Reise-Krankenversicherung

Damit die schönsten Wochen im Jahr bei einer medizinischen Behandlung im Ausland kein finanzielles Desaster werden, empfehlen wir Ihnen vorab den Abschluss einer Reise-Krankenversicherung. Auch wenn Sie in EU-Ländern urlauben.

Reise-Krankenversicherungen,
die sich nach Ihrem persönlichem Bedarf und Wunsch richten:

  • Einmalige Absicherung einzelner Reisen
  • Jahresverträge für alle Reisen im Jahr (max. 65 Reisetage am Stück pro Urlaub)
  • Reise-Krankenschutz auch für Langzeitaufenthalte im Ausland (z.B. für Auslandssemester)
  • Reise-Krankenschutz auch für ausländische Gäste in Deutschland
  • Paar- und Familientarif (mit Kindern bis 25 Jahre)
  • Schutz für Personen unter 40 Jahren / bis 66 Jahre / ab 67 Jahre

Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.

 

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Warum ist eine Reise-Krankenversicherung sinnvoll?

Der Krankenversicherungsschutz außerhalb Deutschlands ist oft unzureichend. Nicht in allen Urlaubsländern übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten, wenn ein Arzt aufgesucht werden muss. Dies gilt nur in Ländern der EU oder in Staaten, die dem europäischen Wirtschaftsraum angehören oder ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen haben.

Die Übernahme von ambulanten, zahnärztlichen oder stationären Behandlungskosten richtet sich zudem danach, ob die Behandlung auch im EU-Ausland als Kassenleistung zählt. Es werden stets die Regelungen des jeweiligen Landes angewandt. Von der Krankenversicherung nicht übernommene Kosten oder Mehrleistungen sind demnach selbst zu tragen.

Ein ärztlich angeordneter Rücktransport an den ständigen Wohnsitz wird in keinem Fall von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch dann nicht, wenn er medizinisch sinnvoll oder sogar notwendig ist.
 


Schutz für einzelne Reisen im Einmal-Tarif

  • Für die einmalige private oder berufliche Auslandsreise
  • Dauer flexibel – bis zu 365 Tagen möglich

Reisen ohne Aufenthalt in den USA, Kanada oder den Karibischen Inseln

Vom 1. bis zum 60. Tag:

  • 1,60 EUR pro Person und Tag (Personen bis 40 Jahre)
  • 1,80 EUR pro Person und Tag (Personen bis 66 Jahre)
  • 4,80 EUR pro Person und Tag (Personen ab 67 Jahre)
     

Vom 61. bis zum 365. Tag:

  • 2,40 EUR pro Person und Tag (Personen bis 40 Jahre)
  • 2,80 EUR pro Person und Tag (Personen bis 66 Jahre)
  • 8,80 EUR pro Person und Tag (Personen ab 67 Jahre)
     

* Mindestbeitrag 10 EUR pro Reise

Reisen mit Aufenthalt in den USA, Kanada oder den Karibischen Inseln

vom 1. bis zum 60. Tag:

  • 2,70 EUR pro Person und Tag (Personen bis 40 Jahre)
  • 3,50 EUR pro Person und Tag (Personen bis 66 Jahre)
  • 8,50 EUR pro Person und Tag (Personen ab 67 Jahre)
     

Vom 61. bis zum 365. Tag:

  • 3,70 EUR pro Person und Tag (Personen bis 40 Jahre)
  • 4,50 EUR pro Person und Tag (Personen bis 66 Jahre)
  • 15,50 EUR pro Person und Tag (Personen ab 67 Jahre)

*Mindestbeitrag 10 EUR pro Reise

Schutz für das gesamte Jahr im Jahres-Tarif

  • Für weltweiten Versicherungsschutz
  • Für beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr: bis zu einer Dauer von max. 65 Tagen je Urlaubsreise bzw. 10 Tagen je Dienstreise
  • Automatisch jährliche Verlängerung – dadurch müssen Sie nicht vor jeder einzelnen Reise ins Ausland daran denken, erneut eine Reise-Krankenversicherung abzuschließen. Der einmalig ausgestellte Versicherungsschein bleibt gültig – die Vertragsnummer bleibt dieselbe
  • Kinder bis zu 25 Jahre (in häuslicher Gemeinschaft lebend) sind im Familientarif mitversicherbar

Beitrag pro Jahr für Einzelpersonen

  • 23,90 Euro (Personen bis 40 Jahre)
  • 26,90 Euro (Personen bis 66 Jahre)
  • 99,90 Euro (Personen ab 67 Jahren)

Beitrag pro Jahr für Paare und Familien

  •  42,90 Euro (älteste versicherte Person bis 66 Jahre)  
  • 159,90 Euro (älteste versicherte Person ab 67 Jahren)
     

Hinweise:

  • Lebenspartner/in und Kinder müssen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Schutz besteht auch, wenn Familienmitglieder getrennt verreisen

* Familie: max. zwei Erwachsene und 7 Kinder


Versicherungsbestätigung für eine Auslandreise benötigt?

Für einige Länder ist eine Reise-Krankenversicherung für Einreise oder Visum Pflicht! Zum Beispiel für die Einreise nach Russland oder Thailand. Der Versicherungsschutz muss nachgewiesen werden. Hierfür lassen wir Ihnen gerne die entsprechende Versicherungsbestätigung zukommen.

Hinweis: Nur für bestehende Versicherungen möglich
 

Versicherungsbestätigung hier anfordern

Im Urlaub an Covid-19 erkrankt:
Zahlt meine Reise-Krankenversicherung?

Die Reise-Krankenversicherung kommt für notwendige medizinische Behandlungen bei einer Corona-Infektion nicht auf, sofern bei Einreise ins Urlaubsland vom Auswärtigen Amt in Berlin eine Reisewarnung für Covid-19 ausgesprochen wurde. Für Erkrankungen anderer Art bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen. 

Sie haben Fragen zu unseren Reiseversicherungen oder benötigen weitere Informationen?

Die Experten vom ARCD-Versicherungsservice helfen Ihnen gerne weiter.
Per E-Mail: versicherung@arcd.de
Per Telefon: 0 98 41 / 409 250

Oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Hier finden Sie die Kundeninformation nach § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung

Im Einzelnen gelten die allgemeinen Bedingungen für die Jahres-Reise-Krankenversicherung (SIGNAL IDUNA AB-JRK 2023) bzw. die Einmal-Reise-Krankenversicherung (SIGNAL IDUNA AB RK 2023)

 

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