Blick auf Fahnen europäischer Länder.

Bosnien-Herzegowina

Titelfoto: stock.adobe.com/© Stefan Schurr

Inhalt:
Allgemeine Reiseinformationen

Kontinent: Europa

Hauptstadt: Sarajevo

Fläche: 51.209 km²

Einwohnerzahl: 3.164.253

Kennzeichen: BIH

Zeitverschiebung: Mitteleuropäische Zeit (MEZ), in Bosnien-Herzegowina gilt auch die europäische Sommerzeit

Sprache: Bosnisch, Kroatisch und Serbisch.

Netzspannung: 230 V, 50 Hz

Geld / Devisen

Währung: Konvertible Mark (BAM, Banknoten gibt es in den Nennwerten 200, 100, 50, 20, 10, Münzen  sind im Wert von 5, 2 und 1 KM sowie 50, 20, 10 und 5 Fenings (Pfennig) im Umlauf.

1 Euro = 1,95553 BAM (der Wechselkurs zwischen Euro und BAM ist  fixiert)

 Geldwechsel: Umtauschempfehlung im Reiseland.

Geldautomaten:  Geldautomaten sind in Städten und touristischen Zentren weit verbreitet. DGeld kann meist problemlos mit Debitkarten und Kreditkarten behoben werden. Nicht alle Karten werden bei allen Geldautomaten akzeptiert.

Devisenbestimmungen: Bargeld oder Wertpapiere im Wert von mehr als 10.000 Euro müssen bei der Ein- und Ausreise deklariert werden.

Kreditkarten: Kreditkarten werden zunehmend und in vielen Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert; die Akzeptanz ist in größeren Städten und touristischen Zentren am besten

Öffnungszeiten Banken

Mo-Fr 08.30-14.30 Uhr.

Allgemeine Informationen

Einreise:

Visumfrei bis 90 Tage Aufenthalt für deutsche Staatsbürger mit einem noch 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass. Es besteht Meldepflicht bei der nächsten Polizeibehörde binnen 48 Stunden nach Einreise bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als 3 Tagen. Bei Hotelunterkunft erfolgt die Anmeldung durch das Hotel. Bei Einreise ist auch der Nachweis von min. 150 KM (ca. € 75) pro Aufenthaltstag notwendig. Der Nachweis kann in bar oder per Kreditkarte oder anderen vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannte Zahlungsmittel erfolgen. Achtung: Der deutsche 'Vorläufige Personalausweis' wird nicht anerkannt!

Wichtiger Hinweis: Aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 können derzeit Ein- und auch Durchreisebestimmungen von den hier aufgeführten abweichen. Aktuelle Informationen hierzu auf unserer Webseite und beim Auswärtigen Amt.

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin
Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de

Klimainformationen

Das Klima im Norden und in den tieferen Lagen  von Bosnien-Herzegowina ist  meist  gemäßigt-kontinental. In den Gebirgsregionen ist es alpin geprägt und  in der südlichen Herzegowina mediterran.

Sicherheitshinweis:

Minenfelder sind auch entlang von Durchzugsstraßen zum Teil nicht geräumt, Warnschilder sind oft nicht sichtbar. Das Verlassen der befestigten Straßen kann auch in der Nähe der Hauptstadt lebensgefährlich sein.

Medizinische Hinweise:

Rauchverbot: In öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln besteht Rauchverbot, die Regelungen sind jedoch je nach Landesteil unterschiedlich und werden unterschiedlich streng umgesetzt; in der Gastronomie ist Rauchen vielfach noch erlaubt

Verkehr

Allgemeine Informationen

Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Die IVK Internationale Versicherungskarte ('Grüne Karte') ist in Bosnien-Herzegowina gültig, jedoch nur, wenn die Abkürzung „BIH“ eingetragen ist. Trotzdem wird bei Einreise ab und an behauptet, dass die Grüne Versicherungskarte keine Gültigkeit habe und der Abschluss einer Kfz-Versicherung erforderlich sei. Der zusätzliche Abschluss einer Kurzkasko-Insassen- und Unfallversicherung im Heimatland wird dringend empfohlen. Das Nationalitätskennzeichen „ D“ muss am Fahrzeug angebracht sein (auch wenn bereits mit EU-Plakette versehen). Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs, wird eine Benutzervollmacht benötigt.

Geschwindigkeitstabelle

  innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn
PKW 50 80 100 130
Motorrad 50 80 100 130
Caravan 50 80 80 80
bis zu 35 t 50 80 100 130

Info zu Geschwindigkeit

Promillegrenze

0,3 Promille. 0,0 Promille bei Führerscheinbesitz unter 3 Jahren oder für Lenker unter 21 Jahren

Verkehrsregeln

  • Transport von Kindern im Fahrzeug - Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in einer geeigneten Rückhaltevorrichtung und mit deaktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz befördert werden.Kinder unter 5 Jahren benötigen einen Kindersitz auf dem Rücksitz.
    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mit einer geeigneten Rückhaltevorrichtung (Kindersitz oder Sitzerhöhung) mitfahren.
  • Winterreifenpflicht: Vom 01.11. bis zum 01.04. sind Winterreifen (M+S-Kennzeichnung) vorgeschrieben. Alternativ sind Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe zulässig, wenn Schneeketten oder eine geeignete vergleichbare Ausrüstung montagefertig mitgeführt und bei winterlichen Straßenverhältnissen verwendet werden.
  • Licht am Tag: Abblendlicht muss auch am Tag eingeschaltet sein.
  • Warnwestenpflicht Das Mitführen einer Warnweste und das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges auf Landstraßen und Autobahnen ist für Fahrer von Kraftfahrzeugen vorgeschrieben. Es wird empfohlen, je nach Zahl der Insassen mehrere Warnwesten mitzuführen.
  • Radarwarngeräte sind verboten. Dashcams sind  erlaubt. 

Der Straßenzustand ist außerhalb von Autobahnen und Hauptverkehrsadern teils schlecht; befestigte Straßen sollten aufgrund fortbestehender Minengefahr nicht verlassen werden. Fahrten bei Nacht sind generell zu vermeiden. Keine Anhalter mitnehmen, da insbesondere beim Grenzübertritt der Verdacht der Schleusung entstehen kann. 

Verkehrskontrollen werden immer von mindestens zwei Polizisten durchgeführt. Evtl. Strafen bei Verstößen können gegen Quittung sofort bezahlt werden. Den Zusatz, dass bei Nichtzahlung der Führerschein vorübergehend einbehalten wird, würde ich streichen, weil ich dafür in den aktuellen offiziellen Quellen keine belastbare Bestätigung finde. ADAC weist stattdessen darauf hin, dass nicht beglichene Bußgelder bei einer späteren Einreise Probleme verursachen können.

Mitführpflichten im Fahrzeug

  • Abschleppseil (3-5m lang),
  • Ersatzlampenset (außer für Xenon und LED Leuchten),
  • Reservereifen oder. Reifen-Reparaturset)
  • Verbandkasten
  • Warndreieck (2 Warndreieck für Gespannfahrer),
  • Warnweste

Hat das in Österreich oder Deutschland zugelassene Kfz keine EU Kennzeichen, ist das „A Pickerl“ oder der „D“-Sticker am Heck verpflichtend.

Zoll

Zolleinfuhr

Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld, Schecks und Wertpapieren ist grundsätzlich erlaubt. Beträge im Wert von mehr als 10.000 Euro müssen bei jeder Grenzüberquerung deklariert werden. 

Nichtgewerbliche Waren im persönlichen Reisegepäck sind bis zu einem Wert von 600 BAM pro Person und Tag abgabenfrei. 

Für Tabakwaren und alkoholische Getränke gelten gesonderte Freimengen: 

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak 
  • 1 Liter Spirituosen über 22 Vol.-% oder 2 Liter alkoholische Getränke bis 22 Vol.-%, zusätzlich 4 Liter Stillwein und 16 Liter Bier. 

Für Reisende unter 17 Jahren gelten diese Freimengen für Tabak und Alkohol nicht. 

Arzneimittel für den persönlichen Bedarf dürfen mitgeführt werden, Medikamente mit psychotropen Substanzen müssen mit ärztlicher Dokumentation nachgewiesen und beim Zoll deklariert werden. Für Fleisch, Milchprodukte sowie bestimmte Pflanzen und Samen gelten besondere Einfuhrbestimmungen.

Einfuhr Reservekanister erlaubt

ja

Reservekanister Mengenangaben

5 Liter

Camping

Freies Camping ist nicht erlaubt. 

Bußgelder

  • Alkohol am Steuer: ab 200 KM
  • Rotlichtverstoß: 100–300 KM
  • Überholverstoß: 100–300 KM
  • elefonieren am Steuer: 100–300 KM
  • Warnweste nicht angelegt: derzeit kein sauber bestätigter einheitlicher Betrag
  • Fahren ohne Licht: derzeit kein sauber bestätigter einheitlicher Betrag
  • 20 km/h zu schnell: 50 KM
  • Mehr als 30 km/h zu schnell: 400–1000 KM

Durchschnittliche Treibstoffpreise

Super: 1,37 €

Diesel: 1,73 €

letzte Aktualisierung 01.04.2026

Infrastruktur

  • Telefonieren von Deutschland aus:

    00387 + Ortsvorwahl ( ohne Null )+ Teilnehmernummer.

  • Telefonieren nach Deutschland:

    0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

  • Telefon Polizei

    112 oder 122

  • Telefon Rettung

    124

  • Telefon Feuerwehr

    123

Deutsche Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Njemačka Ambasada


Skenderija 3


71000 Sarajevo


Tel.: 00387 33 56 53 00


Fax: 00387 33 21 24 00, 20 64 00


E-Mail: über das Kontaktformular auf der Hompage


Internet:www.sarajewo.diplo.de


Botschaft von Bosnien und Herzegowina


Ibsenstraße 14


10439 Berlin


Tel.: 030 81 47 12 10


Fax: 030 81 47 12 11


E-Mail: mail@botschaftbh.de


Internet: www.botschaftbh.de

Tourist Info

Tourismusinformation

https://www.tourismbih.com 

Feiertage

01.01. Neujahr

02.01. Neujahr (2-tägig)

01.05. Tag der Arbeit (2 tägig)

01.03. Unabhängigkeitstag

25.11. Nationalfeiertag