Kroatien
Titelfoto: stock.adobe.com/© Stefan Schurr
Allgemeine Reiseinformationen
Kontinent: Europa
Hauptstadt: Zagreb
Fläche: 56.561 km²
Einwohnerzahl: 3.870.000
Kennzeichen: HR
Zeitverschiebung: Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
Sprache: kroatisch
Netzspannung: 230 V, 50 Hz.
Geld / Devisen
Geld/Währung: Euro.
Kreditkarten: In Kroatien werden alle gängigen Kredit- und Debitkarten weitgehend akzeptiert.
Geldautomaten: Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden, besonders in touristischen Gebieten. Bargeldbehebungen sind in der Regel mit gängigen Debit- und Kreditkarten möglich.
Devisenbestimmungen: Die Einfuhr- und Ausfuhr der Landeswährung sowie von Fremdwährungen ist unbegrenzt. Deklaration jeweils ab 10.000 € oder entsprechender Gegenwert.
Öffnungszeiten Banken
Allgemeine Informationen
Einreise:
Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Ebenfalls anerkannt wird der vorläufige Reisepass oder vorläufige Personalausweis. Die Reisedokumente müssen jeweils für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 18 17 0
Fax: 030 18 17 34 02
Internet: www.auswaertiges-amt.de
In einzelnen Landesteilen besteht weiterhin Gefahr durch Landminen. Vor allem in den Gebieten:
Ostslawien (Im Grenzraum zu Serbien und Montenegro, an der Grenze zu Ungarn, insbesondere die Gebiete Vukovar und Vinkovci). Westslawien (Gebiet Daruvar, Pakrac und Virovitica). Das westliche und südwestliche Gebiet zu Bosnien-Herzegowina (Gebiet Sisak und Karlovag, östlich Ogulin, Otocac, Gospic, sowie südlich und östlich von Drniš). Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.hcr.hr
Rauchverbot: In Gaststätten, Hotels und öffentlichen Einrichtungen. Bei Nichtbeachtung wird eine Geldstrafe von 1.000 Kuna (ca. 120 Euro) fällig.
Klimainformationen
Im Norden von Kroatien herrscht eher kontinentaler Klima. In Dalamtien, Istrien und den Inseln herrscht in der Regel mediteranes Klima
Sicherheitshinweis:
Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Abkommens sowie der Euro-Zone.
Medizinische Hinweise:
die österreichische e-card wird in Kroatien annerkannt.
Verkehr
Allgemeine Informationen
Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein. (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht oder im Nummernschild (blaues EU-Kennzeichenschild) enthalten sein. Die Mitnahme der „Grünen Versicherungskarte“ wird empfohlen.
Geschwindigkeitstabelle
| innerorts | außerorts | Schnellstraße | Autobahn | |
|---|---|---|---|---|
| PKW | 50 | 90 | 110 | 130 |
| Motorrad | 50 | 90 | 110 | 130 |
| Caravan | 50 | 80 | 80 | 90 |
| bis zu 35 t | 50 | 90 | 90 | 130 |
| ab 35 t | 50 | 80 | 80 | 90 |
Info zu Geschwindigkeit
Für Fahrer unter 25 Jahren gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten:
- Ortsgebiet - 50 km/h
- Freiland - 80 km/h
- Schnellstraßen - 100 km/h
- Autobahnen - 120 km/h
Promillegrenze
0,5 %
(gilt auch für Radfahrer). Für Fahrer unter 25 Jahren und Berufskraftfahrer sowie Fahrzeuge über 3,5 t gilt eine Promillegrenze von 0,0!
Verkehrsregeln
- Gespannfahrer müssen 2 Warndreiecke mitführen.
- Kindersicherung im Fahrzeu: Fr Babys und Kleinkinder sind Kindersitze vorgeschrieben. Kinder unter 1,35 m Körpergröße benötigen einen geeigneten Kindersitz. Kinder zwischen 1,35 m und 1,50 m dürfen nur auf dem Rücksitz mitfahren. Kinder unter 3 Jahren dürfen auf dem Vordersitz nur bei deaktiviertem Airbag und nach hinten gerichtetem Kindersitz mitfahren.
- Licht am Tag - -Fahrzeuge müssen vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Bei ausreichenden Sichtverhältnissen ist auch Tagfahrlicht erlaubt. Für Motorräder gilt die Lichtpflicht ganzjährig. Es sollte ein Satz Glühlampen als Reserve mitgeführt werden (gilt nicht für LED- und Xenonscheinwerfer).
- Schul- oder Kinderbusse dürfen während dem Ein- und Ausstieg nicht überholt werden.
- Sicherheitsgurt/Sturzhelm: Verwendungspflicht.
- Unfälle: Immer die Polizei rufen und eine Bestätigung ausstellen lassen. Fahrzeuge mit Karosserieschäden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung wieder ausgeführt werden.
- Warnweste : Alle Personen, die nach einer Fahrzeugpanne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
- Winterausrüstung: Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist Winterausrüstung vorgeschrieben. Auf bestimmten Straßen und Streckenabschnitten (z. B. in den Regionen Gorski Kotar und Lika) besteht zwischen dem 15. November und 15. April Winterausrüstungspflicht. Zulässig sind Winterreifen oder Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe in Kombination mit Schneeketten oder anderen Traktionshilfen.
Zoll
Zolleinfuhr
n einem EU-Mitgliedstaat erworbene und bereits versteuerte verbrauchsteuerpflichtige Waren können von Privatpersonen grundsätzlich ohne nochmalige Besteuerung mitgeführt werden, sofern sie ausschließlich für den Eigenbedarf und nicht zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken bestimmt sind.
Als Richtmengen gelten dabei für Tabakwaren 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren sowie 1.000 g Rauchtabak. Für alkoholische Getränke gelten 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse wie etwa Campari, Port, Madeira oder Sherry, 90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumwein, sowie 110 Liter Bier.
Eine Überschreitung dieser Richtmengen ist im Einzelfall möglich, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass auch die größere Menge ausschließlich für den privaten Eigenbedarf bestimmt ist. Bei anderen mitgeführten verbrauchsteuerpflichtigen Waren kann bei der Einreise anhand verschiedener Kriterien, etwa der Gründe für den Besitz, der Art der Beförderung oder vorhandener Unterlagen über Menge und Herkunft der Waren, geprüft werden, ob diese gegebenenfalls gewerblichen Zwecken dienen.
Zollausfuhr
Die Ausfuhr von Kulturgütern, Waffen sowie geschützten Tier- und Pflanzenarten ist genehmigungspflichtig. Für Bargeld ab 10.000 Euro besteht Deklarationspflicht. Einschränkungen gelten zudem für Medikamente, Lebensmittel sowie gefälschte Markenwaren.
Einfuhr Reservekanister erlaubt
nein
Reservekanister Mengenangaben
10 Liter
Bußgelder
Alkohol am Steuer: je nach Promille und Fahrergruppe 90 bis 2650 Euro
- Rotlichtverstoß: 390–920 Euro
- Überholverstoß: je nach Tatbestand 60 bis 920 Euro
- Parkverstoß: meist ab 30 Euro, Behindertenparkplatz 90 Euro
- Telefonieren am Steuer: 60 Euro
- Warnweste nicht angelegt: 30 Euro
- Fahren ohne Licht: 30 Euro
- 20 km/h zu schnell: 60 Euro
- Über 50 km/h zu schnell: außerorts 660–1990 Euro, innerorts 1320–2650 Euro bzw. Haft möglich
Durchschnittliche Treibstoffpreise
Super: 1,72 €
Diesel: 1,99 €
letzte Aktualisierung 23.04.2026
Infrastruktur
-
Telefonieren von Deutschland aus:
00385 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
-
Telefonieren nach Deutschland:
00 49 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
-
Telefon Polizei
192 oder 112
-
Telefon Rettung
194 oder 112
-
Telefon Feuerwehr
193 oder 112
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Veleposlanstvo Savezne Republike Njemačke
Ulica Grada Vukovara 64
HR-10000 Zagreb
Tel: 003851 63 00 10 0
Fax: 003851 61 55 53 6
E-Mail: info@zagreb.diplo.de
Internet: https://zagreb.diplo.de/hr-de
Botschaft der Republik Kroatien
Ahornstr. 4
10787 Berlin
Tel: 030 2191 5514
Fax: 030 2362 8965
E-Mail: berlin@mvep.hr
Internet: https://mvep.gov.hr/de/de
Tourist Info
Kroatische Zentrale für Tourismus
Stephanstr. 13
60313 Frankfurt/M.
Tel: 069 23 85 35 0
Fax: 069 23 85 35 20
E-Mail: info@visitkroatien.de
Internet: www.croatia.hr/de-de
Feiertage
22.06. Tag des antifaschistischen Kampfes
25.06. Staatsfeiertag
05.08. Tag des Sieges und der nationalen Dankbarkeit
08.10. Unabhängigkeitstag
01.01. Neujahr
01.05. Tag der Arbeit
15.08. Mariä Himmelfahrt
25.12. Weihnachten
13.04.2026 Ostermontag
25.05.2026 Pfingstmontag
01.11. Allerheiligen
26.12. Weihnachten
06.01. Heilige Drei Könige
04.06.2026 Fronleichnam