01.09.2021 Bettina Glaser

Winterschlaf für Reisemobile: Wo Besitzer legale und sichere Abstellplätze finden

Noch sind viele Camper mit ihren Fahrzeugen unterwegs. Doch bald werden die Tage kürzer, die Temperaturen ­sinken und das ein oder andere Reisemobil wird in den Winterschlaf versetzt. Tipps für diejenigen, denen eine passende Abstellmöglichkeit zu Hause fehlt.


Nicht jeder Wohnmobil- oder Campingbusbesitzer steht auf Wintercamping – und so schickt der ein oder andere sein Fahrzeug in die Winterpause. Manch einer meldet es von Oktober bis März ab. Doch wohin damit?

Am Straßenrand
Eine Möglichkeit: am Straßenrand parken. Mit den steigenden Zulassungszahlen sieht man besonders in Wohngebieten immer mehr abgestellte Reisemobile. Doch gerade in Großstädten ist Parkraum knapp bemessen. Legal ist das Abstellen dort dennoch – unter folgenden Voraussetzungen: Das Wohnmobil muss zugelassen sein, ein zulässiges Gesamt­gewicht von weniger als 7,5 Tonnen und eine gültige HU-Plakette haben. Wichtig dabei ist, dass die Fahrzeuge innerhalb der Parkflächenmarkierungen bleiben müssen und keine Straßenschilder verdecken oder andere behindern dürfen. Gerade auf Anwohner sollte man Rücksicht nehmen, ggf. mit ihnen Rücksprache halten und zum Beispiel Fenster nicht verdecken. Parkplätze mit Zusatzzeichen „Pkw“ sind tabu und Mobile mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamt­gewicht dürfen zum Parken ausgewiesene Gehwege nicht benutzen. An engen Straßenstellen muss ausreichend Platz für das Durchfahren von Fahrzeugen größtmöglicher Breite bleiben: 2,55 Meter und ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 Metern. Natürlich müssen die Besitzer regelmäßig nachsehen, ob ein mobiles Halteverbotsschild das Parken in der Zwischenzeit verbietet. Und ob alles in Ordnung ist, denn vor Dieben, Vandalismus und Unwetter ist das Fahrzeug auch in verkehrsberuhigten Siedlungen nicht sicher.

Auf extra Abstellplätzen
Anders sieht das bei der zweiten Möglichkeit aus: Geschützt vor Langfingern und teilweise auch vor Wind und Wetter stehen Reisemobile auf umzäunten Plätzen, in gemieteten Hallen oder Scheunen. Auch abgemeldete Fahrzeuge können hier – anders als im öffentlichen Parkraum – während des Winters unterkommen. Auf diesen umfriedeten Grundstücken sind diese 18 Monate über die Ruheversicherung geschützt und warten vergleichsweise ­sicher auf das Erwachen im Frühling.
Hier ist übrigens auch der passende Platz für abgekoppelte Wohnanhänger, denn die dürfen höchstens zwei Wochen auf öffentlichen Parkflächen abgestellt werden.

Vorbereitungen für längeres Abstellen:
- Reifendruck um etwa 0,5 bar erhöhen, damit die Reifen nicht so schnell einen Standplatten bekommen
- Wasseranlage vollständig entleeren
- Wenn möglich Bordbatterie an das 230-Volt-Netz anschließen, um Entladung zu verhindern, oder ausbauen und zu Hause laden (nicht bei Photovoltaik)
- Gasflaschen zudrehen
- Hängeschränke öffnen und Polster aufstellen, damit Luft zirkulieren kann
- Evtl. Reisemobil mit luftdurchlässiger Hülle vor Schmutz schützen