Frankreich
Titelfoto: stock.adobe.com/© Stefan Schurr
Allgemeine Reiseinformationen
Kontinent: Europa
Hauptstadt: Paris
Fläche: 543.965 km²
Einwohnerzahl: 66.140.423
Kennzeichen: F
Zeitverschiebung: Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
Sprache: Französisch
Netzspannung: 230V, 50 Hz.
Geld / Devisen
Geld/Währung: Euro (€).
Kreditkarten: American Express, MasterCard, Diners Club Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden und können zur Bargeldabhebung mit Kreditkarte oder Bankkarte (Maestro oder V Pay) genutzt werden. Die Akzeptanz bargeldloser Zahlung ist sehr hoch.
Devisenbestimmungen: Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr der Landeswährung.
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist ebenfalls gestattet. Ab 10.000 Euro besteht Deklarationspflicht.
Öffnungszeiten Banken
In Paris und Umgebung: Mo-Fr 10.00-17.00 Uhr. Anderorts: Di-Sa 10.00-13.00 und 15.00-17.00 Uhr. Manche Banken sind samstags bis 12.00 Uhr geöffnet. Am Vortag eines Feiertages schließen die Banken um 12.00 Uhr.
Allgemeine Informationen
Einreise:
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass. Für Andorra (AND) und Monaco (MC) gelten die gleichen Einreisebestimmungen. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 3000
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Kriminalität:
Auf Korsika und in Südfrankreich gibt es hohe allgemeine Kriminalität. Es handelt sich dabei in erster Linie um Eigentumsdelikte wie Einbrüche, Diebstähle und Raubüberfälle. Zum Schutz für Besucher Korsikas und vorwiegend Südfrankreichs werden folgende Verhaltensempfehlungen gegeben: Kein wildes Camping. Kein Übernachten in freier Natur, auch und erst recht nicht im Wohnwagen. Wandern in entlegenen Gebieten nur in größeren Gruppen. Nach Einbruch der Dunkelheit möglichst keine Fahrten und Spaziergänge außerhalb geschlossener Ortschaften. Keine Wertsachen in geparkten Autos lassen.
Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt). Die Mitnahme von Hunden und Katzen unter 3 Monaten ist verboten. Für einige Hunderassen besteht ein Mitnahmeverbot.
Rauchverbot gilt für öffentliche Gebäude, öffentliche Verkehrsmittel, am Arbeitsplatz sowie in der Gastronomie. Hier dürfen aber unter bestimmten Bedingungen Raucherräume eingerichtet werden.
Das Rauchverbot gilt auch innerhalb von Kraftfahrzeugen, wenn Kinder unter 18 Jahren mit an Bord sind.
Klimainformationen
Frankreich profitiert von einem gemäßigten, angenehmen Klima.
Das Land teilt sich in vier Klimazonen:
Feuchtes Küstenklima mit oft frischen Sommern westlich der Linie Bayonne-Lille, halbkontinentales Klima mit strengen Wintern und heißen Sommern im Elsass, in Lothringen, entlang des Rhônetals und im Gebirge (Alpen, Pyrenäen und Zentralmassiv), Übergangsklima mit kalten Wintern und heißen Sommern im Norden, in der Pariser Region und im Zentrum des Landes, mediterranes Klima mit milden Wintern und sehr heißen Sommern im Süden Frankreichs.
Verkehr
Allgemeine Informationen
Nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) wird empfohlen.
Geschwindigkeitstabelle
| innerorts | außerorts | Schnellstraße | Autobahn | |
|---|---|---|---|---|
| PKW | 50 | 80 | 110 | 130 |
| Motorrad | 50 | 80 | 110 | 130 |
| Caravan | 50 | 80 | 110 | 130 |
| Wohnmobil | 50 | 80 | 110 | 130 |
| bis zu 35 t | 50 | 80 | 110 | 130 |
| ab 35 t | 50 | 80 | 100 | 110 |
Info zu Geschwindigkeit
Für Gespanne mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t gilt auf Schnellstraßen sowie Autobahnen 90 km/h.
Wetterbedingte Geschwindigkeitsreduzierungen
In Frankreich werden Tempolimits automatisch bei Nässe/Wetter reduziert (auch ohne zusätzliche Schilder):
Reduzierte Limits bei Regen:
- Autobahn → 110 km/h (statt 130).
- Schnellstraße → 100 km/h (statt 110).
- Landstraße → meist 80 km/h.
- Sicht unter 50 m (z. B. Nebel) → 50 km/h überall.
Promillegrenze
0,5 ‰ (0,2 ‰ bei Führerscheinbesitz bis 3 Jahre).
Die Mitführung eines nach französischer Norm(NF X20-70) zertifizierten Alkoholtesters (frz.: éthylotest) für alle Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kleinkrafträder bis 50 ccm und maximaler Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) ist zwar verpflichtend, das Fehlen eines solchen Testers wird aber nicht mit einem Bußgeld bestraft.
Den französischen Vorgaben entsprechende Einweg-Atemtester (Blasröhrchen) sind überall in Frankreich in Apotheken, Supermärkten und Tankstellen für ca. 2-5 € erhältlich.
Verkehrsregeln
Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf den Vordersitzen befördert werden, außerdem ist ein dem Alter und Größe des Kindes entsprechender Kindersitz Pflicht.
Für Motorradfahrer gilt Helmtragepflicht (EU-Norm entsprechend und mit zusätzlichen Reflektoren ausgestattet) und Handschuhpflicht (CE-Norm)
In Tunnels und Galerien ist das Abblendlicht immer für alle Fahrzeuge vorgeschrieben. Die franz. Regierung empfiehlt allerdings am Tag immer mit Abblendlicht zu fahren.
Warnwesten:
Es muss mindestens eine reflektierende Warnweste (EN 471) im Fahrzeug mitgeführt werden. Alle Personen, die bei einer Panne oder Unfall das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
Auch für jeden Radfahrer besteht außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnwestenpflicht! Diese muss bei schlechten Sichtverhältnissen, auch tagsüber, getragen werden und dient der Verkehrssicherheit. Verstöße werden mit 35 € geahndet.
Winterausrüstung:
Es besteht in Frankreich keine generelle Winterreifenpflicht, sie kann jedoch bei entsprechenden Witterungsverhältnien durch Beschilderung angeordnet werden. In Gebirgsregionen (Alpen, Vogesen, Pyrenäen, Jura- und Zentralmnassiv und Korsika) zwischen 1. November und 31. März sind Winterreifen verpflichtend vorgeschrieben. Schneeketten: Schneeketten sind erlaubt, Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt.
Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt.
Jegliche Ablenkung z.B. durch Essen, Schminken oder der Griff in das Handschuhfach können mit 75 € bestraft werden. Das Betrachten eines Bildschirmes wird mit 1500 € Bußgeld geahndet (Navigationsbildschirm ausgenommen).
Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
Autobahnen sind gebührenpflichtig.
Gelb-markierte Straßenränder bedeuten: Parken verboten.
Blau-markierte Straßenränder bedeuten: Parken nur mit Parkscheibe.
Dashcam erlaubt, Radarwarngeräte verboten
Umweltzonen
Dauerhafte Umweltzonen ZFE-m (Zone à Faibles Émissions mobilité) für Pkw gibt es bisher in Paris, Grenoble (ab 1. Juli 2023), Lyon, Marseille, Montpellier, Nizza,
Reims, Rouen, Straßburg und Toulouse, weitere Städte sollen folgen. Temporäre Umweltzonen - „Circulation différenciée“ ZPA
Diese Umweltzonen gelten nur zeitweise und werden bei Überschreitung bestimmter Luftschadstoffgrenzwerte aktiviert. Sie werden vor Ort durch elektronische
Anzeigetafeln, in den Medien und auf dieser Karte bekanntgegeben. Temporäre Umweltzonen gibt es u.a. in den Metropolregionen Paris, Grenoble, Lille,
Lyon, Marseille, Rennes, Saint-Étienne, Straßburg, Toulouse, im Vallée de l‘Arve (Département Haute-Savoie) sowie in zahlreichen weiteren Départements. Auch die
Städte Annecy und Chambéry haben eigene temporäre Umweltzonen eingerichtet. Weitere ausführliche Informationen zu den Umweltzonen finden Sie bei den Mautinformationen Frankreich. Alle Informationen und Bestellmöglichkeiten der Crit'Air-Plakette finden sich zudem auf folgenden Webseiten:
www.certificat-air.gouv.fr/de (offizielle Webseite des französischen Umweltministeriums, Webseite ist komplett auf deutsch verfügbar)
www.lez-france.fr/de/ (Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine kommerzielle Webseite mit umfassenden Informationen zur französischen Umweltplakette. Ein Erwerb der Plakette über diesen Anbieter ist jedoch um ein Vielfaches teurer als über die offizielle Seite des Ministeriums. Wir empfehlen den Bezug über das französische Umweltministerium, siehe oben.)
Wichtige Info zum Abschleppen in Frankreich
Allgemeines
- In Frankreich ist das Abschleppen auf Autobahnen und Schnellstraßen (Autoroutes & voies express) streng geregelt.
- Sie dürfen dort nicht selbst einen Abschleppdienst bzw. den ACV rufen oder abschleppen.
Panne auf der Autobahn
- Nutzen Sie die orangefarbenen Notrufsäulen am Straßenrand
oder wählen Sie die Notrufnummer 112. - Es wird Ihnen ein zugelassener Abschleppdienst („dépanneur agréé“) zugewiesen.
- Die Preise sind staatlich festgelegt und damit einheitlich.
Kosten (Richtwerte)
- Abschleppen auf der Autobahn kostet je nach Fahrzeugart etwa:
- ca. 130–180 € (PKW, tagsüber)
- Zuschläge nachts, am Wochenende oder bei schwierigem Zugang
- Die Preise gelten innerhalb eines bestimmten Radius (meist bis zur nächsten Ausfahrt/Werkstatt).
Abschleppen außerhalb von Autobahnen
- Auf normalen Straßen dürfen Sie:
- selbst einen Abschleppdienst wählen
- in Ausnahmefällen auch privat abschleppen, aber nur unter bestimmten Bedingungen
Regeln beim privaten Abschleppen
Falls Sie außerhalb von Autobahnen selbst abschleppen:
- Nur über kurze Strecken
- Mit Abschleppstange oder -seil
- Warnblinkanlage einschalten
- Geschwindigkeit: maximal 25 km/h
- Beide Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein
- Der Fahrer im abgeschleppten Fahrzeug muss bremsen können
Sicherheit
- Tragen Sie eine Warnweste, sobald Sie das Fahrzeug verlassen
- Stellen Sie ein Warndreieck auf (mind. 30 m Abstand)
Begeben Sie sich hinter die Leitplanke, wenn möglich
Auf der Autobahn
- Nutzen Sie die orangefarbenen Notrufsäulen am Straßenrand
→ Diese verbinden Sie direkt mit der Autobahnzentrale - Alternativ: Wählen Sie die Notrufnummer 112
- Ihnen wird automatisch ein zugelassener Abschleppdienst geschickt
Wichtig: Sie dürfen keinen eigenen Abschleppdienst rufen
Auf normalen Straßen
Sie können selbst Hilfe organisieren:
- Durch den ACV
- Einen lokalen Abschleppdienst („dépannage“)
- Ihre Kfz-Versicherung / Schutzbrief-Hotline
Zoll
Zolleinfuhr
In EU-Mitgliedstaaten eingekaufte, bereits versteuerte Waren können problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für ihren Eigenbedarf erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge für den Eigenbedarf:
Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g, 200 Zigarren, 1000 g Rauchtabak.
Alkoholische Getränke: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.
Einfuhr Reservekanister erlaubt
nein
Bußgelder
Alkohol am Steuer: ab 135 Euro
20 km/h zu schnell: ab 135 Euro
Über 50 km/h zu schnell: 1500 Euro
Rotlichtverstoß: ab 135 Euro
Überholverstoß: ab 135 Euro
Parkverstoß: ab 10 Euro
Telefonieren am Steuer: ab 35 Euro
Warnweste nicht angelegt: 90 Euro
Durchschnittliche Treibstoffpreise
Super: 2,02 €
Diesel: 2,24 €
letzte Aktualisierung 23.04.2026
Infrastruktur
-
Telefonieren von Deutschland aus:
Von Deutschland nach Frankreich: 0033 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
-
Telefonieren nach Deutschland:
Von Frankreich nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
-
Telefon Polizei
112 / 17
-
Telefon Rettung
112 / 15
-
Telefon Feuerwehr
112 / 18
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
13/15, Avenue Franklin D. Roosevelt
75008 Paris
Tel.: 01 53 83 45 00
Fax: 01 53 83 45 02
E-Mail:
Internet: www.paris.diplo.de
Französische Botschaft
Pariser Platz 5
10117 Berlin
Tel.: 030 590 03 90 00
Fax: 030 590 03 91 10
E-Mail: visas.francfort-de@diplomatie.gouv.fr
Internet: www.ambafrance-de.org
Tourist Info
Atout France - Französische Zentrale für Tourismus
Zeppelinallee 37
60325 Frankfurt/Main
Fax: 069 745556
E-Mail: info@atout-france.fr
Internet: https://de.france.fr/de
Ferien
Alle Regionen
Feiertage
26.12 Weihnachten
01.01. Neujahr
01.05. Tag der Arbeit
15.08. Mariä Himmelfahrt
25.12. Weihnachten
13.04.2026 Ostermontag
14.05.2026 Christi Himmelfahrt
25.05.2026 Pfingstmontag
01.11. Allerheiligen
11.11. Gedenktag zum Ende des ersten Weltkrieges
26.12. Weihnachten
03.04.2026 Karfreitag (regional unterschiedlich)
08.05. Siegestag
14.07. Nationalfeiertag
05.04.2026 Ostersonntag