30.01.2020 Jessica Blank

 

Nebelschlussleuchte richtig einsetzen

Kaum ist die Sicht ein bisschen schlechter, schaltet der Vordermann die Nebelschlussleuchte an. Und das blendet. Nicht nur ­ärgerlich, sondern auch gefährlich für alle, die dahinter fahren. Wir klären in fünf Fragen und Antworten, wie die rote Laterne richtig eingesetzt wird.


  • Wann dürfen Autofahrer die Nebelschlussleuchte einschalten?
    Erst bei starkem Nebel und Sichtweiten von unter 50 Metern darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Da die Leuchtkraft bis zu zwanzigmal heller als beim normalen Rücklicht sein kann, werden andere Verkehrsteilnehmer bei uneingeschränkter Sicht stark geblendet. Autofahrer können sich für die Einschätzung der Sichtweite gut an den Leit­pfosten orientieren, die an jeder Autobahn und Landstraße auf der Geraden exakt im Abstand von 50 Metern stehen. Übrigens: Auch innerorts darf die Nebelschlussleuchte benutzt werden, falls die Sicht derart schlecht ist.
    Dass die Leuchte eingeschaltet ist, erkennt man an einer Kontrolllampe im Cockpit: ein nach rechts strahlender Scheinwerfer in Gelb oder Orange.
     
Kontrolllampe der Nebelschlussleuchte im Cockpit: ein nach rechts strahlender Scheinwerfer in Gelb oder Orange. Foto: stock.adobe.com/©Björn Wylezich
  • Welche Geschwindigkeit ist erlaubt?
    Generell gilt: Die Geschwindigkeit ist an die Sichtweite in ­Metern anzupassen. Wenn man also nur 50 Meter weit ­sehen kann, darf auch nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte ist sowieso nicht mehr als Tempo 50 erlaubt.
     
  • Welche Strafen drohen?
    Wer die Nebelschlussleuchte betätigt, obwohl die Sichtweite über 50 Meter beträgt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Kommt es zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar einem Unfall, kostet das Vergehen 25 beziehungsweise 35 Euro.
    Im umgekehrten Fall droht allerdings keine Strafe. Da die Leuchte nur bei bestimmten Sicht­weisen vorgeschrieben ist, gibt es kein Verwarngeld, wenn man diese nicht einschaltet. Die Nebelschlussleuchte sorgt allerdings für die Verkehrssicherheit aller.
     
  • Muss man die Nebelschlussleuchte nachrüsten?
    Die rote Leuchte ist seit 1991 verpflichtend für Neufahrzeuge, die über 60 km/h fahren. Fahrzeuge, die vorher ­zugelassen wurden, müssen nicht nachgerüstet werden. Importierte Fahrzeuge, zum Beispiel aus den USA, ohne Nebelschlussleuchte werden allerdings in Deutschland nicht zugelassen.
     
  • Wann sollten Autofahrer die vorderen Nebelscheinwerfer benutzen?
    Bei einer „erheblichen Sicht­behinderung“ sind die vorderen Nebelscheinwerfer – falls vorhanden – laut Straßen­verkehrsordnung (StVO) erlaubt, also bei starkem Regen, Nebel oder Schneefall. Bei guten Sichtverhältnissen ist die Nutzung verboten und wird mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro geahndet. 
     

Titelfoto: Thomas Schreiner