29.09.2022 Jessica Blank

Blinken – aber richtig: Fünf Fragen und Antworten

Die Vorschriften, wann der Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen ist, sind klar ersichtlich. Dennoch blinken viele Fahrzeugführer oft nicht oder falsch. Wir beantworten fünf Fragen.


Die Fahrtrichtungsanzeiger – gemeinhin Blinker genannt – sind für Autofahrer heute so selbstverständlich, dass sie auch gerne mal vergessen werden. Seit den 1950er-Jahren gibt es elektrische Blinker, vorher musste man Handzeichen geben oder einen „Armwinker“ benutzen. Erst ab 1963 wurden elektrische Blinker vorne und hinten für Fahrzeuge verpflichtend vorgeschrieben. Doch welche Regeln gelten in Deutschland für das gelb blinkende Licht?

Wann muss ich blinken?

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Fahrtrichtungsanzeiger immer gesetzt werden …

  • grundsätzlich wenn sich die Fahrtrichtung ändert.
  • wenn ein Fahrstreifenwechsel erfolgt.
  • beim Abbiegen – auch wenn die Richtung durch ein Gebot (blaues Schild mit Pfeil) vorgeschrieben ist oder wenn man beim Rückwärtsfahren abbiegt.
  • beim Überholen oder Vorbeifahren (auch an Hindernissen).
  • wenn man auf einer abknickenden ­Vorfahrtsstraße bleibt.
  • beim Verlassen eines Kreisverkehrs – nicht beim Einfahren.
  • beim Einfahren in den fließenden Verkehr vom Straßenrand oder aus einer Grundstückseinfahrt.

Gelten die Regeln auch, wenn ich alleine auf der Straße bin?

An die Vorschriften, wann der Blinker betätigt werden muss, müssen sich Verkehrsteilnehmer immer halten – egal ob sie ganz alleine auf der Straße oder im belebten Großstadtverkehr unterwegs sind.

Müssen sich auch Fahrradfahrer daran halten?

Alle Verkehrsteilnehmer, die auf der Straße fahren, müssen anzeigen, wenn sie die Fahrtrichtung ändern. Wer über keinen elektrischen Blinker verfügt, muss Handzeichen geben – auch Fahrradfahrer oder Fahrer von E-Scootern.

Welche Strafe droht, wenn ich nicht richtig blinke?

Wer das Blinken vergisst, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür wird gemäß Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von zehn Euro fällig. Bei defekten Blinkern droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.

Wann ist die Warnblinkanlage einzuschalten?

Die Warnblinkanlage …

  • muss betätigt werden, wenn das Fahrzeug liegen geblieben ist.
  • ist Pflicht während des Abschleppens bei beiden Fahrzeugen.
  • darf zur Warnung vor Gefahr eingesetzt werden, zum Beispiel, wenn man sich einem Stau nähert.

 

Titelfoto: © Jessica Blank


Titelfoto: Jessica Blank