10.12.2019 Wolfgang Sievernich

 

Weihnachtsschmuck gehört nicht in und an das Auto

Ob Nikolaus, blinkende Lichterkette oder leuchtender Weihnachtsstern, alles was zu Hause auf das besinnliche Weihnachtsfest einstimmt, hat im und am Auto nichts zu suchen.


Eigenmächtig angebrachter Weihnachtsschmuck am und im Auto kostet bei Verstößen nicht nur ein Bußgeld, sondern auch die Betriebserlaubnis sowie den Versicherungsschutz des Fahrzeugs. Foto: stock.adobe.com/© ximich_natali

Laut Paragraf 49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung handelt es sich hierbei um unzulässige Beleuchtungseinrichtungen und kostet bei Verstößen nicht nur ein Bußgeld, sondern bei eigenmächtigen Veränderungen am Auto auch die Betriebserlaubnis sowie den Versicherungsschutz des Fahrzeugs. Die Gründe sind nachvollziehbar: Das leuchtende und blinkende Zubehör im Innenraum lenkt ab, blendet in der Scheibe und kann zu Fehleinschätzungen oder schlimmstenfalls sogar zu Unfällen führen. Aber auch unbeleuchtete Anhänger am Innenspiegel oder Plastik-Tannenbäume auf dem Armaturenbrett sind gefährlich. Lösen sie sich bei einem plötzlichen Brems- oder Ausweichmanöver, können sie wie Geschosse durch den Innenraum fliegen und dabei Mitfahrer verletzen. Zudem lenken hin und herpendelnde Gegenstände vom Verkehrsgeschehen ab und schränken das Sichtfeld ein, sodass Bewegungen von Fußgängern oder Radfahrern außerhalb des Fahrzeugs schlechter wahrgenommen werden.

Nikoläuse aufgepasst

Apropos schlechte Sicht: Auf die sollten auch Freizeit-Nikoläuse mit Rauschebart und wallenden Kostümen am Steuer achten. Die Verkleidung darf nicht so voluminös sein, dass der Fahrer in irgendeiner Weise behindert wird. Kommt es zu einem Unfall, könnte die Versicherung Fahrlässigkeit unterstellen und sogar den Versicherungsschutz verweigern.

Ist der Weihnachtsschmuck außen an der Karosserie angebracht, darf sie Front-, Heck- und Seitenscheiben sowie Scheinwerfer, Kennzeichen und Blinker nicht verdecken. Zudem muss sie sicher angebracht sein, sonst könnte sich während der Fahrt ein Teil lösen und einen Unfall verursachen.


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