21.10.2024 Thomas Schreiner

 

Vorsicht an Halloween!

Auch in Deutschland erfreut sich Halloween schon seit Jahren großer Beliebtheit. Wenn am 31. Oktober wieder dunkle Gestalten, Vampire und Geister auf den Straßen unterwegs sind, müssen Autofahrer ganz besonders vorsichtig sein. Aber auch feiernde Erwachsene sollten ein paar Tipps beherzigen.


An Halloween sollten Autofahrer im Straßenverkehr besondere Vorsicht walten lassen. Foto: stock.adobe.com/NATALYA

Gerade in Wohngebieten sind an Halloween viele Kinder unterwegs, um von Haus zu Haus zu gehen und mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ möglichst viele Süßigkeiten einzusammeln. Die typische Zeit dafür sind die Abendstunden. Hier müssen Verkehrsteilnehmer besonderes vorausschauend und langsam fahren, denn die oft dunkel gekleideten Kinder sind in der Dämmerung und der früh einsetzenden Dunkelheit schwer zu erkennen. Außerdem muss damit gerechnet werden, dass Kinder plötzlich auf die Straße laufen – oft zwischen parkenden Autos hervor. Vor allem jüngere Kinder wissen häufig noch nicht genau, wie sie sich im Straßenverkehr verhalten müssen.

Reflektoren erhöhen Sichtbarkeit

Aber auch Eltern können Unfällen vorbeugen, indem sie die Kostüme ihrer Kinder mit Reflektoren ausstatten. Gute Exemplare leuchten im Scheinwerferkegel bis zu 160 Meter weit und erhöhen so die Wahrnehmbarkeit bei Dunkelheit erheblich. Auch Taschenlampen sind sinnvolle Utensilien, mit denen Kinder unterwegs auf sich aufmerksam machen können.

Kostüme dürfen Sicht und Gehör nicht einschränken

Wer selbst verkleidet zu einer Halloween-Party geht, der darf beim Autofahren nicht durch die Verkleidung beeinträchtig werden. Das Kostüm darf die Sicht und das Gehör des Fahrers nicht einschränken. Die Straßenverkehrsordnung spricht zwar kein generelles Kostümierungsverbot am Steuer explizit aus. Die Sinneswahrnehmungen und auch die Bewegungsfreiheit dürfen jedoch nicht beeinträchtigt sein. Das Sichtfeld behindernde Masken und voluminöse Kostüme gehören während der Fahrt also in den Kofferraum und erst auf der Party an den Körper. Bei einem Unfall steht sonst der Versicherungsschutz auf dem Spiel, wenn Fahrlässigkeit unterstellt werden kann.

Am besten steigen Party-Gänger gleich auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi um. Dann steht dem Feiern mit Kostüm und auch alkoholischen Getränken sowie einer sicheren Heimkehr nichts im Wege. Und keinesfalls sollte am nächsten Morgen der mögliche Restalkohol im Körper unterschätzt werden. Denn pro Stunde bauen Erwachsene im Durchschnitt gerade einmal zwischen 0,1 und 0,15 Promille Alkohol im Blut ab.


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