EAC begrüßt Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags 2023 zu KI-Haftung und Fahrzeugdaten


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Produkthaftung und Halterhaftung sind zwei verschiedene Dinge und sollten trotz der zunehmenden Verbreitung von Fahrzeugen mit Künstlicher Intelligenz (KI) im Straßenverkehr auch in Zukunft getrennt behandelt werden. Zu diesem Ergebnis kamen die Experten des Deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT) Ende Januar 2023 in Goslar. Der Dachverband europäischer Automobilclubs EAC, dessen Gründungsmitglied der ARCD ist, teilt diese Position. Zwar sei der Vorschlag der EU-Kommission sinnvoll, die Produkthaftung der Hersteller zu verschärfen, da deren Einfluss auf die Steuerung von Fahrzeugen kontinuierlich wachse. Andererseits sollten Geschädigte bei Verkehrsunfällen weiterhin die Möglichkeit haben, für Schadenersatz auf einfachem Weg den Halter des gegnerischen Fahrzeugs und seinen Pflichtversicherer in Anspruch nehmen zu können.

Ein weiteres Thema des VGT betraf den Zugriff von Polizei und Justiz auf Fahrzeugdaten im Zuge der Aufklärung von Verkehrsunfällen. Der bislang den Herstellern vorbehaltene exklusive Zugang zu den Daten müsse auf berechtigte Dritte erweitert werden. Der EAC fordert von der EU-Kommission seit Langem, dafür eine Treuhänderlösung zu etablieren.