Richtiges Verhalten nach einem Unfall: Was Autofahrer jetzt tun müssen
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Was ist nach einem Verkehrsunfall zu tun? Diese Frage stellen sich für viele Autofahrer erst im Ernstfall. Dabei können wenige Minuten darüber entscheiden, ob Verletzten schnell geholfen wird und wichtige Beweise erhalten bleiben. Vom richtigen Aufstellen des Warndreiecks über den Notruf bis zur Meldung bei der Versicherung: Die wichtigsten Maßnahmen nach einem Unfall sind gesetzlich geregelt – und jeder Verkehrsteilnehmer sollte sie kennen.
Das Wichtigste in Kürze:
Die 5 Grundregeln nach einem Unfall
1. Unfallstelle absichern
2. Erste Hilfe leisten
3. Notruf absetzen
4. Beweise sichern
5. Schaden melden
Schritt für Schritt:
So verhält man sich nach einem schweren Unfall
Unfallstelle absichern: Eigenschutz geht vor
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anziehen
- Unfallstelle absichern
- Andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig warnen
Warum die Warnweste so wichtig ist
- Auf Landstraßen und Autobahnen werden Unfallbeteiligte und Ersthelfer häufig erst spät erkannt.
- Die vorgeschriebenen Warnwesten mit reflektierenden Elementen erhöhen die Sichtbarkeit deutlich.
- Eine Warnweste muss in Deutschland pro Fahrzeug mitgeführt werden. Der ARCD empfiehlt allerdings Warnwesten für alle Fahrzeuginsassen an Bord.
- Im Ausland können die Regeln zu Warnwesten variieren.
So wird das Warndreieck richtig aufgestellt
- Faustregel für den Abstand zum verunfallten oder liegen gebliebenen Fahrzeug:
- Stadt: etwa 50 Meter
- Landstraße: etwa 100 Meter
- Autobahn: etwa 200 Meter
- Beim Aufstellen wenn möglich hinter die Leitplanke gehen.
- Das Warndreieck vor dem Körper tragen, damit es bereits als Warnsignal gilt.
Erste Hilfe leisten nach einem Verkehrsunfall:
Was jetzt zählt
- Verletzte ansprechen
- Bewusstsein und Atmung prüfen
- Notruf veranlassen
- ggf. stabile Seitenlage oder Wiederbelebungsmaßnahmen ergreifen
- Weitere Helfer ansprechen
- Unfallopfer beruhigen
- Verletzte warmhalten
Erste Hilfe ist Pflicht!
- Erste Hilfe ist keine freiwillige Leistung.
- Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.
- Niemand muss medizinische Perfektion leisten.
- Schon einfache Maßnahmen können Leben retten.
Polizei und Rettungsdienst verständigen
Notruf richtig absetzen
- Wo ist der Unfall passiert?
- Was ist passiert?
- Wie viele Verletzte gibt es?
- Welche Verletzungen liegen vor?
- Wer meldet den Unfall?
- Warten auf Rückfragen.
Die Polizei wird verständigt bei:
- Verletzten Personen
- Größeren Sachschäden
- Fahrerflucht
- Alkohol- oder Drogenverdacht
- Streit über den Unfallhergang
- Ausländischen Fahrzeugen
- Firmen- oder Mietwagen
Die Polizei ist nicht unbedingt notwendig bei:
- Geringfügigen Blechschäden
- Eindeutiger Sachlage
Einigkeit aller Beteiligten
Aber: Im Zweifel lieber einmal mehr die Polizei informieren. Viele Versicherungen verlangen einen Polizeibericht!
Beweise sichern bei Blechschäden
Das sollte dokumentiert werden:
- Fahrzeuge aus verschiedenen Perspektiven fotografieren
- Schäden detailliert fotografieren
- Bremsspuren und Fahrzeugpositionen festhalten
- Namen und Kontaktdaten von Zeugen notieren
Das Smartphone als wichtiger Helfer nach einem Unfall
- Fotos unmittelbar nach dem Unfall machen
- Verkehrszeichen, Ampeln und Straßenverhältnisse dokumentieren
- Fotos können später bei Versicherungsfragen entscheidend sein
- Kein Schuldeingeständnis unterschreiben
- Sachverhalt dokumentieren, Schuldfrage den Versicherungen überlassen
Unfall der Versicherung melden:
Das ist der richtige Zeitpunkt
- Jeder Versicherungsfall muss dem Versicherer innerhalb einer Woche angezeigt werden.
- Ausnahme: Unfälle mit tödlichem Ausgang müssen innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.
So wird der Unfallbericht ausgefüllt -
Folgende Angaben gehören hinein:
- Namen und Anschriften der Beteiligten
- Kennzeichen
- Versicherung
- Versicherungsscheinnummer
- Unfallskizze
Datum und Uhrzeit
Ein europäischer Unfallbericht erleichtert die spätere Schadenregulierung. Viele Versicherer stellen kostenlose Formulare bereit.
Sonderfälle:
Bagatell- und Blechschaden, Parkschaden und Wildunfall
Was ist nach einem Bagatell- oder Blechschaden zu tun?
- Anhalten und Unfallstelle absichern
- Beweise sichern und Unfallstelle räumen
- Die Unfallstelle darf auch geräumt werden, wenn die Polizei verständigt wurde. Aber: Unbedingt vorher Fotos machen.
- Bei Bedarf Polizei verständigen
- Personalien notieren und Unfallbericht ausfüllen
- Aufräumen und Fahrzeug überprüfen
- Schadenmeldung bei der Versicherung
Parkendes Auto beschädigt – so verhalten Sie sich richtig
- Am Unfallort bleiben
- Angemessene Zeit warten (mind. 30 Minuten)
- Wenn niemand kommt, Polizei informieren
Achtung: Einen Zettel hinter dem Scheibenwischer zu hinterlassen, reicht nicht aus. Wer einfach wegfährt, riskiert eine Anzeige wegen Fahrerflucht.
Wildunfall – und jetzt?
- Unfallstelle absichern
- Polizei verständigen
- Tier nicht anfassen
- Fotos machen
- Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen
Das Risiko für Wildunfälle steigt in der Dämmerung. Ausweichmanöver sind oft gefährlicher als eine kontrollierte Kollision. Das Fahrzeug sollte nach einem Wildunfall erst nach Rücksprache mit der Versicherung repariert werden.
So verhalten Sie sich nach einem Unfall – alle Informationen auf einen Blick
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