Blick auf Fahnen europäischer Länder.

Serbien

Titelfoto: stock.adobe.com/© Stefan Schurr

Inhalt:
Allgemeine Reiseinformationen

Kontinent: Europa

Hauptstadt: Beograd/Belgrad

Fläche: 88.499 km²

Einwohnerzahl: 6.584.000

Kennzeichen: SRB

Zeitverschiebung: Mitteleuropäische Zeit (MEZ) + 1 Stunde

Sprache: serbisch

Netzspannung: 220 V, 50 Hz.

Geld / Devisen

Geld/Währung: 1 Serbischer Dinar (RSD) = 100 Para.

Wechselkurs: 1 Euro = 117.44  RSD, 100 RSD = 0,85 Euro 

Kreditkarten: In größeren Städten und an touristischen Orten ist Kartenzahlung in der Regel gut möglich. Die Akzeptanz hängt jedoch vom jeweiligen Geschäft und vom Kartenaussteller ab.

Geldautomaten: Geldautomaten stehen in Städten zahlreich zur Bargeldbehebung mit Bank- oder Kreditkarte zur Verfügung.

Devisenbestimmungen: Die Einfuhr von Fremdwährung ist grundsätzlich frei. Ab einem Gegenwert von 10.000 Euro pro Person besteht bei der Ein- und Ausreise Deklarationspflicht. Die ausgestellte Bescheinigung sollte bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Ohne entsprechenden Nachweis kann bei der Ausreise der Betrag über 10.000 Euro beschlagnahmt werden. Für die Ausfuhr höherer Beträge gelten je nach Aufenthaltsstatus und Nachweis besondere Bestimmungen.

Öffnungszeiten Banken

Allgemeine Informationen

Einreise:

Sie benötigen für einen vorübergehenden Aufenthalt bis zu 90 Tagen bei der Einreise einen mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass (auch vorläufiger Reisepass), Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass. Bei Einreise aus dem Kosovo gelten gesonderte Bestimmungen, diese erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.

Reisehinweise Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de

Internet: www.auswaertiges-amt.de

Ausländische Reisende müssen sich innerhalb 24 Stunden nach nach Ankunft bei der zuständigen Polizeibehörde am Aufenthaltsort registrieren lassen. Bei Unterkunft im Hotel wird
die Anmeldung von diesem übernommen. Für Camper, die sich weniger als 24 Stunden an einem Ort aufhalten, besteht keine Meldepflicht, aber sie sollen ihre „grobe“ Reiseroute mit den jeweiligen Standorten den serbischen Behörden in englischer Sprache mailen: info@mup.gov.rs.
Ab 24 Stunden Aufenthalt an einem Ort sind Camper verpflichtet, sich bei der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Polizeibehörde anzumelden. Verstöße können zu Problemen bei der Ausreise führen und Geldstrafen nach sich ziehen. Vor Übernachtung an Raststätten ist abzuraten. Fahrzeugaufbrüche kommen vor. Betrüger geben sich gelegentlich als falsche Pannenhelfer aus , bieten überteuerte
Reparaturdienste an oder täuschen Pannen vor und fordern zum Anhalten auf, da angeblicher Defekt am Fahrzeug gesichtet wird. Dies kommt insebsondere auf der A1 zwischen Belgrad und Nis häufiger vor.

Klimainformationen

Serbien hat überwiegend gemäßigt kontinentales Klima mit vier ausgeprägten Jahreszeiten. Die Winter sind kalt und eher trocken, die Sommer warm bis heiß. In den Gebirgsregionen ist es kühler und schneereicher.

Medizinische Hinweise:

+

Verkehr

Allgemeine Informationen

Der nationale Führerschein und Fahrzeugschein ist ausreichend. Die Mitnahme der IVK Internationalen Versicheungskarte (Grüne Karte) mit der Länderangabe „SRB“ ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Falls das von Ihnen benutzte Fahrzeug nicht Ihr Eigentum ist, benötigen Sie eine Vollmacht vom Fahrzeughalter. Wichtig: Der Fahrzeughalter darf keinen Wohnsitz in Serbien haben.
Es ist grundsätzlich verboten, das Fahrzeug in Serbien einer dort ansässigen Person zur Benutzung zu überlassen. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht sein.

Geschwindigkeitstabelle

  innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn
PKW 50 – 80 – 100 – 130
Motorrad 50 – 80 – 100 – 130
Caravan 50 – 80 – 80 – 80
bis zu 35 t 50 – 80 – 100 – 130
ab 35 t 50 80 80 80

Info zu Geschwindigkeit

Promillegrenze

0,2

Für Radfahrer gilt ebenfalls 0,2 Promille. Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer gilt 0,0 ‰.

Verkehrsregeln

  • Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in einer geeigneten Rückhaltevorrichtung befördert werden; auf dem Beifahrersitz nur mit deaktiviertem Airbag.
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz mitfahren und müssen in einer geeigneten Rückhaltevorrichtung gesichert sein
  • Abschleppseil oder Abschleppstange müssen mitgeführt werden.
  • Für in Serbien zugelassene Fahrzeuge besteht Mitführpflicht für Ersatzglühlampen.
  • Warnwesten müssen bei Panne oder Unfall von allen Insassen beim Verlassen des Fahrzeugs getragen werden.
  • Es besteht ganzjährig Lichtpflicht auch am Tag
  • Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • Beim Überholen muss der Blinker während des gesamten Vorgangs gesetzt bleiben
  • Kolonnenüberholen ist verboten
  • Schul- und Kinderbusse dürfen beim Ein- und Aussteigen nicht passiert werden
  • Beim Abschleppen ist am Schleppfahrzeug vorne und am geschleppten Fahrzeug hinten jeweils ein Warndreieck anzubringen
  • Sichtbare Vorschäden am Fahrzeug sollten bei der Einreise deklariert werden
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf Motorrädern mitgenommen werden.
  • Vor Schulen gilt häufig Tempo 30 (Beschilderung beachten)
  • Das Wegwerfen von Müll aus dem Fahrzeug wird bestraft
  • Die Verweigerung eines Alkohol- oder Drogentests kann strafrechtliche Folgen haben.
  • Vom 1. November bis 1. April besteht bei winterlichen Fahrverhältnissen Winterreifenpflicht (mindestens M+S-Reifen); Schneeketten sind mitzuführen und bei Bedarf zu verwenden.

Mitführpflichten im Pk:

  •  Verbandszeug
  • Warndreieck
  • Warnwesten
  • Abschleppseil oder -stange.

Auf serbischen Autobahnen wird die Fahrtdauer zwischen Mautstationen zur Kontrolle der Durchschnittsgeschwindigkeit herangezogen. Wer die Strecke in einer Zeit zurücklegt, die auf eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schließen lässt, muss mit einer Anzeige und Geldstrafe rechnen. Bei ausländischen Fahrzeugen kann die Abwicklung im Einzelfall direkt an der Mautstation unter Beiziehung der Polizei erfolgen.

Zoll

Zolleinfuhr

  • Persönliches Reisegepäck für den eigenen Bedarf ist zollfrei
  • Zusätzlich sind Waren bis zu einem Gesamtwert von 100 Euro abgabenfrei
  • Fremdwährung darf grundsätzlich frei eingeführt werden
  • Ab einem Gegenwert von mehr als 10.000 Euro pro Person besteht Deklarationspflicht; die Bescheinigung ist bis zur Ausreise aufzubewahren.
  • Tabakfreimengen: 50 Zigaretten oder 25 Zigarillos (bis 3 g je Stück) oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak oder eine entsprechende Kombination dieser Waren.
  • Alkoholfreimengen: 1 Liter Spirituosen oder 1 Liter Schaumwein bzw. Likörwein oder eine entsprechende Kombination dieser Getränke sowie zusätzlich 1 Liter sonstiger Wein. 
  • Die Einfuhr von Waffen und Munition ohne behördliche Genehmigung ist verboten
  • Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten sollten Rezept oder ärztliche Bestätigung mitgeführt werden. 

Bei der Einreise mit dem Auto sollten sichtbare Vorschäden am Fahrzeug an der Grenze gemeldet werden.

Zollausfuhr

  • Devisen ab 10.000 Euro Gegenwert pro Person (in Dinar oder Fremdwährung) sind deklarationspflichtig
  • Nicht-Residenten dürfen mehr als 10.000 Euro nur mit Nachweis ausführen, etwa mit der bei der Einreise ausgestellten Zollerklärung oder einer Bank-/Wechselstubenbestätigung.
  • Die Devisenbescheinigung ist bis zur Ausreise aufzubewahren; ohne Nachweis kann der Betrag über 10.000 Euro beschlagnahmt werden
  • Privatpersonen dürfen keine Waren mit Handelscharakter im Reiseverkehr ausführen
  • Waffen und Munition dürfen nur mit behördlicher Genehmigung ausgeführt werden.
  • Für bestimmte Waren können Ausfuhrverbote oder -beschränkungen gelten; bei wertvollen Gegenständen, Sammlerobjekten oder sensiblen Waren sollte man vorab eine zollrechtliche Abklärung vornehmen.

Einfuhr Reservekanister erlaubt

ja

Reservekanister Mengenangaben

0 Lister

Reservekanister

Die Einfuhr von Treibstoff in Reservekanistern nach Serbien ist verboten. 

Camping

Freies Campen ist in Serbien nicht erlaubt.

Bußgelder

  • Alkohol am Steuer: ab etwa 10.000 RSD
  • Rotlichtverstoß: etwa 20.000–40.000 RSD
  • Überholverstoß: ab rund 10.000 RSD
  • Parkverstoß: etwa 5.000–10.000 RSD
  • Telefonieren am Steuer: rund 10.000 RSD
  • Warnweste nicht angelegt: etwa 5.000–10.000 RSD
  • Fahren ohne Licht: etwa 10.000 RSD
  • 20 km/h zu schnell: etwa 10.000–20.000 RSD
  • Über 50 km/h zu schnell: bis über 100.000 RSD und Führerscheinentzug möglich

Durchschnittliche Treibstoffpreise

Super: 1,60 €

Diesel: 1,82 €

letzte Aktualisierung 01.04.2026

Infrastruktur

  • Telefonieren von Deutschland aus:

    00381 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

  • Telefonieren nach Deutschland:

    0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.

  • Telefon Polizei

    192 oder 112

  • Telefon Rettung

    194 oder 112

  • Telefon Feuerwehr

    193 oder 112

Deutsche Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland                                                                                                                                                                                                                                          Ambasada SR Nemačke

Neznanog Junaka 1 A

11040 Belgrad

Tel.: 00381 11 3064300

Fax: 00381 11 3064303

E-Mail: über das Kontaktformular auf der Webseite.

Internet: www.belgrad.diplo.de

Botschaft Serbien

Taubertstraße 18

14193 Berlin

Tel.: 030 8957700

Fax: 030 8252206

E-Mail: info@botschaft-serbien.de

Internet: www.berlin.mfa.gov.rs

Tourist Info


Touristische Auskünfte:

National Tourism Organisation of Serbia (NTOS)

Čika-Ljubina 8 11000 Beograd

Tel.: +381 11 65 57 10 0

E-Mail: nur über das Kontaktformular auf der Webseite.

Internet: www.serbien.travel

Feiertage

01.01. Neujahr

02.01. Neujahr (2-tägig)

01.05. Tag der Arbeit (2 tägig)

12.04.2026 Orthodoxes Osterfest

07.01. Orthodoxes Weihnachtsfest 1. Tag

10.04.2026 Orthodoxer Karfreitag

11.11. Gedenktag zum Ende des ersten Weltkrieges

15.02. Tag der serbischen Verfassung