Wir sind für Sie im Einsatz – auch während der Corona-Pandemie
Alle Service-Leistungen des ARCD sind weiterhin gesichtert unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19).
Unsere Notrufzentrale ist rund um die Uhr besetzt und hilft Ihnen im Notfall weiter.
Für allgemeine Auskünfte, Fragen oder Service können Sie die ARCD-Clubzentrale zu den üblichen Bürozeiten telefonisch, per Mail oder Fax erreichen.
So sind wir erreichbar
Im Notfall: Rund um die Uhr unter Telefon 09841 / 409 49
Bei Fragen, für Rat und Service:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00
Samstag von 9:00 bis 14:00
Unter Telefon 09841 / 409 500
Per Mail: mitgliederservice@arcd.de
Per Fax: 09841 / 409 264
Pannen- und Unfallhilfe – rund um die Uhr
Wir sichern die Mobilität der ARCD-Mitglieder rund um die Uhr – auch während der Coronakrise.
Unsere Pannenhelfer sind weiterhin im Einsatz für kompetente Hilfe zu jeder Zeit und an jedem Ort.
Dabei steht die Unterstützung unserer Mitglieder genauso im Fokus wie die Sicherheit und Gesundheit der Helfer.
Alle Vertragspartner sind daher stets zur aktuellen Lage und zu den geltenden Hygiene-Vorschriften informiert.
Reiseinformationen und aktuelle Hinweise
Was Reisende wissen müssen
Regelungen für rückkehrende Reisende aus Risikogebieten
Jeder, der aus dem Ausland nach Deutschland einreist, kann sich innerhalb von 72 Stunden kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Einreisende aus Risikogebieten sind dazu seit dem 8. August verpflichtet
Besteht eine Testpflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet?
Ja. Wer einreist und sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss nach der Testpflichtverordnung des BMG auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle entweder ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen oder innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise einen Test machen. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer.
Was passiert nach einem postitiven bzw. nach einem negativen Test?
Ein positives Testergebnis führt dazu, dass die betroffene Person sich für 14 Tage in Quarantäne begeben muss.
Ein negatives Testergebnis führt in den meisten Ländern dazu, dass keine häusliche Quarantäne mehr erforderlich ist. In bestimmten Ländern ist dafür jedoch eine Wiederholungstestung nach einigen Tagen notwendig.
Wer muss sich in Quarantäne begeben?
Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort 14 Tage lang zu isolieren. Das gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat.
Jeder, der sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich bei der zuständigen Gesundheitsbehörde melden und die Aufenthaltsadresse angeben. Die Gesundheitsämter überwachen die Quarantänepflicht.
Nach einem vorliegenden negativen Test entfällt die Quarantänepflicht. In manchen Bundesländern ist jedoch ein Wiederholungstest nach einigen Tagen notwendig.
Die Regelung zur Quarantänepflicht wird von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen. Bitte erkundigen Sie sich ggf auf der Internetseite Ihres Bundeslandes, wie die Quarantäneregelung konkret aussieht.
Wie erfahren die Gesundheitsämter von positiven bzw. negativen Testergebnissen?
Für Tests, die in Deutschland durchgeführt werden, besteht eine sogenannte Labormeldepflicht. Das heißt: Die Labore müssen positive Testergebnisse dem zuständigen Gesundheitsamt melden.
Negative Testergebnisse werden nicht von den Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet. Ein negatives Testergebnis müssen Reisende, die aus einem Risikogebiet kommen, daher selbst mit der vom Arzt ausgestellten Testbescheinigung auf Anforderung gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle nachweisen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html
Reisen und Urlaub in Deutschland
Wenn man Urlaub in Deutschland machen möchte, muss man die Regeln im jeweiligen Bundesland beachten. Das ist besonders wichtig, wenn man aus einer Region kommt, in der sich viele Menschen neuinfiziert haben. Häufig kann das Vorweisen eines negativen Coronatests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, notwendig sein.
Bitte informieren Sie sich deshalb vorab auf der Internetseite des Bundeslandes, in das Sie reisen möchten, über die Regelungen vor Ort.
Bundesweit gilt:
- Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen
- Kontakte sollten gering gehalten werden und sich möglichst auf einen konstanten Personenkreis beschränken
- Treffen besser im Freien
- Großveranstaltungen sind bundesweit bis 31. Oktober untersagt
Den Bund-Länder-Beschluss vom 17. Juni zu diesen gemeinsamen Regelungen finden Sie hier.
Regelungen in den einzelnen Ländern
Die Bundesländer entscheiden in vielen Punkten selbständig– unter Beachtung von Hygiene- und Abstandskonzepten – über die Einführung oder Aufhebung einschränkender Maßnahmen. Dabei wird die regionale Entwicklung der COVID-19-Infektionszahlen berücksichtigt. Die jeweiligen Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in Ihrer Region gelten, finden Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes.
Auch der deutsche Tourismusverband bietet eine Übersicht zu den geltenden Länderverordnungen
Urlaub im Ausland – was ist möglich
Grundsätzlich ist der Urlaub für Deutsche in EU-Ländern seit Mitte Juni wieder möglich. Dennoch gelten auch hier für manche Länder Reisewarnungen.
Die Reise ins EU-Ausland kann möglicherweise mit Problemen verbunden sein. Welche Länder das sind und welche Regelungen in anderen Ländern gelten, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts. Bitte informieren Sie sich generell vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen. In vielen Ländern ist eine Einreise aus Deutschland derzeit nicht möglich.
Wo gelten COVID-19 Reisewarnungen?
Welche Regionen und Länder als Risikogebiet eingestuft sind, können Sie dieser Liste des RKI entnehmen. Zu den Risikogebieten gehören viele Länder außerhalb Europas.
Auch das Auswärtige Amt aktualisiert laufend die Sicherheits- und Reiseinformationen bzgl. der COVID-19-Reisewarnungen. Weitere Informationen finden Sie hier
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Gestaltung des Alltags während der Corona-Pandemie, zum Erkennen und Deuten von Symptomen, zur Corona-Warn-App oder Informationen zu den Tests finden Sie hier
Wie sieht es in anderen Ländern der EU aus? Welche Regelung gelten dort?
Am 15. Juni hat die Europäische Kommission „Re-open EU“ in Betrieb genommen, eine Internetplattform mit wichtigen Hinweisen und Informationen, die eine Wiederherstellung der Freizügigkeit und die Wiederaufnahme des Tourismus in ganz Europa ohne Risiken für die Sicherheit ermöglichen soll.
Damit man Reisen und Urlaube im Sommer und in der Zeit danach leichter zuverlässig planen kann, werden auf der Plattform Echtzeit-Informationen über Grenzregelungen, Verkehrsmittel, Reisebeschränkungen, Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (Abstandsregeln, Gesichtsmasken usw.) sowie weitere praktische Tipps für Reisende zur Verfügung gestellt. Über die Länderwahl erhält man spezifische Hinweise zu den geltenden Regelungen der gewählten Region.