Kinderreisepass wird abgeschafft

3 min

09.11.2023Jessica Blank

Aktualisiert am: 15.05.2026

Wer den nächsten Familienurlaub plant, hat seit 1. Januar 2024 eine gravierende Änderung zu beachten: Der Kinderreisepass (unter zwölf Jahren) wurde abgeschafft. Das müssen Eltern jetzt wissen.
 

Ab dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Kinder benötigen dann für Reisen einen Reisepass oder einen Personalausweis. Foto: Jessica Blank

Vor 2024 war es relativ einfach, an ein Ausweisdokument für Kinder zu kommen, um ins Ausland zu reisen. Der Kinderreisepass für Kinder bis zwölf Jahre konnte schnell und direkt im Bürgeramt ausgestellt werden. Zwar musste dieser jährlich mit einem aktuellen Foto erneuert werden, doch die Kosten hielten sich im Rahmen. Inzwischen ist es für Eltern deutlich teurer und komplizierter, wenn die Familie verreisen möchte. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

Beschlossen wurde dies letztlich vom Bundesrat, der im Oktober 2023 für ein „Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ stimmte. Der Grund: Der Kinderreisepass wurde in manchen Ländern nicht anerkannt, da dem Dokument sicherheitsrelevante Merkmale fehlten. So gab es keinen elektronischen Speicherchip, auf dem ab einem Alter von sechs Jahren Fingerabdrücke hinterlegt wurden. Bei USA-Reisen war das zum Beispiel ein Problem, weshalb Eltern zusätzlich für ihr Kind ein Visum beantragen mussten.

Kosten für Personalausweis und Reispass

Inzwischen ist das Reisedokument für Kinder teurer. Der Kinderreisepass kostete früher 13 Euro, die Verlängerung sechs Euro. Für Reisen außerhalb der EU beziehungsweise des Schengenraums benötigen Kinder seit 2024 einen richtigen Reisepass. Dieser hat eine Gültigkeit von sechs Jahren (bei über 24-jährigen Erwachsenen zehn Jahre) und kostet 37,50 Euro (70 Euro ab 24 Jahre). Doch die Gültigkeit kann schon früher ablaufen, wenn das Kind auf dem biometrischen Passfoto nicht mehr eindeutig identifizierbar ist. Lassen Eltern also für einen Säugling oder ein Kleinkind einen solchen Reisepass anfertigen, kann es gut sein, dass sie diesen bereits vor Ablauf der sechs Jahre erneuern müssen.
„In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, welcher in der Regel sofort ausgestellt werden kann“, heißt es in dem Gesetz. Ein vorläufiger Pass verfügt allerdings über keinen Speicherchip.
Übrigens: Einen Reisepass braucht man auch, um in Großbritannien einzureisen. Urlauber sollten sich deshalb rechtzeitig über die Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren: www.auswaertiges-amt.de.

Wann der Personalausweis genügt

Für Reisen innerhalb der EU beziehungsweise im Schengenraum genügt ein Personalausweis mit elektronischem Speicherchip, der auf Antrag auch für Kinder unter zwölf Jahren ausgestellt werden kann. Dieser kostet 27,60 Euro (46 Euro ab 24 Jahren) und ist sechs Jahre (zehn Jahre) gültig. Die zweifelsfreie Identifizierung mittels Lichtbild muss natürlich auch hier gegeben sein.

Welchen Pass Eltern nun wählen, hängt vom Reiseziel und auch vom Alter des Kindes ab. Der Reisepass ist weltweit gültig. Ein Ausweisdokument ist für jeden deutschen Staatsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Pflicht.

Zustellung von Ausweisdokumenten per Post möglich

In der Gesetzesänderung ging es zudem nicht nur um die Abschaffung des Kinderreisepasses. Auf Wunsch kann man sich seit Mai 2025 auch Pässe oder Personalausweise von der Behörde per Post – im Inland – gegen eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro zustellen lassen. Das heißt, Bürgerinnen und Bürger müssen die Dokumente nicht mehr persönlich beim Amt abholen. Das Ziel: weniger Bürokratie, mehr Datenschutz.

 

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