30.01.2024 Jessica Blank

Brille oder Kontaktlinsen: Was ist erlaubt?

Wer eine Brille oder Kontaktlinsen zum Autofahren benötigt, bekommt diese oft direkt bei Ausstellung in den Führerschein eingetragen. Wird die Sehhilfe erst später notwendig, gelten andere Regeln. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.


In älteren Führerscheinen steht die Schlüsselzahl 12 ganz unten, bei den neuen Karten unten links. Foto: Jessica Blank

FAQ zur Schlüsselzahl 01 „Sehhilfe“

Die häufigste im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl ist 01. Sie steht für „Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz“. Dazu gibt es mehrere Unterpunkte:

  • 01.01 bedeutet Brille,
  • 01.02 Kontaktlinse(n),
  • 01.03 Schutzbrille,
  • 01.05 Augenschutz,
  • 01.06 Brille oder Kontaktlinsen,
  • 01.07 spezifische optische Hilfe.

Diese Eintragung erfolgt meist direkt bei Erstausstellung des Führerscheins, für die ein Sehtest verpflichtend ist. Wir erklären, welche Regeln gelten und ob man eine erst später benötigte Sehhilfe nachtragen lassen muss.

Was gilt, wenn nur die Schlüsselzahl 01 (ohne weitere Angabe) eingetragen ist?

  • „Wenn nur die Schlüsselzahl 01 ohne weitere Angabe eingetragen ist, muss prinzipiell eine Sehhilfe getragen werden. Der Fahrer hat hier die Auswahl, ob er eine Brille trägt oder Kontaktlinsen“, so die ARCD-Rechtsberatung der Nürnberger Anwaltskanzlei Aldebert.

Welche Konsequenzen drohen, wenn man Kontaktlinsen trägt, obwohl nur Brille im Führerschein eingetragen ist (oder umgekehrt)?

  • Ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro droht, wenn der Fahrer nicht genau das trägt, was angeordnet wurde (entweder Brille oder Kontaktlinsen).

Unter welchen Umständen kann die Sehhilfe ausgetragen werden?

  • Wird keine Brille mehr benötigt, kann die Schlüsselzahl 01 im Führerschein ausgetragen werden. Laut ARCD-Rechtsberatung müsse hierzu ein entsprechender Antrag bei der Führerscheinstelle am Wohnort gestellt werden. Nur die Führerscheinstelle könne die Auflage streichen. Für den Antrag brauche man eine Bescheinigung über das Sehvermögen. In der Regel sei dies ein normaler Sehtest.

Ist ein Nachtrag verpflichtend, wenn man später eine Brille benötigt, diese aber nicht im Führerschein eingetragen ist?

  • „Wenn jemand erst einige Zeit, nachdem er den Führerschein erhalten hat, Brillenträger wird, so muss er auf jeden Fall Brille oder Kontaktlinsen beim Autofahren benutzen. Eine Pflicht zu einem Nachtrag in die Fahrerlaubnis gibt es nicht. Soweit bekannt, hat der Gesetzgeber bislang nicht festgelegt, dass nach Erwerb des Führerscheins eine weitere Kontrolle der Sehkraft erfolgen muss. Die Überprüfung der Sehkraft liegt praktisch in der Eigenverantwortung des Autofahrers“, so die ARCD-Rechtsberatung. Dies könnte sich jedoch im Zuge der anstehenden Reform der EU-Führerscheinrichtlinie ändern.

Welche Strafen drohen, wenn man ohne Sehhilfe fährt, obwohl diese notwendig wäre?

  • „Fährt man ohne Sehhilfe, obwohl diese eingetragen ist, muss man ein Verwarngeld von 25 Euro bezahlen. Wird man von der Polizei erwischt, kann diese anordnen, dass man nicht mehr weiterfahren darf“, erklärt die ARCD-Rechtsberatung. Auch ohne Eintragung im Führerschein sollte eine Sehhilfe getragen werden, wenn diese notwendig ist. Laut § 2 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt: „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.“ Die Fahrerlaubnisbehörde kann aufgrund mutmaßlicher Gefährdung des Straßenverkehrs ein augenärztliches Gutachten anordnen. Wenn ein Visus von weniger als 0,7 je Auge festgestellt, ist auch ein Nachtrag im Führerschein notwendig. 

 

Titelfoto: stock.adobe.com/©Valerii Honcharuk


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