Neuregelung der Haftung im Hängerbetrieb
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Die Haftungsfrage wird bei Fahrzeugen im Anhängerbetrieb ab sofort neu geregelt. Laut einer seit dem 17. Juli 2020 geltenden Gesetzesreform muss beim Unfallverursacher fortan in der Regel die Versicherung des Zugfahrzeugs und nicht mehr auch die des Hängers haften. Bisher sah die Regelung vor, dass sich die Versicherungen von Anhänger und Zugfahrzeug den Schaden teilen.
Die Gesetzesreform betrifft Auflieger von Sattelzügen, Wohnwagen und auch kleine Anhänger mit zum Beispiel Gartenabfällen. Die Versicherung des Anhängers wird demnach nur noch zur Kasse gebeten, sollte die Unfallursache vornehmlich auf den Hänger zurückführbar sein. Dies wäre zum Beispiel bei einem geplatzten Reifen am Anhänger der Fall.
Durch die Neuregelung sinkt für Versicherungsgesellschaften der Verwaltungsaufwand wie auch die Zahl der Schäden, für die Versicherungen von Anhängern aufkommen.
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