08.01.2024 Jessica Blank und Thomas Schreiner

Diese Veränderungen kommen 2024

Das neue Jahr bringt wieder einmal einige Veränderungen mit sich. Manche treten bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft, andere folgen im Jahresverlauf. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für 2024 in den Bereichen Fahrzeug, Finanzen, Führerschein und Reise zusammengefasst.


Fahrzeug

  • Bereits seit 2018 sind Winter- und Ganzjahresreifen auf ihrer Flanke mit dem „Alpine“-Symbol (Berg mit Schneeflocke) gekennzeichnet. Vorher waren Pneus für die kalte Jahreszeit lediglich mit dem „M+S“-Symbol versehen. Reifen, auf denen nur „M+S“ eingeprägt ist, gelten ab 30. September 2024 nicht mehr als Winterreifen und dürfen somit nicht als solche verwendet werden.
    Es drohen dann auch die üblichen Bußgelder für Fahren ohne passende Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen (ab 60 Euro und ein Punkt in Flensburg).
    Die meisten Winter- und Ganzjahresreifen tragen allerdings schon seit Jahren beide Kennzeichnungen.
     
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  • Neu zugelassene Pkw müssen ab dem 7. Juli 2024 über eine Blackbox mit Datenspeicher verfügen. Der sogenannte Event Data Recorder (EDR) zeichnet fortlaufend Daten auf, die immer wieder überschrieben werden. Bei einem Unfall können diese helfen, den Hergang aufzuklären. Die Blackbox befindet sich meist im Airbag-Steuergerät, da dort die Informationen von Beschleunigungssensoren zusammenlaufen. Daten wie Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel, Position und Airbag-Auslösung werden auf der Blackbox gespeichert.
  • Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt verpflichtend für Neuwagen werden verschiedene Assistenzsysteme wie Notbremsassistent, Notfallspurhalteassistent, intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Müdigkeitswarner, Rückfahrassistent und Notbremslicht.
  • Zeitgleich gelten neue Regeln für Cybersecurity in allen neu zugelassenen Pkw, Lkw und Bussen in der EU. Nach dem UN-Regelwerk müssen Autohersteller Systeme installieren, die die Software des Fahrzeugs vor Cyberangriffen schützen. Volkswagen nimmt daher zum Beispiel den Up aus dem Programm, da der Kleinstwagen hierfür eine komplett neue Elektronikarchitektur bräuchte und dies zu teuer wäre.

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  • Wer eine grüne Plakette auf seinem Kennzeichen hat, muss 2024 mit seinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung. In welchem Monat diese fällig ist, steht oben – „auf 12 Uhr“ – auf der Plakette. Danach bekommt das Fahrzeug eine blaue HU-Plakette für die nächsten 24 Monate bis 2026.

Finanzen

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  • Schneller angehoben als geplant wird am 1. Januar 2024 die CO2-Abgabe. Die nächste Stufe beträgt 45 statt 40 Euro pro Tonne CO2, verkündete die Bundesregierung bei der Vorstellung des Haushalts 2024. Aufgrund der hohen Energiekosten hatte die Regierung 2023 die Erhöhung ausgesetzt.
  • Direkt damit verbunden sind die Spritpreise und Heizkosten. Berechnungen zufolge steigen die Preise für Benzin und Diesel um etwa 4,5 Cent pro Liter. Vergleichbares gilt wegen der Erhöhung der CO2-Abgabe auch für Heizöl und Erdgas.

  • Käufer von Elektroautos mussten ursprünglich ab 1. Januar 2024 mit weniger Förderung vom Staat rechnen. Aber auch der reduzierte Umweltbonus fiel den Sparplänen der Bundesregierung kurzfristig zum Opfer. Seit dem 18. Dezember 2023 um 00:00 Uhr können keine neuen Anträge für den Umweltbonus mehr gestellt werden. Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind bereits zugesagte Förderungen von dem Aus nicht betroffen und werden ausgezahlt. Genaue Infos gibt es hier auf der Website des BAFA.
    Über die Treibhausgas-Minderungsquote (THG) können E-Auto-Besitzer sich weiterhin eine Prämie zurückholen, indem sie die eingesparten CO2-Emissionen „weiterverkaufen“.
     
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  • Ob und wann die Förderung privater Ladestationen (Wallbox) mit Solarstrom 2024 in eine zweite Runde geht, ist noch unklar. Die Förderbank KfW verweist auf das Bundesverkehrsministerium (BMVD), das plant, 200 Millionen Euro für weitere Anträge zur Verfügung zu stellen (Stand: Dezember 2023).

  • Bei der Kfz-Versicherung ändern sich 2024 die Einstufungen der Typklassen. Betroffen sind rund 13 Millionen Autobesitzer, für ca. 7,4 Millionen Fahrzeuge gelten höhere Einstufungen. 5,4 Millionen Autofahrer profitieren durch eine bessere Einstufung.

Führerschein

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  • Besitzer von rosafarbenen oder grauen Führerscheinen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind, müssen das Dokument bis zum 19. Januar 2024 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen – sonst droht ein Verwarngeld von zehn Euro. Die Geburtsjahrgänge 1971 und später, deren Führerscheine vor 1999 ausgestellt wurden, sind bis 19. Januar 2025 dran. Alle Informationen zum Führerscheinumtausch finden Sie hier auf der ARCD-Website.

  • Die neue EU-Führerschein-Richtlinie mit überarbeiteten Regeln für Kraftfahrer ab 2024 befindet sich auf der Zielgeraden. Am 7. Dezember 2023 stimmte der Ausschuss für Verkehr und Tourismus (TRAN) im EU-Parlament über den Berichtsentwurf zur kommenden Richtlinie ab. Mit der knappen Mehrheit von einer Stimme wurde der Kompromiss im TRAN angenommen.
    Im Vorfeld öffentlich teils scharf kritisierte Vorschläge wie Nachtfahrverbote und Tempolimits für Fahranfänger, ein „SUV-Führerschein“ für schwere Pkw oder die Erhöhung des Mindestalters für bestimmte Führerscheinklassen wurden mehrheitlich abgelehnt. Auch künftig soll es den einzelnen EU-Mitgliedstaaten möglich sein, das Mindestalter beim Fahrerlaubniserwerb zu senken. Bekräftigt wurde damit das Votum für eine europaweite Einführung des Begleiteten Fahrens, wie es bereits seit Jahren in Deutschland und Österreich mit deutlichen Erfolgen für die Verkehrssicherheit praktiziert wird.

    Anders als die EU-Verkehrsminister stimmten die Abgeordneten des Verkehrsausschusses mehrheitlich für gesetzlich verpflichtende ärztliche Überprüfungen der Fahrtauglichkeit bei der Ausstellung und Erneuerung des Führerscheins. Gelten soll dies für alle Führerscheinbesitzer. Zukünftig sollen Autofahrerinnen und Autofahrer alle 15 Jahre nachweisen, dass sie die körperliche und geistige Tauglichkeit für das Führen eines Kraftfahrzeugs erfüllen. Für Menschen über 70 Jahren kann die Gültigkeitsdauer zusätzlich verkürzt werden.

    Laut Interessengemeinschaft EAC European Automobile Clubs, zu deren Gründungsmitgliedern der ARCD zählt, wird die finale Abstimmung zur neuen EU-Führerschein-Richtlinie im Plenum des Europäischen Parlaments im Januar 2024 erwartet.

Reisen

  • Die Deutsche Bahn kündigte an, ab 2024 bis zu 25 Prozent mehr Sitzplätze in den ICE-Verbindungen Berlin – München bzw. Rhein/Ruhr anzubieten. Zudem soll es auf ausgewählten Strecken bis zu fünf tägliche Fahrten und schnellere Verbindungen geben. Neu im Angebot ist der Nightjet in Zusammenarbeit mit der österreichischen Bundesbahn (ÖBB), der dreimal pro Woche nachts von Berlin nach Paris beziehungsweise Brüssel fahren soll – ab Herbst 2024 sogar täglich.
     
Foto: Deutsche Bahn/Volker Emersleben

  • In Österreich gilt bis Januar 2025 eine neue gelbe Vignette, die für zehn Tage, zwei Monate oder ein Jahr digital oder alternativ etwa im ARCD-Shop als Klebevignette erhältlich ist. Neu ist die Tagesvignette für 8,60 Euro, die nur digital erworben werden kann.
  • Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse – das betrifft neben Bussen und Lkw auch schwere Wohnmobile – gilt auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen eine fahrleistungsabhängige Maut: die Go-Maut. Dafür müssen diese Fahrzeuge mit einer Go-Box ausgestattet werden. Ab 1. Januar 2024 wird mit der CO2-Bemautung ein zusätzliches Tarifkriterium eingeführt. Schon im Dezember 2023 wurde deshalb vom höchsten zulässigen Gesamtgewicht auf die technisch zulässige Gesamtmasse umgestellt. Es gilt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2029 für Fahrzeuge, die vor dem 1. Dezember 2023 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen erstmals zugelassen wurden und bei denen ebenfalls vor dem 1. Dezember 2023 ein zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt wurde. Preise und weitere Infos zu den neuen Mautkriterien finden Sie hier auf der Website des österreichischen Autobahnbetreibers Asfinag.
  • Ebenfalls digital werden soll ab Ende 2024 die Vignette in Kroatien. Das Ziel: Staus an den Mautstationen vermeiden.
  • Die neue Klebevignette für die Schweiz kostet ab 2024 umgerechnet 44 statt 42 Euro und ist wie die österreichischen Mehrtagesvignetten im ARCD-Shop erhältlich.

Foto: Jessica Blank
  • Für Familien gibt es eine gravierende Veränderung, wenn sie verreisen möchten: Der Kinderreisepass für Kinder bis zwölf Jahre wird ab 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt. Alte Kinderreisepässe können noch bis zum Ablaufdatum verwendet werden.
    Grund für die Abschaffung sind die mangelnden Sicherheitsmerkmale des bisherigen Kinderreisepasses, der deswegen in manchen Ländern nicht akzeptiert wurde. So wird für die Einreise häufig ein elektronischer Speicherchip verlangt, auf dem ab sechs Jahren Fingerabdrücke hinterlegt sind.
    Nun müssen Eltern abwägen, ob sie in einen weltweit anerkannten Reisepass investieren, der zwar sechs Jahre gültig ist, aber nur solange das Kind auf dem Passbild eindeutig erkennbar ist. Alternativ können Eltern einen Personalausweis beantragen, der allerdings nur im EU-Ausland beziehungsweise im Schengenraum verwendet werden kann. Auch hier muss die zweifelsfreie Identifizierbarkeit mittels Lichtbild gegeben sein.
    Alle Informationen und Preise zum Thema Kinderreisepass haben wir in einem separaten Beitrag auf der ARCD-Website für Sie ausführlich zusammengestellt.

Titelbild: stock.adobe.com/© wetzkaz


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