Für die einen ist es der erste motorisierte Untersatz. Für die anderen eine flexible Alternative auf dem Weg zur Arbeit oder die einzige Möglichkeit, eigenständig mobil zu bleiben. Es gibt viele Gründe, ein Leichtkraftrad oder einen Kleinkraftwagen zu fahren. Das dazu nötige Nummernschild bekommen Sie bei Ihrem ARCD – gemeinsam mit einer hervorragenden Versicherung.
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Mofa-Kennzeichen: Eine sichere Nummer.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung können Sie als ARCD-Mitglied auch Teilkasko-Schutz für Kleinkrafträder oder Kleinkraftwagen abschließen.
Gegenüber Pkw und Motorrad stellt die Straßenverkehrsordnung geringere Anforderungen, wenn es um das Führen eines Leichtkraftrades geht. So brauchen schwach motorisierte Fahrzeuge nicht regelmäßig zu einer Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Auch sind Roller, Mofa und Co. in Deutschland von der Steuer befreit. Um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, werden im Wesentlichen nur zwei Dinge benötigt:
- Betriebserlaubnis oder Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt
- Versicherungskennzeichen
Anders als Pkw oder Motorrad werden schwach motorisierte Fahrzeuge nicht behördlich zugelassen. Sie bekommen also kein Nummernschild mit öffentlichem Stempel. Stattdessen erwirbt der Fahrer ein Versicherungskennzeichen. Dies ist der Nachweis einer Kfz-Versicherung. Das Versicherungskennzeichen ist immer für ein Verkehrsjahr gültig. Dieses läuft jeweils vom 1. März bis Ende Februar des nächsten Jahres.
Verschiedene Gesellschaften bieten Versicherungskennzeichen, die allgemein auch als Mopedschild bezeichnet werden. Unterschiede bestehen allerdings sowohl bei Preis als auch Leistung. Vor dem Kauf sollten Fahrzeughalter daher insbesondere auf eine ausreichende Deckungssumme achten. Denn die aus einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall resultierenden Kosten können schnell in die Millionen gehen.
Was Sie zum Erwerb eines Versicherungskennzeichens benötigen
Die Palette der schwach motorisierten Fahrzeugen ist groß. Neben Rollern und Mofas zählen inzwischen E-Bikes und S-Pedelcs ebenso dazu, wie motorisierte Rollstühle oder kleine Lieferwagen. Deshalb sind zur Beantragung eines Versicherungskennzeichens einige Informationen notwendig. Diese können der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs entnommen werden:
- Hersteller
- Fahrzeug-Identifikationsnummer (Fahrgestellnummer)
- Antriebsart
- Baujahr
Wird ein Versicherungskennzeichen für das Fahrzeug eines minderjährigen Fahrers benötigt, so ist außerdem die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Schützen Sie Ihre Mobilität
Mit dem Erwerb eines Versicherungskennzeichens erwerben Sie automatisch die im Pflichtversicherungsgesetz vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines leicht motorisierten Fahrzeugs. Diese schützt andere vor Schäden, die von Ihnen verursacht werden.
Egal ob Sie Ihr Leichtkraftfahrzeug zur Freizeitgestaltung oder für den Weg zur Schule oder Arbeit nutzen – es ist für Sie in der Regel unverzichtbar. Deshalb raten die Versicherungs-Experten des ARCD dazu, optional eine Teil-Kaskoversicherung mit abzuschließen. Diese hilft, wenn Ihr Fahrzeug durch folgende Ereignisse Schaden nimmt:
- Diebstahl
- Sturm
- Hagel