30.04.2024 Thomas Schreiner

 

Bußgelder aus der Schweiz ernst nehmen

Foto: stock.adobe.com/© Stockbym

Zum Stichtag 1. Mai können deutsche Autofahrer Bußgelder aus der Schweiz nicht mehr einfach ignorieren. Da Bußgelder aus Ländern, die nicht der EU angehören, in Deutschland nicht vollstreckt werden, ließen sich die Strafen bisher meist aussitzen. Man musste nur auf eine Wiedereinreise in das Land verzichten. Ein neuer deutsch-schweizerischer Polizeivertrag regelt nun, dass das Bundesamt für Justiz Bußgelder aus der Schweiz auch in Deutschland eintreiben wird, sobald Strafe und Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro übersteigen. Das jedoch kann schnell passieren, da die Strafen für Verkehrsdelikte in der Schweiz deutlich höher sind als hierzulande. So wird etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf Landstraßen zwischen sechs und zehn km/h mit 100 Schweizer Franken geahndet (ca. 103 Euro).


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