Verbandkasten muss bald Masken enthalten
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DIN 13164 lautet der offizielle Name der Norm für Kfz-Verbandkästen – und diese wurde zum 1. Februar 2022 vom deutschen Normungsinstitut DIN geändert. Demnach müssen Verbandkästen, die ab diesem Zeitpunkt produziert werden, über zwei medizinische Gesichtsmasken verfügen. Verbandkästen, die sich bereits im Handel befinden – wie auch im ARCD-Shop –, dürfen bis 31. Januar 2023 weiter verkauft werden, da sie qualitativ gleichwertig sind.
Für Verbraucher ändert sich zunächst nichts, da auch keine Austausch- oder Nachrüstpflicht besteht. Der ARCD empfiehlt dennoch, zwei medizinische Masken im Fahrzeug mitzuführen, um sich vor Ansteckungen schützen zu können, falls Erste Hilfe geleistet werden muss. Was sonst alles im Verbandkasten sein muss und welche Regeln gelten, erklären wir hier.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor. Darin ist die Mitnahmepflicht von Verbandkästen geregelt.
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