26.04.2021 Wolfgang Sievernich

Sicherheitsabstand: Kurz vor knapp

Ungenügender Sicherheits­abstand gehört zu einer der häufigsten Unfallursachen auf deutschen Straßen. Fast 50.000 Mal kamen im Jahr 2019 Menschen bei Unfällen aufgrund eines zu geringen Abstands zu Schaden. Häufig schätzen Autofahrer ­sowohl das Gefahrenpotenzial als auch die Entfernung zu anderen Verkehrsteilnehmern falsch ein. Blindes Vertrauen in die ­Abstandsregeltechnik moderner Fahrzeuge kann zudem böse Folgen haben.


Und wieder klebt mir einer am Heck. Nur wenige Meter trennen uns. Ob in der Stadt, auf der Landstraße oder der Autobahn, je nach Verkehrsfluss lassen sich gefühlt ständig solche Drängler im Straßenverkehr beobachten, wobei der Vordermann noch nicht mal langsam unterwegs sein muss. Dabei heißt es doch in der Straßenverkehrsordnung (StVO), Paragraf 4, dass der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich bremst. Um den Abstand zu vorausfahrenden Pkw und Lkw korrekt einzuschätzen, gibt es eine Faustformel – die sogenannte halbe Tacholänge. Diese besagt, dass außerorts der gebotene Sicherheitsabstand in Metern mindestens der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit entsprechen sollte. Bei 100 Kilometern pro Stunde müsste der Sicherheitsabstand also mindestens 50 Meter betragen. Ist doch ganz einfach, oder?
 

Drängeln wird vom Vordermann als extrem unangenehm empfunden. Das schließt aber nicht aus, dass der Bedrängte auch zum Täter werden kann, indem er den Drängler vorsätzlich ausbremst oder deutlich langsamer fährt. Foto: DVR

Faustregel kompliziert für Autofahrer

Das ist es aber nicht, wie Prof. Dr. Josef Krems, Leiter der Forschungsgruppe Allgemeine & Arbeitspsychologie an der TU Chemnitz sagt: „Das Problem ist, dass es sich dabei um eine Daumenregel handelt, die den korrekten Abstand plausibel machen soll, in der praktischen Umsetzung aber keine große Rolle spielt, weil sie zu kompliziert ist.“

Denn will der Autofahrer sich des korrekten Abstands zum Vordermann versichern, muss er den Blick auf den Tacho richten, die Geschwindigkeit ablesen, den Wert durch zwei teilen und diesen als Entfernung zum vorausfahrenden Auto einschätzen. Hilfestellung geben die an Autobahnen und Landstraßen seitlich montierten Leitpfosten, die in Deutschland in der Regel 50 Meter voneinander entfernt stehen. „Fahranfänger tun sich damit schwerer als erfahrene Autofahrer“, sagt Prof. Krems, aber auch Ältere hätten mit der Entfernungseinschätzung so ihre Schwierigkeiten. Bei niedrigem Verkehrsaufkomen lässt sich die Faustregel meist noch umsetzen. Im dichten Verkehr stoßen sicherheitsbewusste Autofahrer mit dieser Methode aber an ihre Grenzen, insbesondere wenn sich Überholende in den Zwischenraum setzen. „Deshalb verkürzen manche Autofahrer den Abstand bewusst, damit kein anderes Auto in die Lücke fährt und man sonst in der Schlange immer weiter nach hinten durchgereicht würde“, erklärt Prof. Krems.

In der Folge fahren viele Autofahrer zu nahe auf den Vordermann auf, ohne sich über die Unfallgefahren im Klaren zu sein. Besonders junge Fahrer halten sich oft nicht an den Sicherheitsabstand. Laut Statistischem Bundesamt war 2019 rund jeder sechste Fehler eines 18- bis 24-Jährigen bei Unfällen mit Personenschaden auf einen Abstandsfehler zurückzuführen. Bei den 25- bis 34-Jährigen war es sogar die häufigste Unfallursache.
 

Die Grenzen zwischen dichtem Auffahren und Drängeln sind fließend. Der Straftatbestand der Nötigung aber bedeutet etwa, dass der Drängler den Vordermann durch dichtes Auffahren bei hohem Tempo unter Druck setzt, ihn vorbeizulassen. Foto: DVR
Die meisten Abstandsvergehen und Abstandsunfälle erfolgen in der Stadt. Aufgrund der geringen Geschwindigkeitsunterschiede gehen die meisten Zusammenstöße aber glimpflich aus. Die Polizei empfiehlt, bei 50 Kilometern pro Stunde drei Wagenlängen Platz zum Vordermann zu lassen. Foto: Foto: stock.adobe.com/© Kadmy

Insgesamt kam es 2019 aufgrund ungenügenden Sicherheitsabstands zu 49.470 Un­fällen mit Personenschaden. Im Corona-Jahr 2020 waren es 38.366, allerdings wurde diese Zahl durch den ersten Lockdown verfälscht. Aus ihr lässt sich keine nachhaltige Tendenz für den Straßenverkehr ableiten. 28.720 der im Jahr 2019 genannten Unfälle entfielen auf den städtischen Bereich. Dort gingen die meisten Zusammenstöße aufgrund geringer Geschwindigkeitsunterschiede aber glimpflich aus. „Im Stadtverkehr finden Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kollisionen bei maximal 60 km/h statt. Dabei entstehen meist keine lebensbedrohlichen Verletzungen, erst recht, wenn der Vordermann noch eine Eigengeschwindigkeit hat“, erläutert Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV).

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) empfiehlt, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Stadt bei 50 km/h rund 15 Meter beziehungsweise drei Pkw-Längen entsprechen sollte. Anders verhält es sich auf der Autobahn. Dort ist nicht nur die Verkehrsdichte höher, sondern auch die Geschwindigkeit. „Kommt es auf Autobahnen zu einem Verkehrsunfall, ist infolge der gefahrenen Geschwindigkeiten die kinetische Energie bei ungenügendem Sicherheitsabstand entsprechend höher. Dies führt in der Regel zu schwereren Verletzungen und höherem Sachschaden“, erläutert ein Sprecher des Hessischen Landeskriminalamts.

Dabei scheinen manche Autofahrer zu glauben, auch bei höherem Tempo jederzeit der Situation gewachsen zu sein. Ein Irrglaube, wie der Humanwissenschaftler Prof. Krems darlegt: „Die Leute meinen, sie wären bei hohen Geschwindigkeiten hoch konzentriert und damit besser in der Lage, auf kritische Situationen angemessen reagieren zu können – eine Illusion, da der persönliche Eindruck nicht ausreicht, um in Gefahrensituationen wirklich adäquat reagieren zu können.“ Daher sei es besonders gefährlich, wenn nicht nur nahe aufgefahren, sondern auch noch gedrängelt werde.

Mehrjährige Freiheitsstrafe bei Nötigung möglich

Dazu ARCD-Vertragsanwalt Christian Aldebert: „Nötigen heißt, dem Betroffenen durch Gewalt, etwa bedrängendes Auffahren, ein seinem Willen widerstrebendes Verhalten aufzuzwingen. Das Verhalten des Auffahrenden muss körperlich empfunden und es muss zu einer physisch merkbaren Angstreaktionen gekommen sein. Dabei muss eine gewisse Intensität und Dauer der Einwirkung vorliegen.“ Bei einer Kontrolle riskiere der Drängler eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, Punkte sowie den Entzug der Fahrerlaubnis. Folgenlos bliebe aber auch das unbewusst zu nahe Auffahren nicht. Dabei handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Schweregrad mit Geldstrafen, Punkten und dem Entzug des Führerscheins geahndet werden könne.

Ließe der Vordermann den dicht auffahrenden Hintermann nicht passieren und verhielte er sich regelkonform, indem er etwa die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit einhielte, entstünde ihm daraus juristisch kein Nachteil. Anders verhielte es sich, wenn der Bedrängte selbst zum Täter würde und den Drängler mit erzieherischen Maßnahmen wie etwa abruptem Bremsen zurechtweisen wolle. Dieses Verhalten könne vor Gericht je nach Schweregrad bis zur Nötigung mit entsprechenden Konsequenzen verurteilt werden.
 

Bei 157 km/h betrug der Abstand des gelben Dränglers zum Vordermann nur neun Meter! Ihm drohen 320 Euro Bußgeld, zwei Monate Fahrverbot und zwei Punkte. Foto: Polizeipräsidium Mittelhessen
ACC misst die Strecke zum Vordermann und hält den voreingestellten Abstand ein. Die Distanz kann der Fahrer manuell verlängern oder verkürzen, er handelt in diesen Fällen aber eigenverantwortlich. Foto: Audi

ACC nicht immer praktikabel

Technisch lässt sich das Problem des menschlich verursachten mangelnden Sicherheitsabstands mit der Nutzung eines Assistenzsystems lösen: dem Abstandstempomaten, kurz ACC. Dieser hält sowohl die eingestellte Geschwindigkeit als auch den Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen automatisch ein. Erkennen die Sensoren ein langsameres Fahrzeug auf der eigenen Fahrspur, verringert ACC die Geschwindigkeit, der voreingestellte Abstand bleibt erhalten. Fährt der Vordermann schneller oder macht er die Spur frei, beschleunigt ACC das Fahrzeug selbstständig auf das vorher eingestellte Tempo.

„Es gibt aber Situationen, in denen das Fahren mit ACC nicht praktikabel ist. Auf der Berliner Stadtautobahn etwa werden ständig Spuren gewechselt. In der Standardeinstellung des ACC würde der eigene Pkw bei jedem Einschervorgang eines anderen Fahrzeugs nach hinten durchgereicht“, sagt Siegfried Brockmann. Zudem bremst ACC das eigene Fahrzeug auch dann ab, wenn auch nur ein Teil eines anderen Fahrzeugs in die eigene Fahrspur hineinragt, und beschleunigt das Auto erst wieder, wenn die Spur komplett frei ist.

Fahrer bleibt in der Verantwortung

Der einstellbare Abstand zum Vordermann lässt sich vom Autofahrer über ein Drehrädchen oder über einen Schalter am Lenkrad manuell verlängern oder reduzieren. Letzteres kann aber verhängnisvoll werden: „Ähnlich verhält es sich, wenn der Autofahrer den Abstand mit einem Tritt auf das Gaspedal verkürzen würde. In diesen Fällen übernimmt der Fahrer die Verantwortung für sein Handeln, erst recht da ihm visuell bei der Nutzung des ACC über eine Anzeige im Display die verkürzte Distanz dargestellt wird und ihm bewusst sein muss, dass der Sicherheitsabstand bei einer Vollbremsung des Vordermanns nicht mehr ausreicht“, mahnt Brockmann. Und weiter: „Es hat ja einen Grund, wenn die Standardeinstellung des ACC einen längeren Sicherheitsabstand vorgibt. Das Assistenzsystem setzt nicht die Regeln der StVO außer Kraft!“ Brockmann regt deshalb an, dass Autohersteller bei einer Unterschreitung des Sicherheitsabstands durch den Autofahrer einen Warnhinweis im Multifunktionsdisplay einblenden sollten.

Auf Nachfrage des ARCD bei Volkswagen ist damit aber vorerst nicht zu rechnen. „ACC ist als Komfortfunktion konzipiert und soll den Fahrer bei seiner Fahraufgabe lediglich unterstützen“, erläutert ein VW-Sprecher. „Es gibt länderspezifische Vorgaben für einen Mindestabstand, für dessen Einhaltung der Fahrer verantwortlich bleibt. Der relative Abstand zwischen Ist und Soll wird im Kombiinstrument angezeigt, einen Hinweis auf die Einhaltung des länderspezifischen Mindestabstands gibt es in der Betriebsanleitung.“ Wer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zum Vordermann also vorsätzlich verkürzt, muss im Ernstfall damit rechnen, das Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig abbremsen zu können, zu verunfallen und dafür haftbar gemacht werden zu können.
 

Bei jedem Startvorgang des Fahrzeugs wird der adaptive Tempomat (ACC) auf eine Standardeinstellung zurückgestellt, die den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gewährleistet. Foto: Audi
Neben überhöhter Geschwindigkeit und unzureichend gesicherter Ladung sind Abstandsfehler ursächlich für Unfälle durch Lkw-Fahrer. Foto: Polizeipräsidium Westpfalz

Kontrollen nach Unfalllagebild

Auch bei Abstandskontrollen der Polizei hilft ACC nicht als Ausrede. „Ob das ACC eingeschaltet ist oder nicht, ist für die Polizei völlig uninteressant. Der Fahrer hat immer die Verantwortung“, sagt Brockmann.

Die meisten Kontrollen finden auf Autobahnen statt. Wie ein Sprecher des Landeskriminalamtes Hessen erklärt, orientieren sich die Kontrollörtlichkeiten vorrangig am Unfalllagebild. Im direkten Vergleich passieren die meisten Verkehrsunfälle aufgrund von Unterschreitungen des Mindestabstands innerorts. Da die Unfallfolgen getöteter und schwer verletzter Fahrzeuginsassen bei Unfällen auf Autobahnen allerdings deutlich höher als auf anderen Straßen ausfielen, sei auf Autobahnen ein polizeilicher Kontrollschwerpunkt zu sehen. Das Unfallbild auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im außerörtlichen Bereich sei dagegen am unauffälligsten. Da Abstandsverstöße fast nur anlässlich gezielter Kontrollen festgestellt würden und damit Kontrolldelikte seien, sei die Anzahl der festgestellten Verstöße abhängig von der Kontrolldichte zu betrachten.

Mobil, stationär oder per Drohne

Abstandsmessungen erfolgen meist mobil aus Pkw mit Videonachfahrsystemen und anschließender Abstandsberechnung sowie stationär mit Videoüberwachung von Autobahnbrücken aus. An Gründen für weiteren Kontrolldruck mangelt es den Beamten nicht, immerhin waren in den Jahren 2017 bis 2019 in Hessen rund elf Prozent aller Unfälle auf
ungenügenden Sicherheitsabstand zurückzuführen.

In Brandenburg will man Abstandssünder neben den genannten Kontrollmaßnahmen auch mit Drohnen überführen. Diese schweben in Höhen von 70 bis 135 Metern unauffällig und dicht an der Autobahn und beobachten den fließenden Verkehr. Mit einer Videokamera kann die Polizei Abstandsverstöße dokumentieren, eine Kontrollgruppe zieht die Fahrzeuge bei nächster Gelegenheit von der Autobahn.

Trotz des Gefahrenpotenzials und schwerer Unfälle dürften der Polizei aber auch künftig die Abstandssünder nicht ausgehen, wie der auf Verkehrs- und Mobilitätspsychologie spezialisierte Prof. Krems prognostiziert: „Verglichen mit der Gesamtfahrleistung sind selbst ein paar Hunderttausend Unfälle im Jahr extrem wenig. Die Wahrscheinlichkeit, innerhalb von 50 Jahren zu verunfallen, ist für Autofahrer relativ klein. Gerade Vielfahrer erleben eine Menge Situationen, die folgenlos bleiben und nicht bestraft werden.“ Das führe dazu, dass sich Verhaltensgewohnheiten aufgrund ausbleibender Konsequenzen verstärkten. „Obwohl der Mensch weiß, dass gewisse Verhaltensformen grenzwertig sind, übt er sie dennoch aus, weil er davon ausgeht, davonzukommen“, sagt Prof. Krems.
 

In Brandenburg nutzt die Polizei auch Drohnen zur Abstandsmessung. Foto: Polizeipräsidium Brandenburg
Anstelle des vorgeschriebenen Mindestabstands von 50 Metern hielt der Lkw-Fahrer im Bild nur 14 Meter zu seinem Vordermann ein. Die Folge: 80 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister. Foto: Polizeipräsidium Rheinland-Pfalz

Zwei-Sekunden-Regel hilft für schnelle Einschätzung

Auch wenn anzunehmen ist, dass der Strom der Drängler und Absichtslosen in Sachen Sicherheitsabstand nicht abreißen wird, wäre es doch wünschenswert, wenn sich mehr Autofahrer bewusster mit ihrer Umgebung auseinandersetzen würden. Alternativ lässt sich die Entfernung zu vorausfahrenden Fahrzeugen auch anhand der sogenannten Zwei-Sekunden-Regel abschätzen: Abwarten, bis das vordere Fahrzeug eine Markierung wie etwa eine Schutzplanke oder ein Verkehrsschild passiert, bis zwei zählen und den zeitlichen Abstand messen. Wer die Markierung schneller als in zwei Sekunden erreicht, ist zu dicht dran.

 

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