20.09.2023 Wolfgang Sievernich

Bei Nebel richtig sehen und gesehen werden

Gerade im Herbst müssen sich Autofahrer wieder vermehrt auf schlechtere Witterungsbedingungen wie Nebel einstellen. Wir erklären, worauf es in Sachen Sichtbarkeit ankommt.


Nebel ist nichts anderes als eine Wolke auf der Erdoberfläche, in der unzählige Wassertröpfchen schweben und Licht wie von Autoscheinwerfern reflektieren. 

  • In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass Autofahrer auch am Tage verpflichtet sind, das Abblendlicht an ihrem Fahrzeug einzuschalten, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert wird. Unter solchen Umständen reicht Tagfahrlicht allein nicht aus.
  • Der ARCD warnt davor, sich bei Nebel auf die Funktion der Lichtautomatik zu verlassen, da elektronische Lichtsysteme nur zwischen Hell und Dunkel unterscheiden und das Grau des Nebels nicht erkennen können. Bei der Verwendung von Tagfahrlicht bleiben die Rückleuchten überdies bei vielen Fahrzeugmodellen ausgeschaltet und das Fahrzeugheck dunkel. Auch an der Fahrzeugfront leuchtet Tagfahrlicht meist schwächer als Abblendlicht oder gar Nebelscheinwerfer, sodass diese Pkw bei schlechtem Wetter von hinten wie von vorn deutlich schwieriger von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden können.
  • Zumeist als Extra erhältliche Nebelscheinwerfer haben den Vorteil, dass sie das Licht breiter abstrahlen als normales Abblendlicht und die Fahrbahn im Nahbereich besser ausleuchten.
  • Auf die Nutzung von Fernlicht sollten Autofahrer bei Nebel hingegen verzichten, da dieses stark reflektiert wird und die Sicht verschlechtert.
  • Bei Nebel kommt es jedoch nicht nur auf gutes Sehen, sondern besonders auch auf rechtzeitiges „Gesehen werden“ an. Die Funktion, den nachfolgenden Verkehr zu warnen, erfüllt dabei die lichtstarke und gesetzlich vorgeschriebene Nebelschlussleuchte. Sie darf aber nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite 50 Meter unterschreitet. Achtung: In diesem Fall darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden!
    Um die Sichtweite einzuschätzen, können sich Autofahrer an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren, die auf gerader Strecke in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Lichtet sich der Nebel, muss die Nebelschlussleuchte manuell wieder ausgeschaltet werden, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu blenden. Das gilt auch bei Kolonnenfahrten in der Stadt oder im Stau.  

 

Lichtstarke Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Foto: stock.adobe.com/© Milje Ivan

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