Reiseversicherungs-Komplettpakete

In unseren Reiseversicherungs-Paketen sind alle wichtigen Leistungen in einer Versicherung zusammengefasst. Mit dem Abschluss eines unserer Versicherungs-Pakete decken Sie gleich mehrere typische Urlaubsrisiken ab und sind so umfassend geschützt. 

Je nach persönlichem Bedarf können Sie aus zwei Komplettpaketen den für Sie passenden Versicherungsschutz wählen:

  • Paket L mit einem soliden Rundumschutz oder
  • Paket XL mit erweiterten Leistungen. 

Vorteile auf einen Blick – Ihr Rundumschutz

  • Für private oder berufliche Reisen bis zu 45 Tagen
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Paket L mit den wichtigsten Versicherung oder Paket XL als Rundum-sorglos-Paket
  • Individuell – nur für die einzelne Reise abschließbar – ohne jährliche Verlängerung

Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.

 

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Leistungen und Tarife

Der Tarif richtet sich nach dem Wert Ihrer Reise sowie Ihren individuellen Anforderungen. Denn jeder Mensch und jede Reise ist anders, und auch das Bedürfnis nach Absicherung ist individuell.
Sie können aus zwei Leistungspaketen wählen:
 

Leistungen im Paket L

Reise-Krankenversicherung

100 Prozent Kostenerstattung für

  • ambulante ärztliche Heilbehandlung 
  • Arznei- und Verbandmittel 
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus 
  • schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen 
  • notwendige Transporte zum nächstgelegenen Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste 

Darüber hinaus werden folgende Kosten übernommen:

  • zusätzliche Kosten für den Rücktransport nach Deutschland (sofern medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet) 
  • die Kosten für Überführung und Bestattung bis zu 10.000 Euro 
  • Taxi- und Telefonkosten bis zu insgesamt 50 Euro 

Reiserücktritt-Versicherung

Die Reiserücktritt-Versicherung springt ein, wenn Sie Ihre Reise aus den folgenden Gründen nicht antreten können

  • Tod, unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung 
  • Bruch von Prothesen, Ausfall eines Herzschrittmachers 
  • Schwangerschaft 
  • Impfunverträglichkeit 
  • unerwarteter, nicht verschiebbarer Termin (z. B. gerichtliche Einladung, Termin zur Organspende) 
  • erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum 
  • Einreichen einer Scheidungsklage 

In den oben genannten Fällen werden folgende Kosten übernommen

  • Stornierungskosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten 
  • Umbuchungskosten, wenn Sie Ihre Pläne ändern müssen 
  • entstehende Mehrkosten, wenn Sie Ihre Reise später antreten  

Hinweis: Die Reiserücktritt-Versicherung innerhalb des Reise-Pakets ist nur ohne den Schutzbaustein CORONA-PROTECT abschließbar

Reiseabbruch-Versicherung

Die Reise-Abbruchversicherung kommt für Ihre Rückreise auf, wenn Sie Ihre Reise aus den folgenden Gründen abbrechen müssen bzw. nicht wie geplant unternehmen können: 

  • Tod, unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung 
  • Bruch von Prothesen, Ausfall eines Herzschrittmachers 
  • Schwangerschaft 
  • Impfunverträglichkeit 
  • unerwarteter, nicht verschiebbarer Termin (z. B. gerichtliche Einladung, Termin zur Organspende) 
  • erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum 
  • Einreichen einer Scheidungsklage 

Folgende Kosten werden erstattet

  • der komplette Reisepreis bei Abbruch in der ersten Reisehälfte (max. bis zum achten Reisetag) 
  • der anteilige Reisepreis bei Abbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem neunten Reisetag) 
  • zusätzliche Nachreisekosten, wenn Sie eine Rundreise unterbrechen müssen 
  • entstandene zusätzliche Kosten, wenn Sie Ihre Rückreise erst später antreten können (auch im Falle der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als zwei Stunden) 

Reisegepäck-Versicherung

Die Reisegepäck-Versicherung springt ein, wenn Ihr Gepäck verloren gegangen ist, beschädigt oder zerstört wurde. Versichert sind alle Sachen des Reisebedarfs, die Sie mit sich führen oder am Körper tragen – selbstverständlich inklusive des Inhalts von Koffern, Handgepäck und Handtasche.

Der Versicherungsschutz umfasst 

  • Transportmittelunfälle 
  • Diebstahl und Raub 
  • vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte 

Übernahme der Kosten für Verluste, wenn

  • mitgeführtes Gepäck abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird (solange es sich im Gewahrsam des Beförderungsbetriebes – z. B. der Fluggesellschaft – befindet) 
  • aufgegebenes Gepäck abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird 
  • aufgegebenes Reisegepäck nicht am selben Tag wie Sie oder die versicherte Person ankommt 

Geht versichertes Reisegepäck verloren, so wird der aktuelle Versicherungswert bzw. die notwendigen Reparaturkosten bis zu folgenden Beträgen erstattet

  • für Einzelpersonen bis zu 2.000 Euro 
  • für Familien bis zu 4.000 Euro 
  • Erweiterung der Versicherungssumme möglich auf bis zu 8.000 Euro 

Zusätzliche Leistungen im Paket XL

Reise-Unfallversicherung

Die Reise-Unfallversicherung deckt Leistungen wie Bergungskosten; sie greift bei bleibenden Gesundheitsschäden (Invalidität) und im Todesfall. Sie schützt vor den Folgekosten von 

  • einem Unfall, der Ihre Gesundheit schädigt 
  • Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser 
  • Erfrierungen 
  • Gesundheitsschädigung durch Gase und Dämpfe 
  • tauchtypischen Gesundheitsschäden 

Versichert sind Schäden in Höhe von 

  • bis zu 20.000 Euro im Todesfall (Kinder bis zum 14. Lebensjahr: bis zu 5.000 Euro) 
  • bis zu 40.000 Euro im Falle von Invalidität 
  • bis zu 5.000 Euro für Bergungskosten 
  • bis zu 5.000 Euro für kosmetische Operationen 

Reise-Haftpflichtversicherung

Die Reise-Haftpflichtversicherung schützt Sie im In- oder Ausland vor den Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn Sie einen Personen- oder Sachschaden verursachen. Die Versicherung greift im Falle von 

  • Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (bei Personenschäden) 
  • Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (bei Sachschäden) 
  • daraus entstehenden Vermögensschäden 

Versichert sind Personen- und Sachschäden in Höhe von 1 Mio. Euro (pauschal). 

Reise-Beistandsversicherung

Bei Notfällen und unvorhergesehenen Ereignissen leistet die Reise-Beistandsversicherung wertvolle Unterstützung. Unser Notfall-Telefon erreichen Sie rund um die Uhr. 

Hilfestellung und Entschädigungen erhalten Sie im Falle von 

  • Verlust von Reisezahlungsmitteln, Kredit- oder EC-Karten und Reisedokumenten 
  • Krankheit, Unfall oder Tod 
  • ambulanter Behandlung 
  • Krankenhausaufenthalt 
  • Krankenbesuch durch eine nahestehende Person 
  • Krankenrücktransport (inkl. Mehrkosten zur ursprünglich geplanten Rückreise) 
  • Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise 
  • Strafverfolgungsmaßnahmen 
  • Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen (bis zu 5.000 Euro) 
  • Verspätungen 

Corona im Urlaubsland: Zahlt meine Reiserücktritt-Versicherung?

Eine Reiserücktritt-Versicherung greift grundsätzlich nur dann, wenn Sie – oder ein mitversichertes Familienmitglied – tatsächlich erkrankt sind, einen Unfall haben oder die Reise aus einem anderen versicherten Grund nicht antreten können oder abbrechen müssen.

In der Reise-Rücktrittversicherung ist der Versicherungsschutz bei Infektion mit dem Covid-19-Virus nicht dabei, wenn für den Urlaubszeitraum eine Covid-19-Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in Berlin ausgesprochen wurde.

Hinweis: Allein aufgrund der Angst vor einer Erkrankung oder Ansteckung am Urlaubsziel bzw. der Sorge um Quarantäne springt die Reiserücktritt-Versicherung nicht ein.

Sie haben Fragen zu unseren Reiseversicherungen oder benötigen weitere Informationen?

Die Experten vom ARCD-Versicherungsservice helfen Ihnen gerne weiter.
Per E-Mail: versicherung@arcd.de
Per Telefon: 0 98 41 / 409 250
(Persönliche Beratung:
Montag + Dienstag: 9:30 Uhr bis 17 Uhr,
Donnerstag + Freitag: 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr)

Oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Hier finden Sie die Kundeninformation nach § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung

 

Im Einzelnen gelten die allgemeinen Bedingungen für die Reisepakete (L/XL) für eine einzelne Reise
(SIGNAL IDUNA AB-ERV 2014 – Stand 2023).

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