Reiserücktritt- inklusive Reiseabbruch-Versicherung

Keiner kann bei Reisebuchung die Zukunft voraussagen. Trotzdem gilt es frühzeitig zu buchen, will man sich günstige Konditionen sichern. Sicherheit gibt dabei die Reiserücktritt-Versicherung mit Reiseabbruch-Versicherung.

Vorteile auf einen Blick – Ihr Schutz für Ihren Bedarf

  • Einmalige Absicherung einzelner Reisen oder
  • Jahresverträge mit automatischer Verlängerung
  • Keine Selbstbeteiligung
  • COVID-19-Zusatzschutz möglich
  • 24-Stunden-Notfalltelefon: Hilfe bei der Organisation von Weiter- oder Rückreise,
    wenn Reisepläne durch versicherte Ereignisse durchkreuzt wurden

Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.

 

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Leistungsumfang

nach versicherten Ereignissen

  • Schutz vor hohen Stornierungskosten, wenn die Reise nicht angetreten oder ein Mietobjekt nicht genutzt werden kann
  • Schutz vor Umbuchungskosten, falls Pläne geändert werden müssen
  • Schutz vor Mehrkosten, wenn die Reise nicht rechtzeitig angetreten werden kann
  • Schutz vor finanziellen Verlusten, wenn die Reise abgebrochen werden muss 
  • Schutz vor zusätzlichen Rückreise- und Unterkunftskosten, wenn der Aufenthalt am Urlaubsort zwingend verlängert werden muss: zum Beispiel aufgrund von Feuer, Explosion oder Elementarereignisse
  • Schutz vor zusätzlichen Mehrkosten einer Nachreise bei Unterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt

Einen Überblick zur Reiserücktritt-Versicherung und den Tarifen können Sie hier herunterladen. 


Ob Einmal- oder Jahrestarif – entscheiden Sie selbst

Entscheiden Sie selbst, wie viel Versicherungsschutz Sie brauchen. Wenn Sie häufig verreisen, bietet sich der Jahrestarif an. Damit sind beliebig viele private Reisen im Jahr (Reisedauer bis zu je 60 Tage) abgesichert. Schon ab zwei Reisen pro Jahr lohnt sich dieser Schutz. Und außerdem praktisch: der Jahrestarif verlängert sich jährlich. So müssen Sie sich nicht jedes Mal über einen neuen Abschluss Gedanken machen.
Der Einmaltarif ist die richtige Wahl für alle, die unregelmäßig verreisen und sich nicht binden möchten. Der Versicherungsschutz besteht nur für die einmalige private Reise.
Wichtig zu wissen: Die Reiseabbruch-Versicherung ist bei diesem Angebot stets in der Prämie enthalten.
 

Einmal-Reiserücktritt-Versicherung

Die wichtigsten Infos im Überblick

Individuelle Prämie

Die Prämie wird individuell nach Ihrem Bedarf und den Details der Reise berechnet. So zahlen Sie nur den Betrag, der zu Ihrer Reise passt.

NEU: Erweiterter Verspätungsschutz

Im Einmaltarif genießen Sie noch mehr Sicherheit im Bereich des Verspätungsschutzes. Wenn die Anreise oder Weiterreise nicht so läuft wie geplant, werden die Mehrkosten übernommen.

  • Sicherheit beim Verpassen des Anschlussverkehrsmittels durch
    – Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mehr als 2 Stunden bei An-/Rückreise
    – Unfall oder Panne des Fahrzeugs bei eigener Anreise
  • Sicherheit bei Fahrzeugausfall (eigene Anreise) durch Unfall oder Panne des Fahrzeugs
  • Sicherheit bei Flugreisen (mit Umsteigen) beim Verpassen des Anschlussfluges wegen der Verspätung des Zubringerfluges um mehr als 2 Stunden während der Weiterreise

Jahres-Reiserücktritt-Versicherung

Die wichtigsten Infos im Überblick

Beliebig viele Reisen im Jahr

  • Beliebig viele Urlaubsreisen pro Jahr von jeweils bis zu 60 Tagen abgesichert
  • Schon ab zwei Jahren pro Jahr lohnenswert
  • Automatische Verlängerung, sodass nicht vor jeder Reise an einen Abschluss gedacht werden muss

Einzel- oder Familien-/Paar-Tarif

Die Jahresversicherung können Sie für Einzelpersonen oder als Familien-/Paartarif abschließen. Dabei ist das Alter der ältesten zu versichernden Person maßgeblich.
Als Familie gelten zwei in häuslicher Gemeinschaft lebende Erwachsene (der/die Versicherungsnehmerin/in und der Ehe- bzw. Lebenspartner oder der Lebensgefährte) und maximal sechs unverheiratete Kinder (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs)


Corona im Urlaubsland: Zahlt meine Reiserücktritt-Versicherung?

Eine Reiserücktritt-Versicherung greift grundsätzlich nur dann, wenn Sie – oder ein mitversichertes Familienmitglied – tatsächlich erkrankt sind, einen Unfall haben oder die Reise aus einem anderen versicherten Grund nicht antreten können oder abbrechen müssen.

In der Reise-Rücktrittversicherung ist der Versicherungsschutz bei Infektion mit dem Covid-19-Virus nicht dabei, wenn für den Urlaubszeitraum eine Covid-19-Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in Berlin ausgesprochen wurde.
Um zugesicherten Schutz zu haben, kann der Zusatzschutz CORONA-PROTECT mitgebucht werden:

  • Versicherungsschutz bei bestätigter Covid-19 Infektion oder auch reinen Verdachtsfällen (ohne tatsächliche Ansteckung)
  • Übernahme anfallender Kosten, wenn z.B. eine Reise aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantänemaßnahme am Heimatort nicht angetreten werden kann
  • Schutz bei Verweigerung des Flugs/Nutzung des gemieteten Ferienobjekts
  • Der Schutz ist unabhängig von möglichen Covid-19-Reisewarnungen gültig!

Hinweis: Allein aufgrund der Angst vor einer Erkrankung oder Ansteckung am Urlaubsziel bzw. der Sorge um Quarantäne springt die Reiserücktritt-Versicherung nicht ein.

Sie haben Fragen zu unseren Reiseversicherungen oder benötigen weitere Informationen?

Die Experten vom ARCD-Versicherungsservice helfen Ihnen gerne weiter.
Per E-Mail: versicherung@arcd.de
Per Telefon: 0 98 41 / 409 250
(Persönliche Beratung:
Montag + Dienstag: 9:30 Uhr bis 17 Uhr,
Donnerstag + Freitag: 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr)

Oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Hier finden Sie die Kundeninformation nach § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung

 

Begriffe:

Abschlussfrist: Allgemeine Abschlussfrist ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.
Bei Buchung ab dem 29. Tag vor Reiseantritt muss der Versicherungsabschluss sofort, spätestens am dritten Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

Familie/Paare: Eine Familie besteht aus dem Versicherungsnehmer, seinem Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährten und bis zu sechs unverheirateten Kindern (auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt leben.

Mietobjekte im Sinne der Versicherung sind: Ferienwohnungen und -häuser, Hausboote, Wohnmobile und -wagen, etc.

Hinweise zu Vorerkrankungen: Eine Vorerkrankung ist ausgeschlossen, wenn diese innerhalb der letzten 6 Monate behandelt werden musste. War bei Versicherungsabschluss, bzw. Buchung der Reise mind. 6 Monate lang keine Behandlung nötig, so besteht Versicherungsschutz. Kontrolluntersuchungen zählen nicht als Behandlung. 

Es gelten für alle aufgeführten Leistungen die Versicherungsbedingungen der SIGNAL IDUNA für die Jahres-Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit COVID-19-Schutz oder ohne (SIGNAL IDUNA AB-JRRV 2014 /Stand 2023). Bzw. die Bedingungen für für die Einmal-Reise-Rücktrittversicherung mit Corona-Schutz oder ohne (SIGNAL IDUNA AB-RRV Individual 2019 /Stand 2023).

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