Mann mittleren Alters mit Sonnebrille und Helm fährt einen E-Scooter in einer Stadt.

Mehr E-Scooter-Unfälle: Neue Vorschriften und richtiger Versicherungsschutz im Fokus

3 min

01.04.2026Thomas Schreiner

Unfälle mit E-Scootern nehmen weiter zu. Alleine 2025 wurden knapp 12.000 Unfälle polizeilich registriert, bei denen Personen zu Schaden kamen – eine Steigerung von etwa 27 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der richtige Versicherungsschutz ist also wichtig. 
 

Vor dem Hintergrund steigender Zulassungs-, aber auch Unfallzahlen hat der Gesetzgeber eine Novelle der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) beschlossen. Sie wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Nach dem Willen der Bundesregierung soll sie nach einer Übergangszeit mit verschärften Regeln ab 2027 in Kraft treten. Zur Synopse der bereits ab 1. April 2026 greifenden Neuerungen in Artikel 1 der novellierten eKFV geht es hier.

Ziel der Novelle ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen – insbesondere beim Fahren mit E-Scootern, die sich zunehmend verbreiten.

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge – Versicherungspflicht beachten

Wichtig zu wissen: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Damit unterliegen sie der gesetzlichen Versicherungspflicht. Ohne gültige Versicherungsplakette dürfen sie nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Außerdem muss das Fahrzeug über eine vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilte Betriebserlaubnis verfügen.

Der Versicherungsschutz erfolgt über eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung. E-Scooter fallen unter die sogenannte Mofa- bzw. Mopedversicherung. Diese Kfz-Haftpflicht übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten entstehen. Gerade Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern verursachen leicht hohe Kosten. Eine leistungsstarke Deckungssumme von bis zu 100 Millionen Euro ist daher entscheidend.

Teilkasko kann beim E-Scooter zusätzlichen Schutz bieten

Wer zusätzlichen Schutz möchte, kann ergänzend über eine Teilkaskoversicherung nachdenken. Sie ist nicht verpflichtend, leistet aber nach Abzug einer Selbstbeteiligung von in der Regel 150 Euro bei Schäden, die am eigenen E-Scooter entstehen. Das können Schäden etwa durch Diebstahl, Brand oder Explosion sein. Auch Schäden durch Elementargewalten wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung sind abgedeckt – ebenso wie Beschädigungen nach Zusammenstößen mit Tieren aller Art.

Mindestalter von 14 Jahren auf öffentlichen Wegen beachten

Da Kraftfahrzeuge in der privaten Haftpflicht ausgeschlossen sind, sind der vorgeschriebene Versicherungsschutz für E-Scooter und die Einhaltung der Benutzungsregeln umso wichtiger. Eltern sollten daher wissen: Das Mindestalter, um mit einem E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum zu fahren, liegt bei 14 Jahren. 

 

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