Rechtsschutzversicherung

Sie stehen vor Restlohnforderungen gegenüber Ihrem Arbeitgeber? Sie möchten eine Mieterhöhung für Ihre private Wohnung abwehren oder kämpfen dafür, dass das Finanzamt die von Ihnen als Sonderausgaben beanspruchten Beträge anerkennt? Zahlreiche Situationen können selbst den friedlichsten Zeitgenossen in einen Rechtsstreit verwickeln.

Eine Rechtschutzversicherung für das Privatleben bietet Schutz vor den finanziellen Risiken solcher rechtlicher Auseinandersetzungen. Diese können in verschiedenen Lebensbereichen entstehen, darunter Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen. Sie haben deshalb die Möglichkeit, diejenigen Aspekte auszuwählen, die für Sie von Bedeutung sind und berücksichtigt werden sollen.

Vorteile der ALLRECHT Rechtsschutzversicherung auf einen Blick

  • Vertragsgestaltung nach Bedarf & Wunsch 
  • Geltungsbereich: weltweit 
  • Beitragsvorteil für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst  

10% Bonus für ARCD-Mitglieder 

Rechtsschutzversicherung individuell berechnen lassen

Stellen Sie sich die benötigten Bausteine Ihrer Rechtsschutzversicherung im Tarif Pur zusammen, lassen Sie sich den Beitrag direkt berechnen und schließen Sie Ihren Rechtsschutz mit wenigen Klicks ab.
 

Angebot im Tarif Pur berechnen

 

Infos zu den Bausteinen im Tarif Pur

Rechtsschutz für den Privatbereich

Mögliche Bausteine (neben Privatrechtsschutz)

  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz (= Adresse des Versicherungsnehmers)
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtschutz
  • Erweiterter Strafrechtsschutz

Informationsflyer HIER downloadbar
 

Rechtsschutz für den Bereich "Auto & Verkehr"

  • Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz: 
    Schutz aller auf den Versicherungsnehmer sowie gegebenfalls auf den Lebens- oder Ehepartner zugelassenen Kraftfahrzeuge.
    Schutz des Versicherungsnehmers und versicherter Personen im Straßenverkehr – auch als Fußgänger, Radfahrer oder bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
    Informationsflyer HIER downloadbar
  • Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz: 
    Schutz der auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Kraftfahrzeuge.
    Schutz des Versicherungsnehmers auch als Fußgänger, Radfahrer oder bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
    Der Beitrag wird pro Fahrzeug erhoben!
    Informationsflyer HIER downloadbar
  • Fahrzeug-Rechtsschutz: 
    Schutz des im Versicherungsschein benannten PKW.
    Keine Zulassung auf den Versicherungsnehmer nötig.
    Schutz auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer oder Insassen des PKW.
    Der Beitrag wird pro Fahrzeug erhoben!
    Informationsflyer HIER downloadbar

 

Sie benötigen mehr Informationen oder brauchen einen umfassenderen Rechtsschutz?

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihr individuelles Angebot. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns über unserer Kontaktformular.

 

Wer ist über einen Rechtsschutz für das Privatleben abgesichert? 

  • Sie als Versicherungsnehmer
  • Ihr ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner
  • Ihre unverheirateten und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder. Längstens jedoch bis zum Eintritt ins Berufsleben.
  • Ihre (die Ihres ehelichen/eingetragenen Lebenspartners) Elternteile und/oder Großeltern, die in Ihrem Haushalt leben und dort amtlich gemeldet sind, sofern sie sich im Ruhestand befinden oder lediglich geringfügig beschäftigt im Sinne des SGB IV sind.

Sie haben Fragen zu Rechtsschutzversicherungen oder benötigen weitere Informationen?

Die Experten vom ARCD-Versicherungsservice helfen Ihnen gerne weiter.
Per E-Mail: versicherung@arcd.de
Per Telefon: 0 98 41 / 409 250

Oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Hier finden Sie die Kundeninformation nach § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung

Es gelten für alle aufgeführten Leistungen die Bedingungen (Stand 01.09.2023) der ALLRECHT Rechtsschutzversicherung Produktlinie Pur. Bei Fragen zu der Versicherung berät Sie Ihr ARCD-Versicherungsservice gerne.

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