Ältere Frau raucht E-Zigarette beim Autofahren.

Tag der Verkehrssicherheit: 5 unterschätzte Irrtümer zum Handyverbot am Steuer

3 min

19.06.2026Thomas Schreiner

Das Handyverbot am Steuer umfasst mehr als Telefonieren und Tippen: Welche Regeln für Smartphones, Smartwatches und andere elektronische Geräte gelten, wissen viele nicht.
 

Ein Blick aufs Smartphone, eine Suche im Touchscreen-Menü oder eine scheinbar harmlose Nebenbeschäftigung wie Essen oder Rauchen: Ablenkung am Steuer zählt zu den unterschätzten Gefahren im Straßenverkehr. Besonders elektronische Geräte spielen dabei eine große Rolle. Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag 2026 beschäftigte sich der ARCD deshalb intensiv mit der Frage, wie sich Unfallrisiken durch Ablenkung wirksam reduzieren lassen. Denn moderne Technik kann unterstützen – sie kann aber auch dazu führen, dass wichtige Sekunden der Aufmerksamkeit fehlen.

Das Verbot der Handynutzung am Steuer ist den meisten Autofahrenden bekannt. Viele unterschätzen jedoch, wie weit die Regelungen tatsächlich reichen. Entscheidend ist nicht nur, ob es sich um ein Smartphone handelt. Auch andere elektronische Geräte und bestimmte Nutzungssituationen können problematisch sein. Fünf Beispiele zeigen, welche Irrtümer rund um das sogenannte Handyverbot besonders häufig sind.

Das Handyverbot gilt nicht nur fürs Smartphone

Der Begriff „Handyverbot“ ist eigentlich zu kurz gegriffen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erfasst in § 23 nicht nur Mobiltelefone, sondern grundsätzlich elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen.

Dazu zählen beispielsweise Tablets, Laptops, mobile Navigationssysteme und andere elektronischer Geräte. Auch wenn die Liste möglicher Geräte umfangreich ist, kommt es nicht allein auf die Bezeichnung an: Entscheidend ist auch, ob und wie das Gerät während der Fahrt genutzt wird und dadurch Ablenkung entstehen kann.

Eine Smartwatch am Handgelenk ist dafür ein gutes Beispiel. Ein kurzer Blick auf die Uhr, um die Zeit abzulesen, ist anders zu bewerten als längere Nachrichten zu lesen oder Apps auf der Uhr während der Fahrt zu bedienen. Denn auch die kleine Anzeige am Handgelenk zieht Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen ab.

Auch eine E-Zigarette kann unter das Handyverbot fallen

Rauchen oder Dampfen im Auto ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Anders sieht es aus, wenn eine E-Zigarette über ein Touchdisplay bedient wird.

Der Grund: Nicht die eigentliche Funktion des Geräts ist entscheidend, sondern die Art der Nutzung und damit das Ablenkungspotenzial. Wer während der Fahrt über ein Display der E-Zigarette Einstellungen verändert, führt eine Bedienhandlung aus, die den Blick und die Aufmerksamkeit vom Straßenverkehr weglenkt.

Das Oberlandesgericht Köln hat hierzu entschieden, dass die Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay unter das Verbot der Nutzung elektronischer Geräte fällt. Zwar dient die E-Zigarette mit Display nicht der Kommunikation, die Bedienung birgt nach Auffassung des Gerichts aber ein vergleichbares Ablenkungspotenzial wie andere elektronische Geräte.

Handyverbot im Auto: Rote Ampel und Stau sind keine Ausnahme

„Ich stehe doch gerade, also kann ich kurz aufs Handy schauen“ – diese Annahme ist weit verbreitet. Sie ist jedoch falsch.

Auch an einer roten Ampel oder im Stau darf das Smartphone während der Fahrt nicht einfach in die Hand genommen und benutzt werden. Entscheidend für die erlaubte Nutzung ist, dass das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Eine automatische Start-Stopp-Funktion reicht dafür nicht aus.

Erst wenn der Motor tatsächlich abgeschaltet wurde, ist die Verwendung des Smartphones erlaubt. Wer also an der Ampel schnell eine Nachricht lesen oder eine App bedienen möchte, begeht weiterhin einen Verstoß.

Videotelefonie ist auch mit Halterung tabu

Immer häufiger wollen sich Menschen beim Telefonieren gegenseitig sehen – Stichwort: Videotelefonie. Telefonieren ohne das Smartphone in der Hand ist im Auto unter bestimmten Voraussetzungen zwar möglich, etwa über eine Freisprecheinrichtung. Videotelefonie während der Fahrt ist dagegen problematisch.

Der Grund liegt auf der Hand: Wer den Gesprächspartner auf dem Display betrachtet, richtet seine Aufmerksamkeit länger vom Verkehrsgeschehen weg. Auch wenn das Smartphone in einer Halterung steckt, ist ein längerer Blick auf den Bildschirm nicht mit einem kurzen und damit erlaubten Blick etwa zum Navigationssystem vergleichbar.

Die StVO erlaubt nur eine kurze, an die Verkehrs- und Sichtverhältnisse angepasste Blickzuwendung. Ein Videogespräch während der Fahrt erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Das Smartphone nicht in der Hand – trotzdem kann Nutzung verboten sein

Viele Autofahrende wissen: Das Handy in der Hand am Ohr ist verboten. Weniger bekannt ist, dass auch andere Formen der Nutzung problematisch sein können.

Wird das Smartphone beispielsweise zwischen Schulter und Ohr eingeklemmt oder auf dem Oberschenkel abgelegt und während der Fahrt bedient, liegt ebenfalls eine unzulässige Nutzung vor. Entscheidend ist nicht allein, ob die Hand das Gerät hält, sondern ob der Fahrer das elektronische Gerät tatsächlich nutzt.

Erlaubt ist hingegen, das Smartphone während der Fahrt kurz in die Hand zu nehmen, um es an einen anderen Platz zu räumen. Es darf dabei nur nicht benutzt werden.

Sicherheit beginnt mit voller Aufmerksamkeit

Digitale Geräte gehören heute selbstverständlich zum Alltag. Im Straßenverkehr darf ihre Nutzung aber nicht dazu führen, dass der Blick und die Konzentration vom Verkehrsgeschehen abwandern.

Die sicherste Lösung ist deshalb einfach: Smartphone und andere elektronische Geräte während der Fahrt nicht bedienen. Denn schon wenige Sekunden Ablenkung können reichen, um eine drohende Gefahr im Straßenverkehr zu übersehen.


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