14.02.2020 Wolfgang Sievernich

Musterfeststellungsklage: VW bietet Klägern eigenen Vergleich an

Die Vergleichsgespräche zwischen dem Volkswagen-Konzern und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wurden im Rahmen der Musterfeststellungsklage abgebrochen. VW bietet den registrierten Betroffenen einen eigenen Vergleich an.


Laut VW sollen hohe Honorarforderungen seitens der Verbraucherschutz-Anwälte Grund für den Abbruch der Verhandlungen gewesen sein. So hätten diese pauschal 50 Millionen Euro für die Abwicklung gefordert, die VW nicht bereit sei, zu bezahlen. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, wehrt sich gegen die Vorwürfe. Seiner Ansicht nach zeige der Autohersteller mangelnde Bereitschaft an einem transparenten, vertrauenswürdigen und für Verbraucher sicheren System zur Abwicklung des Vergleichs. Die Honorarforderungen der Rechtsanwälte sind seiner Meinung zufolge nicht der Grund für den Abbruch der Verhandlungen.

VW bietet eigenen Vergleich an

Volkswagen hat in einer Pressemeldung am 14. Februar 2020 einen eigenen Vergleich mit den Betroffenen in Aussicht gestellt – ohne Beteiligung der Verbraucherzentrale Bundesverband. Um jahrelange Prozesse hunderttausender klagender VW-Kunden zu umgehen, bietet das Unternehmen an, bis zu 830 Millionen Euro an registrierte Kläger der Musterfeststellungsklage auszuschütten. Auf diese Summe hatten sich vzbv und VW noch vor dem Abbruch geeinigt. Je nach Fahrzeug und Fahrzeugalter sollen zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro ausgezahlt werden. Um für die Vergleichszahlung in Frage zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Kunde muss einen von der Dieselthematik betroffenen Volkswagen EA 189 (Diesel, Euro5, Baujahr 2009 bis 2014) erworben haben.
  2. Der Kunde hat sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale gegen den Volkswagen-Konzern angeschlossen und sich im Klageregister erfolgreich eingetragen.
  3. Beim Erwerb des Fahrzeugs befand sich der Wohnsitz in Deutschland.
  4. Das Fahrzeug wurde vor dem 1. Januar 2016 gekauft.
  5. Der Kläger ist aktuell privater Eigentümer des Fahrzeugs.

Einzelfall-Klagende und Kläger innerhalb von Sammelklagen sind in diesem Fall nicht vergleichsberechtigt.

Eintrag in Online-Plattform für Vergleichsangebot

Auf einer Online-Plattform sollen Kunden der Marken VW, Audi, Skoda und Seat ab Ende März nach Registrierung individuelle Vergleichsangebote für Einmalzahlungen einsehen können. Bis dahin sollten sich Interessierte unter vergleich.volkswagen.de in einen E-Mail-Newsletter eintragen, um vom Unternehmen zum VW-Vergleich auf dem Laufenden gehalten zu werden.

Titelfoto: stock.adobe.com/ifeelstock 


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