Stellung eines Ersatzfahrers

In folgenden Fällen sorgen wir für die Abholung Ihres Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz:

  • Sie können Ihr Fahrzeug nicht mehr zurückfahren, weil Sie verstorben oder mehr als drei Tage krank sind, und
  • kein Mitreisender ist in der Lage, Ihr Fahrzeug zurückzuführen.

 

Wenn Sie die Rückführung selbst organisieren, dann zahlen wir Ihnen 0,40 € je Kilometer Wegstrecke zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und dem Schadenort (einfache Strecke).

Außerdem erstatten wir die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten für bis zu drei Übernachtungen bis zu je 90 € pro Person.

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Müssen Sie oder eine mitversicherte Person wegen einer Erkrankung oder einem Unfall gesucht, gerettet oder geborgen werden, übernehmen wir hierfür die Kosten bis zu 3.000 €.

 


Weitere Leistungen im Ausland

Fahrzeugverzollung und -verschrottung

Wenn das Fahrzeug im Ausland verzollt werden muss, ­helfen wir bei der Verzollung. Wir tragen die Verfahrens­gebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern.

Wenn das Fahrzeug verschrottet wird, übernehmen wir die Kosten der Verschrottung.

Hilfe bei der Fahrzeugreparatur

Wenn das Fahrzeug repariert werden muss, helfen wir bei der Suche nach einer Fachwerkstatt. Für die Leistungen der Werkstatt übernehmen wir keine Haftung.

Falls notwendige Ersatzteile nicht vor Ort beschafft werden können, sorgen wir dafür, dass Sie diese schnellstmöglich erhalten. Dabei übernehmen wir die Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzteile.


Personenbezogene Hilfe

Neben Leistungen rund um Fahrzeuge beinhaltet der ARCD-Schutzbrief ein umfangreiches Paket an personenbezogenen Leistungen. Diese werden gewährt, wenn Sie oder mitabgesicherte Personen weiter als 50 km (Luftlinie) von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt in Not geraten.

Hilfe bei Krankheit und Unfall

Soforthilfe

Wir informieren Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärzt­licher Versorgung. Soweit möglich, benennen wir Ihnen einen deutsch- oder englischsprachigen Arzt. Diesen müssen Sie dann selbst beauftragen.

Wir stellen den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und Ihrem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her, wenn das erforderlich ist.

Wir benachrichtigen auf Wunsch Ihre Angehörigen und Ihren Arbeitgeber.

Arzneimittelversand

Wenn Sie auf verschreibungspflichtige Arzneimittel angewiesen sind, die vor Ort nicht besorgt werden können und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, übernehmen wir folgende Aufgaben:

  • Wir stimmen uns mit Ihrem Hausarzt ab.
  • Wir übersenden Ihnen die Arzneimittel.
  • Wir übernehmen die Versandkosten sowie die Kosten der Abholung beim Zoll.

Hilfe bei Abbruch der Reise im Not- oder Katastrophenfall

Rückreise-Service (nur Ausland)

Wir sorgen für Ihre außerplanmäßige Rückreise aus dem Ausland, sofern Sie von den folgenden Ereignissen betroffen sind:

  • Ein Mitreisender oder ein naher Verwandter ist schwer erkrankt oder verstorben.
  • Sie sind finanziell erheblich geschädigt worden.

Zusätzlich übernehmen wir die Mehraufwendungen für Fahrtkosten, die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise entstehen. Dies erfolgt bis zu 3.000 € je Schadenfall und Person.

Hilfe bei Naturkatastrophen

Wenn eine Naturkatastrophe eingetreten ist (z. B. Lawine oder Erdbeben) und eine Weiterreise deshalb oder wegen einer behördlichen Anordnung nicht möglich ist, erstatten wir für außerplan­mäßige Verpflegungs- und Übernachtungs­kos­ten je Tag und ver­sicherter Person 90 € für maximal drei Tage.

Ist es Ihnen nicht möglich, mit Ihrem ursprünglich gewählten Verkehrsmittel weiter- oder zurückzureisen, übernehmen wir die Reisemehrkosten. Und zwar in folgendem Umfang:

  • Für die Rückfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder die Fahrt zu Ihrem Zielort, jedoch höchs­tens innerhalb des Geltungsbereichs des ARCD-Schutzbriefs.
  • Für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland.
  • Der Zielort muss sich im Geltungsbereich des Schutzbriefs befinden.

 

Welche Mehrkosten erstatten wir? 

  • Bei einer Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen.
  • Bei Entfernung ab 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse, einschließlich Zuschlägen.
  • Taxikosten erstatten wir bis zu 30 €, wenn Sie uns diese nachweisen.

 

Müssen Sie wegen einer Naturkatastrophe oder aufgrund behördlicher Anordnung Ihr fahrbereites Fahrzeug am Schadenort zurücklassen, sorgen wir für die Rückholung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz. Die Kosten hierfür übernehmen wir.

Wenn Sie die Abholung selbst veranlassen, erhalten Sie von uns folgende Entschädigung: 0,30 € je Kilometer Entfernung zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und dem Schadenort (einfache Strecke).


Hilfe bei sonstigen Notlagen auf Reisen im Ausland

Mietwagen-Service

Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung eines Mietwagens. Wir übernehmen auch die Kosten für diesen, bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit ist. Dies jedoch höchstens für sieben Tage bis zu insgesamt 500 €.

In drei Fällen tragen wir die Mietwagen-Kosten nicht:

  • Sie nutzen unseren Weiter- und Rückfahrt-Service,
  • Sie nutzen den Übernachtungs-Service oder
  • Sie nutzen den Pick-Up-Service.

Verlust von Zahlungsmitteln (z. B. Bargeld oder Scheckkarte)

Wenn Sie auf einer Reise im Ausland Zahlungsmittel verlieren und dadurch in eine Notlage geraten, dann stellen wir den Kontakt zu Ihrer Hausbank her. Das geschieht innerhalb eines Arbeitstages nach Ihrer Schadenmeldung.

 

Dokumenten-Service

Wurde auf einer Reise im Ausland ein für die Reise notwendiges Dokument gestohlen oder verloren, dann helfen wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Gebühren.

 

Nachrichtenübermittlung

Geraten Sie auf einer Reise in eine schwerwiegende Notlage (z.B. Erkrankung, Verhaftung, Diebstahl), übermitteln wir auf Wunsch Nachrichten an Ihre nahestehenden Personen und übernehmen zusätzlich die dadurch entstehenden Übermittlungskosten.

 

Hilfe im Todesfall (nur Ausland)

Wenn Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise versterben, stimmen wir uns mit Ihren Angehörigen ab. Wir sorgen dann für die Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland. 

 

Hilfe bei weiteren Notlagen

Bedroht eine sonstige Notlage im Ausland Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen erheblich, veranlassen wir die erforderlichen Maßnahmen und übernehmen hierfür die Kosten. Dies bis zu 500 € je Schadenfall.

Kosten für schlecht oder nicht erfüllte Verträge, die Sie abgeschlossen haben, erstatten wir nicht. Das gilt auch für Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten.


Hilfe bei Notfall zu Hause

Reiserückruf-Service

Ist wegen eines Notfalls zu Hause ein Rückruf von der Reise durch den Rundfunk notwendig, dann leiten wir die erforderlichen Maß­nahmen in die Wege. Wir übernehmen auch die hierdurch entstehenden Kosten. Der Rundfunk entscheidet, ob ein Notruf gesendet wird.

 


Für die Leistungserfüllung aus dem ARCD-Schutzbrief maßgelich sind die Allgemeinen Bedingungen für die ARCD-Schutzbriefversicherung (AVAR 01.01.2023) bzw. die Zusatzbedingungen für den ARCD-Fahrradschutzbrief (ZAF 01.01.2023), die Sie hier einsehen können.

  • Weitere Leistungen werden erbracht, wenn der Schadenort mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt liegt.

  • Unter Ausland werden alle Orte verstanden, die in Europa und in den außereuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeeres liegen – außer Deutschland. Wenn Sie einen Wohnsitz im Ausland haben, gilt das betreffende Land nicht als Ausland.

  • Eine Panne ist jeder Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden, der den Fahrantritt oder die Weiterfahrt nicht ermöglicht. Als Panne wird auch ein unverschuldet entleerter Akku eines Elektrofahrzeugs angesehen sowie ein auf einen technischen Defekt beruhender Kraftstoffmangel oder -verlust.

  • Eine Reise liegt vor, wenn die versicherte Person sich mehr als 50 km (Luftlinie) vom Wohnsitz entfernt aufhält. Als Reise gilt die Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von ununterbrochen sechs Wochen.

  • Der ständige Wohnsitz ist der Ort, an dem Sie polizeilich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.

  • Unfall ist ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis, durch das Sie unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird. Oder wenn Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Bei Fahrzeugausfall verstehen wir unter Unfall jedes Ereignis, das unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkt und infolgedessen das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. 

Werden Sie jetzt Teil des ARCD. Wir freuen uns auf Sie.

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