23.08.2022 Jessica Blank

Richtiges Verhalten an Engstellen

Egal ob eine oder mehrere Spuren komplett wegfallen oder die Fahrbahn verengt ist: An solchen Nadelöhren kommt es häufig zu Problemen im Straßenverkehr. Staus und Unfälle sind die Folge. Wir erklären, wer welche Rechte hat und wie man sich in diesen Situationen regelkonform und sozial verhält.


Der Reißverschluss ist eine tolle Erfindung. Vorausgesetzt alle Zähnchen greifen reibungslos ineinander. Wo es bei Kleidung und Taschen meistens ganz gut klappt, ruckelt das Prinzip im Straßenverkehr besonders häufig. Das Reißverschlussverfahren ist einer der größten Stau- und Störfaktoren – dabei soll es eben jene Probleme verhindern.

Das Gefahrenzeichen 121 kündigt eine einseitige Fahrbahnverengung an. Foto: BASt

Aber auch nicht bei jeder Engstelle gilt diese Regel. Nadelöhre auf der Straße sind keine Seltenheit. Ist die Fahrbahn nicht durchgängig in der allgemeinen Breite befahrbar, spricht man von einer Fahrbahnverengung, die gemäß § 40 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem Gefahrenzeichen (120/121) angekündigt wird. Die Verengung kann einseitig oder beidseitig erfolgen. Gründe dafür sind Baustellen, Brücken, Hindernisse oder Unfälle. Besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit sind das oberste Gebot bei einer Engstelle, egal welcher Art. Wenn nur eine Fahrspur betroffen ist, muss das Hindernis so umfahren werden, dass niemand gefährdet wird. Muss dabei die Gegenfahrbahn genutzt werden, hat der Gegenverkehr grundsätzlich Vorrang. Wichtig dabei ist auch, das Setzen des Blinkers nicht zu vergessen – sonst droht ein Verwarngeld von zehn Euro. Oft geht mit dem Gefahrenzeichen auch ein Tempolimit einher. Auf mehrspurigen Straßen müssen Fahrzeugführer zudem den Verkehr beachten, der sich auf der anderen Spur von hinten nähert. Die Fahrer auf der freien Spur sollen das Einfädeln ermöglichen. Werden die Vorfahrtsregeln oder die Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Fahrbahnverengung nicht eingehalten, kann dem Fahrer beim Unfall die Schuld zugesprochen werden.

Bei einer beidseitigen Engstelle hat kein Fahrstreifen Vorrang. Foto: BASt

Keiner hat Vorrang

Bei einer beidseitigen Vereng-ung, einem sogenannten Flaschenhals, hat allerdings keiner der beiden Fahrer Vorrang, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt (VI ZR 47/21). In dem Fall fuhren auf einer mehrspurigen Straße zwei Fahrzeuge nebeneinander, als eine Verengung beider Fahrstreifen angekündigt wurde. Der Fahrer auf der linken Spur zog nach rechts und kollidierte mit dem Fahrzeug daneben. Der BGH gab beiden Fahrern gleichermaßen die Schuld, denn: „Das Verkehrszeichen 120 (‚Verengte Fahrbahn‘) der Anlage 1 zu § 40 Abs. 6 und 7 StVO löse keinen Vorrang eines der beiden sich zu einem Fahrstreifen verengenden Fahrstreifen aus.“ Da nicht einer der beiden Fahrstreifen endete, könne nicht vom Vorrang des durchgehenden Fahrstreifens ausgegangen werden und das Reißverschlussverfahren (§ 7 Abs. 4 StVO) keine Anwendung finden. Vielmehr „bedürfe es besonderer gegenseitiger Aufmerksamkeit, Besonnenheit und Geistesgegenwärtigkeit, um eine Abstimmung über das Einordnen vor- bzw. hintereinander zu erzielen“, heißt es im BGH-Urteil. Somit fiel der Fahrerin auf der rechten Spur ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot zur Last, weil sie darauf vertraut habe, dass der andere sich hinter ihr einordnen werde. Gleiches wird dem anderen angelastet, da er die Verengung nicht aufmerksam genug befahren habe.

Besser ohne Ruckeln

Fallen auf mehrspurigen Straßen eine oder mehrere Fahrstreifen weg, gilt besagter § 7 StVO, der das Reißverschlussverfahren genau regelt. Demnach „… ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können“. Und genau hier befindet sich der Knackpunkt: Viele Fahrer trauen sich nicht, bis zur Verengung vorzufahren, aus Angst, dass niemand sie einfädeln lässt. Sie wechseln deshalb möglichst früh auf die andere Spur, verlangsamen oder stoppen gar den Verkehr und verursachen so Staus. Ebenso werden Verkehrsteilnehmer, die ordnungsgemäß bis zur Verengung fahren, oft nicht von jenen auf der durchgehenden Spur eingelassen, weil diese der Meinung sind, dass dieses Vorgehen nicht rechtmäßig sei und die anderen sich „vordrängeln“ wollten. Dabei haben die Fahrer auf der freien Spur den Spurwechsel zu ermöglichen, ohne diesen zu beeinträchtigen oder zu verhindern. Würde sich jeder an diese einfache Regel halten, könnten viele Staus und auch Unfälle vermieden werden. Denn wenn jedes Zähnchen ins nächste greift, kann so ein Reißverschluss einwandfrei laufen – und zu einem guten Verkehrsfluss beitragen.

Titelfoto: stock.adobe.com/© Kara


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