Häufig gestellte Fragen 

Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen zum ARCD, den Clubleistungen und zu Ihrer ARCD-Mitgliedschaft.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, dann kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular oder rufen Sie an: 0 98 41 / 409 500.


Allgemeine Fragen

Wie erreiche ich die ARCD-Notrufzentrale?

ARCD-Mitglieder können jederzeit auf Hilfe bei Panne oder Unfall vertrauen. Die ARCD-Notrufzentrale ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar. Sie erreichen die Notfallhilfe bei Panne und Unfall telefonisch unter

  • aus dem Inland: 0 98 41 / 4 09 49
  • aus dem Ausland: 0049 - 98 41 / 4 09 49

Die Notrufnummern finden Sie auch auf Ihrer ARCD-Clubkarte und der ARCD-Autoplakette.

Sie wünschen Informationen oder Beratung? 
Sie erreichen die ARCD-Clubzentrale telefonisch montags bis freitags von 8 Uhr bis 19 Uhr, samstags von 9 Uhr bis 14 Uhr unter Telefon 0 98 41 / 4 09 500 – sowie per E-Mail oder Fax.

Wo finde ich meine Mitgliedsnummer?

Ihre ARCD-Mitgliedsnummer finden Sie ganz einfach auf der Vorderseite Ihrer ARCD-Clubkarte.

Kann das Clubmagazin Auto&Reise abbestellt werden?

Sie können den postalischen Versand des Clubmagazins einstellen lassen. Melden Sie sich dazu bei unserem Mitgliederservice per Telefon 0 98 41 / 4 09 500  oder E-Mail.
Da das Clubmagazin das offizielle Mitteilungsorgan des ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. ist, erhalten Sie es im Falle wichtiger Clubinformationen dennoch zugestellt. So ist sichergestellt, dass Ihnen keine wichtigen Nachrichten entgehen.

Wie registriere ich mich für den ARCD-Mitgliederbereich?

Die notwendigen Schritte für Registrierung und Login haben wir für Sie übersichtlich dargestellt:

Zur Anleitung


Fragen zur ARCD-Mitgliedschaft

Ab wann beginnt meine ARCD-Mitgliedschaft?

Ihre Mitgliedschaft beginnt frühestens einen Tag nach dem Antragseingang bei uns oder zum gewünschten Eintrittsdatum in der Zukunft. 

Welche Laufzeit hat meine ARCD-Mitgliedschaft?

Ihre Mitgliedschaft ist zunächst für ein Jahr gültig. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Beitragsperiode schriftlich oder auf elektronischem Weg gekündigt wird.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Sie können Ihre Mitgliedschaft direkt über unser entsprechendes Online-Formular, per Post, Fax oder E-Mail schriftlich kündigen. Die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Beitragsperiode an den ARCD e.V. Mitgliederservice, Postfach 4 40, 91427 Bad Windsheim erfolgen. 

Wie kann ich meine Daten – z. B. Anschrift, Bankverbindung oder Namen – ändern?

Sie können die Änderung Ihrer persönlichen Daten über unseren Mitgliederbereich vornehmen. Dazu müssen Sie sich erstmalig über den oben auf der Website orange markierten Button registrieren. Oder Sie kontaktieren unseren Mitgliederservice telefonisch (0 98 41 / 4 09 500) oder per Mail (mitglieder@arcd.de)

Die Änderung von Bankverbindungsdaten müssen uns schriftlich mitgeteilt werden. Entweder per E-Mail, Post oder über das Formular im Mitgliederbereich. Eine telefonische Mitteilung und Annahme ist leider nicht möglich.

Wann wird eine Partnermitgliedschaft benötigt? Die Absicherung gilt doch auch für meinen Ehe- oder Lebenspartner?

Eine separate Partnermitgliedschaft ist dann erforderlich, wenn auf Ihren Partner ein eigenes Fahrzeug zugelassen ist. Denn nur dann genießt er oder sie umfänglichen Schutz und profitiert darüber hinaus von den zusätzlichen Clubleistungen des ARCD.
Eine Partnermitgliedschaft kann nur in Kombination mit einer (bestehenden) Vollmitgliedschaft abgeschlossen werden. Ihr Ehe- oder Lebenspartner muss mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnen.

Die Partnermitgliedschaft kann hier abgeschlossen werden. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 34,90 EUR.

Braucht mein erwachsenes Kind (über 18 Jahre) eine eigene Mitgliedschaft oder ist es im Rahmen meiner Mitgliedschaft abgesichert?

Volljährige Kinder sind über Ihre ARCD-Mitgliedschaft abgesichert, wenn sie mit einem Fahrzeug unterwegs sind, das auf Sie als ARCD-Mitglied zugelassen ist. Um auch in anderen Fahrzeugen (eigenen, geliehenen oder gemieteten) von den Leistungen des ARCD profitieren zu können, ist der Abschluss einer separaten Mitgliedschaft erforderlich. Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bieten wir den günstigen Tarif für junge Fahrer zum ermäßigten Beitrag von 34,90 EUR/Jahr an – mit vollem Leistungsumfang.

Ich habe mein Auto verkauft, endet damit meine Mitgliedschaft?

Nein, ein Fahrzeugverkauf oder eine Fahrzeugabmeldung ist kein Grund für die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft. Sie profitieren weiterhin von den personenbezogenen Leistungen des Schutzbriefes und Vorteilen der ARCD-Mitgliedschaft: zum Beispiel als Fahrer eines fremden Fahrzeugs oder bei Panne oder Unfall mit Ihrem Fahrrad.
Außerdem genießen Sie diversen Schutz bei Reisen im Ausland und können darüber hinaus vielfältige ARCD-Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Möchten Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen, so ist dies zum Ablauf Ihrer Beitragsperiode möglich. Die Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ablauf der Beitragsperiode schriftlich zugehen: per Post, Fax, E-Mail oder über unser Online-Formular.


Fragen zu den ARCD-Schutzbriefleistungen

Wer ist über die ARCD-Mitgliedschaft versichert?

Versicherungsschutz besteht für Sie als ARCD-Mitglied und berechtigte Fahrer und Insassen eines Fahrzeugs, das auf Sie zugelassen ist. Auf Reisen besteht darüber hinaus Versicherungsschutz für Ihren ehelichen oder nichtehelichen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner sowie die minderjährigen Kinder, die mit Ihnen im selben Haushalt leben.

Für welche Fahrzeuge gilt der ARCD-Schutzbrief?

Versichert sind Fahrzeuge, die auf Sie als ARCD-Mitglied zugelassen sind und die Sie privat nutzen. Versichert sind auch Mietwagen und Fahrzeuge, die Sie im Rahmen von Carsharing nutzen oder Fahrzeuge anderer, die Sie als berechtigter Fahrer nutzen.

Versichert sind folgende Fahrzeuge:

  • Pkw, die als Personenkraftwagen zugelassen sind, auch mit alternativen Antrieben bzw. Elektroantrieb – mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Pkw zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung.
  • Wohnmobile bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse (Wohnmobile sind Campingfahrzeuge, die als sonstige Kraftfahrzeuge zugelassen sind mit einer Höhe von maximal 3,2 m sowie einer Länge von max. 8 m und einer Breite von max. 2,55 m. Alle Maße verstehen sich einschließlich Ladung, Auf- oder Anbauten).
  • Krafträder und Roller, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen.
  • Mopeds sowie Roller mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.
  • Mitgeführte Wohnwagen, Reisegepäck- und Bootsanhänger mit höchstens einer Achse (Achsen mit weniger als 100 cm Abstand gelten als eine Achse.), welche zum Schadenzeitpunkt von einem versicherten Fahrzeug gezogen wurden.

Die versicherten Fahrzeuge dürfen nach ihrer Bauart und Ausstattung nur zur Beförderung von maximal neun Personen bestimmt sein und zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht gewerblich/beruflich genutzt werden.

Besteht der ARCD-Schutz auch, wenn ich fremde Fahrzeuge fahre?

Der ARCD-Schutzbrief ist personenbezogen. So sind Sie als ARCD-Mitglied als Fahrer eines eigenen oder eines fremden Fahrzeuges geschützt. Ihr Schutz gilt also auch, wenn Sie mit einem Mietwagen unterwegs sind oder ein Fahrzeug eines Bekannten/Familienangehörigen nutzen. 

Mein Fahrzeug ist aus steuerlichen Gründen als Lkw eingetragen. Ist es versichert, da es nur privat genutzt wird?

Nein, Fahrzeuge mit einer Lkw-Zulassung sind über unseren Schutzbrief leider nicht versichert.

Unser Firmenmobilitätsschutz bietet Ihnen hierfür eine geeignete Absicherung.

In welchen Länder gilt der Schutz durch den ARCD-Schutzbrief?

Sie genießen Schutz in ganz Europa sowie den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Für welche Fahrräder gilt der ARCD-Fahrradschutzbrief?

Versichert sind alle Fahrräder, inkl. Fahrräder mit einer Motorunterstützung bis max. 250 Watt und max. 25 km/h, egal ob es sich dabei um eigene oder geliehene Fahrräder handelt.
Außerdem versichert sind mitgeführte Fahrradanhänger (z. B. Kinder- oder Lastenanhänger) mit einer maximalen Zuladungslast von 50 kg.

Der Schutz gilt in ganz Europa sowie den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Für geliehene Fahrräder beschränkt sich der Versicherungsschutz auf Schadenereignisse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der Versicherungsschutz besteht für Sie als ARCD-Mitglied, Ihren ehelichen oder nichtehelichen Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder sofern diese mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.


Nach einem Schadenfall

Ich habe die Pannenhilfe/Unfallhilfe nach einem Schadenfall selbst organisiert? Übernimmt der ARCD die Kosten?

Haben Sie als ARCD-Mitglied eine Pannenhilfe oder eine Abschlepphilfe selbst organisiert, so übernehmen wir die Kosten für die Pannenhilfe bis zu 100 Euro bzw. die Kosten für die Abschlepphilfe bis zu 150 Euro. Kontaktieren Sie dazu unseren Mitgliederservice.

Ich hatte einen Unfall und das Abschleppen meines Fahrzeugs wurde durch die Polizei organisiert. Übernimmt der ARCD die Kosten?

Wurde die Abschlepphilfe nach einem Unfall durch die Polizei organisiert, so übernehmen wir die Kosten bis zu 150 Euro. Kontaktieren Sie dazu unseren Mitgliederservice.

Kann mein Fahrzeug in meine Wunschwerkstatt abgeschleppt werden?

Ihr Fahrzeug wird im Rahmen der ARCD-Schutzbriefleistung in die nächstgelegene Fachwerkstatt abgeschleppt. 
Bitte stimmen Sie sich direkt mit der Notrufzentrale ab, wenn Ihr Fahrzeug in ein bestimmte Werkstatt gebracht werden soll. Dies kann nur im individuellen Fall beantwortet werden.


Fragen zur Beitragszahlung

Wann wird mein Beitrag fällig?

Die Laufzeit Ihrer Mitgliedschaft beträgt jeweils 12 Monate. Der Jahresbeitrag ist daher jeweils am 1. bzw. 15. des Monats fällig, in dem Ihr neues Beitragsjahr beginnt.

Kann ich meinen Mitgliedschaftsbeitrag in Raten zahlen?

Eine Ratenzahlung ist leider nicht möglich. Ihr ARCD-Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines neuen Beitragsjahres im Voraus zu bezahlen.

Wann muss ich meinen Beitrag zahlen?

Der Jahresbeitrag ist jeweils am 1. bzw. 15. des Monats fällig, in dem ein neues Beitragsjahr beginnt.

Wie kann ich meinen Beitrag zahlen?

Am einfachsten zahlen Sie den Jahresbeitrag per SEPA-Rahmenlastschriftmandat.  Dabei wird die Beitragssumme zum fälligen Termin automatisch durch den ARCD eingezogen. Das SEPA-Rahmenlastschriftmandat können Sie HIER herunterladen und uns anschließend per Post oder E-Mail zusenden. Sie können Ihren Beitrag auch per Rechnung begleichen, die Sie dann jährlich von uns per Post erhalten.


Meine ARCD-Clubkarte

Ich habe meine Clubkarte verloren. Wie bekomme ich eine neue?

Wenn Sie Ihre ARCD-Clubkarte verloren haben oder wenn sich Ihr Name geändert hat, dann erhalten Sie von uns auf Wunsch kostenlos eine neue Clubkarte. Kontaktieren Sie dazu unseren Mitgliederservice per Mail: mitglieder@arcd.de oder Telefon: 0 98 41 / 4 09 500. Oder Sie nutzen unser Formular zu Anforderung einer neuen Clubkarte.

Zum Anforderungsformular

Wie lange ist meine Clubkarte gültig?

Die ARCD-Clubkarte ist bis zum Ende Ihrer Mitgliedschaft gültig. 


Werden Sie jetzt Teil des ARCD. Wir freuen uns auf Sie.

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