Blick auf Fahnen europäischer Länder.

Polen

Titelfoto: stock.adobe.com/© Stefan Schurr

Inhalt:
Allgemeine Reiseinformationen

Kontinent: Europa

Hauptstadt: Warschau (Warszawa)

Fläche: 312.696 km²

Einwohnerzahl: 36.497.500

Kennzeichen: PL

Zeitverschiebung: Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.

Sprache: Polnisch

Netzspannung: 230 V, 50 Hz.

Geld / Devisen

Geld/Währung: 1 Zloty (Zl) = 100 Groz . Banknoten  gibt es zu 200, 100, 50, 20 und 10 Złoty (500 Złoty selten), Münzen zu 5, 2 und 1 Złoty sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Grosz.

1 € ≈ 4,28 Złoty

Kreditkarten: Gängige Kreditkarten werden weit verbreitet akzeptiert; Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden.

Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.

Öffnungszeiten Banken

M

Allgemeine Informationen

Einreise:

Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.

In Polen gilt ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausnahmen gibt es für Gaststätten, wenn sie einen getrennten Raum für Raucher aufweisen können.

Klimainformationen

In Polen herrscht ein gemäßigtes Übergangsklima zwischen ozeanischem und kontinentalem Klima.

Verkehr

Allgemeine Informationen

Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) wird empfohlen. Vollmacht des Eigentümers nötig, falls Fahrer eines Fahrzeuges nicht Eigentümer desselben ist.

Geschwindigkeitstabelle

  innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn
PKW 50/90/100–120/140
Motorrad 50/90/100–120/140
Caravan 50/70/80/80
bis zu 35 t 50/90/100–120/140
ab 35 t 50/70/80/80

Info zu Geschwindigkeit

Auf einbahnig ausgebauten Schnellstraßen gelten für Pkw und Motorräder 100 km/h, auf zweibahnigen Schnellstraßen 120 km/h.

Promillegrenze

0,2

Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Hohe Strafen auch bei geringfügigen Überschreitungen bis hin zu Freiheitstrafen.

Ab 0,2 bis 0,5 ‰ gilt der Zustand „nach Alkoholgenuss“, ab über 0,5 ‰ „unter Alkoholeinfluss“, mit entsprechend strengeren Folgen.

Verkehrsregeln

  • Finder unter 1,50 m dürfen nur mit geeigneter Rückhaltevorrichtung mitfahren; bei rückwärtsgerichteter Beförderung auf dem Vordersitz muss der Airbag deaktiviert sein.
  • Ganzjährig Lichtpflicht (Abblendlicht oder Tagfahrlicht).
  • Halteverbot besteht u. a. 10 m vor und nach Bahnübergängen, Fußgängerüberwegen, Brücken, Tunnels und Haltestellen.
  • Überholen ist an nicht geregelten Kreuzungen verboten.
  • Straßenbahnen haben an gleichrangigen Kreuzungen Vorrang.
  • Warnweste: Keine Mitführpflicht; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Fußgänger bei Dunkelheit reflektierende Kleidung tragen.
  • Parken bei Dunkelheit ist außerhalb geschlossener Ortschaften bzw. bei schlechter Sicht nur mit Beleuchtung zulässig.
  • Geschlossene Ortschaften werden durch entsprechende Ortstafeln gekennzeichnet; hier gelten innerörtliche Geschwindigkeitsgrenzen.
  • Bei Nutzung eines fremden Fahrzeugs wird eine Vollmacht des Fahrzeughalters empfohlen.
  • Warndreieck und Feuerlöscher sind mitzuführen.
  • Radarwarngeräte sind verboten
  • Dashcams sind erlaubt.
  • Keine generelle Winterreifenpflicht
  • Schneeketten sind nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt.

Zoll

Zolleinfuhr

In einem EU-Mitgliedstaat erworbene und bereits versteuerte verbrauchsteuerpflichtige Waren können von Privatpersonen grundsätzlich ohne nochmalige Besteuerung mitgeführt werden, sofern sie ausschließlich für den Eigenbedarf und nicht zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken bestimmt sind.

Als Richtmengen gelten dabei für Tabakwaren 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren sowie 1.000 g Rauchtabak. Für alkoholische Getränke gelten 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse wie etwa Campari, Port, Madeira oder Sherry, 90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumwein, sowie 110 Liter Bier.

Eine Überschreitung dieser Richtmengen ist im Einzelfall möglich, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass auch die größere Menge ausschließlich für den privaten Eigenbedarf bestimmt ist. Bei anderen mitgeführten verbrauchsteuerpflichtigen Waren kann bei der Einreise anhand verschiedener Kriterien, etwa der Gründe für den Besitz, der Art der Beförderung oder vorhandener Unterlagen über Menge und Herkunft der Waren, geprüft werden, ob diese gegebenenfalls gewerblichen Zwecken dienen.

Zollausfuhr

Antiquitäten, die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, dürfen nicht exportiert werden. Bei der Einreise auf dem Land- oder Seeweg aus Polen in ein Nicht-EU Land gelten seit dem 01.12.2008 folgende Freimengen: Pro Person dürfen 40 Stück Zigaretten und 1 Liter Alkohol mit mehr als 22% Alkoholgehalt zum persönlichen Verbrauch zollfrei eingeführt werden.

Einfuhr Reservekanister erlaubt

nein

Reservekanister Mengenangaben

0 Liter

Reservekanister

Die Mitnahme von Treibstoff im Reservekanister ist bei der Einreise nach Polen zollrechtlich nicht erlaubt.

Bußgelder

  • Alkohol am Steuer: ab 0,2 ‰; ab 0,2–0,5 ‰ mindestens 2.500 PLN, über 0,5 ‰ Straftat
  • Rotlichtverstoß: 500 PLN
  • Überholverstoß: je nach Delikt unterschiedlich, teils bis 1.000 PLN
  • Parkverstoß: meist ab 100 PLN, je nach Fall höher.
  • Telefonieren am Steuer: 500 PLN
  • Fahren ohne Licht: tagsüber 100 PLN, bei Dunkelheit höher
  • 20 km/h zu schnell: 200 PLN

Mehr als 50 km/h zu schnell: ab 1.500 PLN plus mögliche Zusatzmaßnahmen

Durchschnittliche Treibstoffpreise

Super: 1,44 €

Diesel: 1,78 €

letzte Aktualisierung 23.04.2026

Infrastruktur

  • Telefonieren von Deutschland aus:

    0048 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.

  • Telefonieren nach Deutschland:

    0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.

  • Telefon Polizei

    997 oder 112

  • Telefon Rettung

    999 oder 112

  • Telefon Feuerwehr

    998 oder 112

Deutsche Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland


Ambasada Republiki Federalnej Niemiec


ul. Jazdów 12


00-467 Warszawa


Tel.: +48 22 584 17 00


E-Mail: nur über das Kontaktformular auf der Webseite


Internet: www.polen.diplo.de/pl-de


Botschaft der Republik Polen


Lassenstraße 19-21


14193 Berlin


Tel.: 030 22 31 30


Fax: 030 22 31 31 55


E-Mail: berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl


Internet: https://polen.diplo.de/pl-de 

Tourist Info

Polnisches Fremdenverkehrsamt


Hohenzollerndamm 151


14199 Berlin

E-Mail: über das Kontaktformular auf der Webseite


Internet: www.polen.travel

Ferien

 

Feiertage

26.12 Weihnachten

01.01. Neujahr

01.05. Tag der Arbeit

15.08. Mariä Himmelfahrt

25.12. Weihnachten

13.04.2026 Ostermontag

01.11. Allerheiligen

26.12. Weihnachten

06.01. Heilige Drei Könige

05.04.2026 Ostersonntag

24.05.2026 Pfingstsonntag

04.06.2026 Fronleichnam

03.05. Verfassungstag

11.11. Unabhängigkeitstag